Drucksache 18 / 17 866 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD) vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Wie gleichberechtigt sind Jungen und männliche Jugendliche in unserer Stadt? und Antwort vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Jeannette Auricht (AFD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17866 vom 12. Februar 2019 über Wie gleichberechtigt sind Jungen und männliche Jugendliche in unserer Stadt? ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was unternimmt der Senat, um eine höhere Quote männlicher Erzieher und Grundschullehrer zu erreichen und so gerade Jungen aus Familien mit alleinerziehenden Müttern oder mit zwei Müttern eine männliche Vorbildrolle in Gestalt des Erziehers oder Lehrers in den prägenden Jahren des Aufwachsens zu geben? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Werbemaßnahmen für das Lehramtsstudium ausgebaut. Diese Werbemaßnahmen setzen bereits in den Schulen bei den Schülerinnen und Schülern an. Wichtigstes Ziel ist, ausreichend Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme eines Lehramtsstudiums zu motivieren bzw. ausgebildete Lehrkräfte für die Berliner Schulen zu gewinnen. Lehramtsabsolventinnen und -absolventen haben aktuell sehr gute Chancen eine Anstellung an einer Schule zu bekommen. Grundsätzlich erhalten aktuell alle Bewerberinnen und Bewerber mit Laufbahnbefähigung für die Berliner Grundschule ein Einstellungsangebot. 2. Mit welchen Maßnahmen will der Senat die im Gender Datenreport Berlin 2017 erwähnte männliche Abiturientenquote von nur 46 % auf das Niveau der weiblichen Abiturientenquote von 55 % bringen? Zu 2.: Gemäß § 2 Absatz 2 des Berliner Schulgesetzes hat „jeder junge Mensch […] entsprechend seinen Fähigkeiten und Begabungen […] ein Recht auf gleichen Zugang zu allen öffentlichen Schulen“. Demzufolge ist der Zugang zur gymnasialen Oberstufe leistungsabhängig gestaltet, nicht geschlechtsabhängig. Wie dem Gender Datenreport Berlin 2017 zu entnehmen ist, besuchten mit 52,7 % mehr Schülerinnen als Schüler die gymnasiale Oberstufe. Daher ist auch eine höhere Abiturientinnenquote zu erwarten. - 2 - 2 3. Was hat der Senat geplant, um die Zahl der Schüler ohne Schulabschluss von 11 % (gegenüber 8 % Schülerinnen) zu verringern? Zu 3.: Schülerinnen und Schüler stehen im Zentrum des pädagogischen Handelns der eigenverantwortlich handelnden Berliner Schulen, deren Ziel es ist, die Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu fördern, Benachteiligungen auszugleichen und ihre Leistungen kontinuierlich zu verbessern und sie somit zum individuell höchstmöglichen Schulabschluss zu führen . Um die Schulen hierbei zu unterstützen, wurden der strategische Rahmen „Schule zusammen weiterentwickeln. Potenziale entfalten. Ergebnisse steigern“ sowie die 39 sich anschließenden Maßnahmen entwickelt, da das Erreichen eines Schulabschlusses von vielen Faktoren abhängig ist. 4. Sieht der Senat einen Zusammenhang zwischen dem hohen Frauenanteil des pädagogischen Personals in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (85 % in Grundschulen!) und der geringeren Abiturquote und der geringeren Quote erfolgreicher Schulabschlussquoten bei männlichen Schülern? Zu 4.: Nein. 5. Wie bewertet der Senat den im Gender Datenreport Berlin 2017 erwähnten deutlichen Bildungsvorsprung der Frauen in den jüngeren Jahrgängen und wie will der Senat dafür sorgen, dass männliche Jugendliche nicht weiter abgehängt werden? Zu 5.: Wir freuen uns über jeden jungen Menschen, der schulisch erfolgreich ist, unabhängig von seinem Geschlecht. Das Schulgesetz enthält den Gleichstellungsauftrag und den Auftrag zur Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips. Diese Zielsetzung ist für alle Schulen verbindlich und Aspekte nicht diskriminierender Schulkultur und Bildungsarbeit werden von der Schulinspektion evaluiert. Berlin, den 01. März 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung