Drucksache 18 / 17 867 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD) vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Wie gleichberechtigt sind Männer in unserer Stadt? und Antwort vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Jeannette Auricht (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 867 vom 12. Februar 2019 über Wie gleichberechtigt sind Männer in unserer Stadt? ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Im Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hi 1. Warum sind Männer in der „Abteilung Frauen und Gleichstellung“ der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sprachlich nicht sichtbar, obwohl laut Statement auf der Internetseite der Senatsverwaltung steht: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist zentrales politisches Anliegen des Senates .“? Zu 1.: Die Geschäftsverteilung des Senats von Berlin ist in der am 21. April 2017 vom Regierenden Bürgermeister von Berlin nach Kenntnisnahme durch den Senat von Berlin in seiner Sitzung am 14. Februar 2017 und nach Unterrichtung des Hauptpersonalrates festgelegt worden. Die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist in den Ziffern 44 bis 54 dieser Geschäftsverteilung abschließend geregelt. Die sprachlichen Bezeichnungen in der Abteilung „Frauen und Gleichstellung“ entsprechen diesen Vorgaben. 2. Wie sieht der Senat die Rechte von Männern auf Gleichstellung verwirklicht, wenn im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zwar die Gleichstellung von Frauen und Männern betont wird, es aber an mehreren Stellen ausschließlich um Frauenförderpläne, Frauendiskriminierung, Frauenvertreterinnen, Frauenversammlungen und den Abbau von bestehenden Benachteiligungen von Frauen geht? - 2 - 2 Zu 2.: Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zielt darauf ab, auf die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanzen von Frauen hinzuwirken, vgl. § 3 Abs.1 i.V.m. Abs. 2 LGG. Zur Erreichung dieses Zieles schreibt das LGG verschiedene Maßnahmen vor, beispielsweise die Erstellung eines Frauenförderplans (§ 4 LGG), die Ausschreibungspflicht von Stellen (§ 5 LGG) oder die Wahl einer Frauenvertreterin, die mit zahlreichen Rechten ausgestattet ist (§§ 16,17 LGG). Auch die Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen – für Männer und Frauen – ist eine Vorgabe, die das LGG den Dienststellen des Landes aufgibt (§ 10 LGG). Frauenfördermaßnahmen sind auch heute noch erforderlich, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen. Insgesamt sind Frauen in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft strukturell benachteiligt. Daher hat der Staat den Auftrag, diese Benachteiligung abzubauen. Sowohl die Bundesrepublik Deutschland hat sich in Art. 3 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz als auch das Land Berlin in Art. 10 Abs. 3 S. 2 Verfassung von Berlin dazu verpflichtet. 3. Was wird der Senat unternehmen, um den im 13. Bericht über die Umsetzung des LGG vom 31.08.2017 erwähnten Männeranteil von nur etwa 40 % für die Beschäftigten in der Haupt- und Bezirksverwaltung Berlins zu erhöhen? Zu 3.: Der Senat bemüht sich durch zahlreiche Maßnahmen, das Land Berlin zu einem attraktiven Arbeitgeber zu machen – für Männer und Frauen. Frauen und Männer haben die gleichen Zugangsvoraussetzungen für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin. Bei der Einstellung neuer Beschäftigter ist das Land Berlin an die verfassungsrechtlichen Vorgaben gebunden. 4. Was wird der Senat unternehmen, um den Männeranteil von 26% an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (davon nur 15% am pädagogischen Personal an Grundschulen) und 41 % im Leitungsbereich der Schulen zu erhöhen? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Werbemaßnahmen für das Lehramtsstudium ausgebaut. Diese Werbemaßnahmen setzen bereits in den Schulen bei den Schülern an. Wichtigstes Ziel ist, ausreichend Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme eines Lehramtsstudiums zu motivieren bzw. ausgebildete Lehrkräfte für die Berliner Schulen zu gewinnen. Lehramtsabsolventen haben aktuell sehr gute Chancen eine Anstellung an einer Schule zu bekommen. Grundsätzlich erhalten aktuell alle Bewerberinnen und Bewerber mit Laufbahnbefähigung für die Berliner Grundschule ein Einstellungsangebot . 5. Mit welchen Maßnahmen plant der Senat, die im Vergleich zu Frauen um mehr als fünf Jahre geringere Lebenserwartung von Männern zu erhöhen? - 3 - 3 Zu 5.: Die Lebenserwartung ist ein globaler Indikator zur zusammenfassenden Beurteilung der gesundheitlichen Lage, der medizinischen Versorgung und des Lebensstandards einer Bevölkerung. Veränderungen in der Lebenserwartung sind längerfristige Entwicklungen und nicht durch kurzfristige Maßnahmen zu erreichen. Demzufolge kann es keine explizit auf die Verbesserung der Lebenserwartung oder die Verringerung des Unterschiedes in der Lebenswartung ausgerichteten Einzelmaßnahmen geben. Die Ziele des Senats einer Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung sowie zur Prävention und Gesundheitsförderung, bei denen die Geschlechtergerechtigkeit immer mitberücksichtigt wird, dienen letztlich alle auch einer Verbesserung der Lebenserwartung und dem Abbau von diesbezüglichen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern. 6. Was sind nach Auffassung des Senats die Gründe für die höhere Arbeitslosenquote bei Männern und was kann der Senat unternehmen, um sie auf das Niveau der Arbeitslosenquote von Frauen zu senken? Zu 6.: In Berlin sind die Arbeitslosenquoten sowohl von Frauen als auch von Männern in den letzten Jahren stark rückläufig und nähern sich einander an. Aktuell (Januar 2019) liegt die Arbeitslosenquote für Männer bei 8,7 %, für Frauen bei 7,3 %. Gleichzeitig ist die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern in den letzten Jahren in Berlin deutlich gestiegen , wobei die Quoten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung annähernd gleich hoch sind (Jahresdurchschnitt 2017: Frauen 53,8 %, Männer 54,3 %). Viele Frauen stehen aufgrund familiärer Verpflichtungen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und werden insofern nicht als arbeitslos im Sinne der Statistik der Bundesagentur für Arbeit geführt. Insbesondere Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), die Kinder unter drei Jahre betreuen, gelten nicht als arbeitslos und sind in der Regel Frauen. Trotz ihres größeren Bevölkerungsanteils machen Frauen deshalb – absolut und relativ – einen kleineren Teil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) aus. Statistisch haben Männer bessere Chancen die Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung wieder zu überwinden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen ist im Grundgesetz verankert und wird durch das SGB II und III als wichtige Querschnittsaufgabe für die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter definiert. 7. Was sind nach Auffassung des Senats die Gründe für die signifikant höhere Anzahl männlicher Obdachloser und was kann der Senat unternehmen, um diese zu senken? Zu 7.: Eine statistische Zahl ebenso wie signifikante Ursachenanalysen zum Geschlechterverhältnis hinsichtlich auf der Straße lebender Menschen liegt in der Gesamtheit nicht vor. - 4 - 4 Bezugnehmend auf die von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Rahmen des Integrierten Sozialprogramms (ISP) geförderten niedrigschwelligen Projekte lag der Frauenteil im Jahr 2017 bei rund. 29 % (Stand: 2017) und in der Kältehilfe in der Kältehilfeperiode 2017/2018 bei rund. 15 %. Ziel des Berliner Senats ist stets die genderkonforme Beratung und Versorgung sicherzustellen sowie die Anzahl aller Wohnungsnotfälle unabhängig vom Geschlecht zu verringern . Berlin, den 01. März 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung