Drucksache 18 / 17 862 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Die Grün Berlin GmbH, ihre Struktur und die Sicherung des Stadtgrüns (IV): Aufsicht, Prüfung, Ökologie, Nachhaltigkeit und Klimaschutz und Antwort vom 28. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17862 vom 11.02.2019 über Die Grün Berlin GmbH, ihre Struktur und die Sicherung des Stadtgrüns (IV): Aufsicht, Prüfung, Ökologie, Nachhaltigkeit und Klimaschutz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Grün Berlin GmbH um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigner Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Ist die gemeinnützige Grün Berlin Stiftung bei der Zweckverfolgung auf Erfüllung von Zielen des Gemeinwohls ausgerichtet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird die Festlegung auf Gemeinwohlziele ermittelt und gestaltet? Gemäß Stiftungssatzung verfolgt die Stiftung unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Antwort zu 1: Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Vorbereitung und Durchführung sowie Abwicklung von stadtpolitisch herausragenden Projekten der Freiraumgestaltung, Stadtentwicklung, Stadtgeschichte. Die Aufgaben werden vom Land Berlin bzw. den Fachverwaltungen übertragen und kontrolliert. Frage 2: Nach welchen verbindlichen Leitlinien und Qualitätsstandards wird das Handeln der Grün Berlin Gruppe ausgerichtet und durch welches unabhängige Gremium wird das geprüft bzw. kontrolliert? Wie und wie oft? Welchen Stellenwert haben Ökologie, Nachhaltigkeit, EU-Artenschutz- und Vogelschutzrichtlinien und Klimaschutz dabei? Antwort zu 2: Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. 2 Überdies sind die Zielbilder des Landes Berlin für das Geschäftsjahr 2019 der Grün Berlin grundlegend für das Objekt- und Projektmanagement. Mittelfristig (Zeitraum bis 5 Jahre): „Die Ziele sind die Schaffung von ökologischen, sozialen und damit ökonomischen Wertbeiträgen. Stabilisierung und Weiterentwicklung von qualitativen und quantitativen Standards zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten Aufgabenstellungen (Serviceorientierung, Ressourceneffizienz, Gendergerechtigkeit, Barrierefreiheit, Erhöhung der Nutzungsdiversifizierung und Aufenthaltsqualität). Maximierung des gesellschaftlichen, nicht monetären Wohlstandes. Effizienzsteigerungen bei der Umsetzung von Infrastrukturen“. Die Grün Berlin führt Projekte auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben des Landes Berlin, des Bundes sowie der Europäischen Union (EU) durch. Darüber hinaus werden wie am Beispiel des IGA-Projektes und des Spreepark-Projektes Zertifizierungs- und Kontrollverfahren zur Umsetzung und Einhaltung besonderer, über die gesetzlichen Erfordernisse hinausgehenden, Nachhaltigkeitsziele durchgeführt (freiwillige Verpflichtung). Frage 3: Wird die Grün Berlin Gruppe pestizidfrei arbeiten und auch sonst auf chemische Tier- und Pflanzenbekämpfungsmittel verzichten und dabei helfen, Berlin zur pestizidfreien Kommune zu entwickeln? Antwort zu 3: Ja, dies wird bereits weitestgehend eingehalten. Frage 4: Wird die Grün Berlin Gruppe Naturerlebnisräume schaffen, wie sie auch das Berliner Naturschutzgesetz bestimmt? Wenn ja, wo? Bitte genau die Orte bezeichnen und nach Bezirken auflisten! Werden diese kostenfrei zu nutzen sein? Antwort zu 4: Es wurden Naturerlebnisräume eingerichtet (Kienbergpark im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Park am Gleisdreieck im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg). Frage 5: Wie wird gewährleistet, dass die Leitlinien und Qualitätsstandards (z.B. bei Umweltbildung, Wasser- und Stromverbrauch, Auswirkungen auf Naturhaushalt) an aktuelle Entwicklungen angepasst werden, naturschutzfachliche Empfehlungen berücksichtigt werden und ein schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen erfolgt? Wird z.B. Wasserentnahmegeld an das Land Berlin gezahlt? Wie und in welchem Umfang werden Monitorings zur Artenvielfalt durchgeführt? Antwort zu 5: Auf die Antwort zur Frage 2 wird verwiesen. Es wird Grundwasserentnahmegeld an das Land Berlin gezahlt. Darüber hinaus durchlaufen die naturschutzaffinen Projekte in der Regel ein intensives Naturschutz-Monitoring- 3 Verfahren (z. B. im Bereich Kienbergpark: u.a. Wachtelkönig, Tempelhofer Feld: Flora und Fauna-Aspekte, z. B. Brutvögel, Zauneidechse, Schmetterlinge und Nachfalter). Berlin, den 28.02.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz