Drucksache 18 / 17 860 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Die Grün Berlin GmbH, ihre Struktur und die Sicherung des Stadtgrüns (II): Kapital und Vermögenswerte u.a. in Bezug auf landeseigene Flächen und Antwort vom 28. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17860 vom 11.02.2019 über Die Grün Berlin GmbH, ihre Struktur und die Sicherung des Stadtgrüns (II): Kapital und Vermögenswerte u.a. in Bezug auf landeseigene Flächen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Grün Berlin GmbH um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigner Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Existiert eine Aufstellung über sämtliche Zuwendungen, Fördergelder, Steuerermäßigungen, geldwerte Vorteile etc., die die Grün Berlin Gruppe und deren Rechtsvorgängerin, die Berliner Park und Garten Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH, seit Bestehen erhalten hat? Wenn ja, bitte diese beifügen bzw. auflisten. Antwort zu 1: Es liegt keine Aufstellung über sämtliche Zuwendungen, Fördergelder, Steuerermäßigungen, geldwerte Vorteile etc., die die Grün Berlin Gruppe und deren Rechtsvorgängerin, die Berliner Park und Garten Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH, seit Bestehen erhalten hat, vor. Frage 2: Wie ist die Kostenstruktur (z.B. Personalkosten, Bewirtschaftungskosten usw.) und die Einnahmestruktur (z.B. aus Zuschüssen, Zuwendungen, Fördergeldern, Steuerermäßigungen, geldwerten Vorteilen, Eintrittsgeldern, Sponsoring, Werbung, Events, Vermietung und Verpachtung) der Grün Berlin Gruppe? 2 Antwort zu 2: Die Kosten- und Einnahmestruktur ist auf der Grundlage der durch den Aufsichtsrat bzw. Stiftungsrat beschlossenen Wirtschaftspläne sowie der Gliederung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt. Frage 3: Welche Partnerschaften bzw. Geschäftsbeziehungen unterhält die Grün Berlin Gruppe mit der öffentlichen Hand, Privatwirtschaft, Vereinen, sozialen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützigen Organisationen usw.? Gibt es die Absicht, auch Öffentlich-Öffentliche oder Privat-Private Partnerschaften (ÖÖP oder ÖPP) einzugehen oder sind solche eingegangen worden? Wenn ja: In welchem Bereich und in welchem Umfang? Bitte genau beschreiben und auflisten! (Zu 1 – 3 bitte detailliert auflisten und ggf. recherchieren, was die Verträge mit den o.g. Partnern beinhalten, u.a. hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse – Ehrenamt, Beschäftigungsmaßnahmen, 1-€-Jobs, Sozialstunden usw. für z.B. Parkaufsicht, Gärtner etc.) Antwort zu 3: Als Projekt-, Infrastruktur- und Betriebsmanagementgesellschaft verfügt die Grün Berlin Gruppe über eine Vielzahl von Geschäftsbeziehungen (mehrere Hunderte).Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, eine Veröffentlichung im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage bedürfte der Zustimmung betroffener Dritter. Es existieren keine öffentlich-öffentlichen oder öffentlich-privaten Kooperationen im Sinn gemeinsamer Zweckgesellschaften. Frage 4: Gibt es eine vollständige und detaillierte Übersicht über sämtliche Flächen bzw. Objekte (Liegenschaften), die die Grün Berlin Gruppe besitzt (Gebietskarte, Flur-Nr., Flächengröße, Zweckbestimmung, Vertragslaufzeit, Fachvermögen)? Falls ja, wo ist sie veröffentlicht? Falls nein, ist das juristisch einwandfrei bzw. wie kann sie politisch eingefordert werden? Frage 5: Welchen Wert haben die der Grün Berlin Gruppe übertragenen Flächen bzw. Objekte (Liegenschaften)? Bitte einzeln mit Bodenmesswerten auflisten. Antwort zu 4 und zu 5: Die Grün Berlin besitzt keine Flächen bzw. Objekte (Liegenschaften). Objekte, wie bspw. das Tempelhofer Feld, werden per Nutzungsvereinbarung zur Bewirtschaftung der Grün Berlin GmbH übertragen. Das Fachvermögen wird nicht übertragen. Frage 6: Welche dieser Flächen wurden von der Grün Berlin Gruppe untervermietet bzw. weiter verpachtet? Wie groß sind sie und wohin fließen die Einnahmen aus solchen Verpachtungen/ Verträgen? Wurden Flächen in das Vermögen der Stiftung übertragen oder ist das geplant? Wenn ja, wann und welche? 3 Antwort zu 6: Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen. Es werden ausschließlich Flächen für Gastronomiebereiche aus den Nutzungsüberlassungen verpachtet. Diese Pachteinnahmen werden grundsätzlich zur Fehlbedarfsreduzierung im Rahmen der Bewirtschaftung der örtlichen Parkanlagen verwendet. Folglich reduzieren Pachteinnahmen die Fehlbedarfsfinanzierung durch die Zuwendungsgeberin. Nein, es wurden keine Flächen in das Vermögen der Stiftung übertragen. Dies ist auch nicht geplant. Frage 7: Gibt es Grundrechtseinschränkungen (z.B. Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und Datenschutz) in o.g. Flächen bzw. Objekten (z.B. in Parks) und welche ggf.? Antwort zu 7: Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen. Die Grün Berlin GmbH ist eine Landesgesellschaft und hat keine hoheitlichen Befugnisse. Die Grün Berlin hat das Recht, Parkordnungen aufzustellen. Dies ergibt sich für den Britzer Garten aus § 10 des Nutzungsvertrages mit dem Land Berlin vom 14.12.1995, für die Gärten der Welt aus § 7 (3) des Nutzungsvertrages vom 01.12.1994 sowie für den Botanischen Volkspark Blankenfelde aus § 7 (3) des Nutzungsvertrages vom 22.12.2010. Die Benutzerordnung für das Tempelhofer Feld wurde seinerzeit zwischen der Grün Berlin und der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (nunmehr: SenUVK) abgestimmt. Für die der Grün Berlin per Nutzungsvereinbarung zur Bewirtschaftung übertragenen Flächen gelten folgende Einschränkungen in den Parkordnungen: Parkordnung Gärten der Welt 9. Nicht gestattet sind: das Betreiben von Handel oder Gewerbe, das Mitführen von Flugmodellen oder Drohnen sowie das Durchführen von unangemeldeten Veranstaltungen und Versammlungen. Foto-, Film- oder Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke bedürfen der Einwilligung der Grün Berlin GmbH. 16. Das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie gefährlichen Gegenständen ist untersagt. 17. Den Anweisungen der Parkaufsicht ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen diese Parkordnung können geahndet werden. Parkordnung Britzer Garten 8. Nicht gestattet sind: das Betreiben von Handel oder Gewerbe, das Mitführen von Flugmodellen oder Drohnen sowie das Durchführen von unangemeldeten Veranstaltungen 4 und Versammlungen. Foto-, Film- oder Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke bedürfen der Einwilligung der Grün Berlin GmbH. 14. Das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Parkordnung Natur-Park Schöneberger Südgelände 6. Ungenehmigte Aktivitäten ambulanter Händler und gewerbliche Tätigkeiten, das Mitführen von Flugmodellen oder Drohnen sowie unangemeldete Veranstaltungen und Sammlungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Foto-, Film- oder Video-Aufnahmen für private Zwecke sind erlaubt. Foto-, Film- oder Video-Aufnahmen für gewerbliche bzw. öffentliche Zwecke bedürfen der vorherigen Einwilligung der Parkleitung. Benutzerordnung Tempelhofer Feld 9. Grundsätzlich nicht gestattet sind das Betreiben von Handel oder Gewerbe sowie unangemeldete Veranstaltungen und Versammlungen. Foto-, Film- oder Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke bedürfen der Einwilligung der Grün Berlin GmbH. Hausieren ist untersagt. 14. Das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Parkordnung Botanischer Volkspark 7. Nicht gestattet sind das Betreiben von Handel oder Gewerbe sowie das Durchführen von unangemeldeten Veranstaltungen und Versammlungen. Foto-, Film- oder Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke bedürfen der Einwilligung der Grün Berlin GmbH. 14. Das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Berlin, den 28.02.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz