Drucksache 18 / 17 868 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 13. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Abzocke beim Abschleppen – Vertragsverhältnis der degewo mit der Firma PARKRÄUME und Antwort vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17868 vom 13. Februar 2019 über Abzocke beim Abschleppen - Vertragsverhältnis der degewo mit der Firma PARKRÄUME Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen degewo AG um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Seit wann konkret besteht ein Vertragsverhältnis zwischen der degewo und der Firma PARKRÄUME? Wie lange ist die Laufzeit? Antwort zu 1: Die Firma Parkräume KG arbeitet seit 2015 für die degewo. Mit der Firma Parkräume KG wurden drei Verträge abgeschlossen. Die Verträge haben eine Laufzeit bis zum 31.08.2019. Die degewo hat die Möglichkeit der Verlängerung. Frage 2: Auf wessen Veranlassung wurde es mit welchem Inhalt geschlossen? Antwort zu 2: Die degewo ist für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Verwaltung ihrer Bestände verantwortlich. In diesem Rahmen leistet der Vertrag einen Beitrag zur Ordnung und Sicherheit auf den Grundstücken. Von großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang 2 die Umsetzung von Fahrzeugen, die auf Feuerwehrzufahrten und Feuerwehrstellflächen abgestellt sind. Frage 3: Wie erfolgte die Auswahl der Firma? Gab es eine Ausschreibung? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Es erfolgte eine öffentliche Ausschreibung. Frage 4: Für welche Liegenschaften der degewo gilt das Vertragsverhältnis? Antwort zu 4: Mit der Firma Parkräume KG wurden drei Verträge abgeschlossen, und zwar für die Kundenzentren Süd, Köpenick und Marzahn. Die erfassten Gebiete können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden: KuZ Süd KuZ Köpenick KuZ Marzahn Britz Allendeviertel Ahrensfelder Terrassen Buckow Altglienicke Friedrichsfelde Gropiusstadt Dammvorstadt Hohenschönhausen Lankwitz Friedrichshagen Joachim-Ringelnatz- Siedlung Lichtenrade Grünau Marzahn Mitte Mariendorf Kietzer Feld Marzahn Nord-West Marienfelde Köpenick Marzahn Süd Mariengrün Köpenick Nord Siedlungsgebiet Neukölln Oberschöneweide Springpfuhl Rudow Spindlersfeld Treptow Frage 5: Wie viele Fahrzeuge wurden seit Vertragsbeginn insgesamt abgeschleppt? Frage 6: Bezahlt die degewo für den Rahmenvertrag mit der Firma PARKRÄUME Geld (wenn ja in welcher Höhe?) oder finanziert die Firma ihre Aktivitäten ausschließlich durch das prophylaktische Absuchen von degewo- Grundstücken nach eventuellen Falschparkern dort? Antwort zu 5 und 6: Ein Abschleppen erfolgt je nach Erfordernis der örtlichen Gegebenheiten. Die degewo hat die Ersatzansprüche gegen die das Eigentum und den Besitz störenden Fahrzeughalter/innen an die Firma Parkräume KG abgetreten und kann daher keine Auskunft zur Anzahl der Abschleppmaßnahmen treffen. Die Abrechnung der Kosten für die Umsetzung von Fahrzeugen erfolgt zwischen dem /der Verursacher/in und der Firma Parkräume KG. 3 Frage 7: Ist es zutreffend, dass die Mitarbeiter der PARKRÄUME neben dem regulären Gehalt auch eine Erfolgsprämie fürs Abschleppen erhalten? Wie bewertet die degewo dieses Geschäftsmodell? Antwort zu 7: Vertraglich ist eine Erfolgsprämie mit der degewo nicht vereinbart. Frage 8: Welche Gebührensätze für das Abschleppen von Fahrzeugen auf degewo-Grundstücken wurden vereinbart? Antwort zu 8: Die Vergütung für die beauftragten Leistungen war Bestandteil der Angebotsunterlagen und diente als Bewertungskriterium für den Zuschlag. Die Höhe der Vergütung ist vertraglich vereinbart und unterliegt dem Geschäftsgeheimnis. Frage 9: Worin unterscheidet sich eine Umsetzung (199 Euro netto) von einer begonnenen Umsetzung (169 Euro netto) und einer Leerfahrt (149 Euro netto)? Wie sind diese drei Kategorien konkret definiert? Antwort zu 9: a) Umsetzung des Fahrzeuges - vollständig umgesetzt b) begonnene Umsetzung - Umsetzung wurde abgebrochen, weil Verursacher bei der Umsetzung erschien und im Anschluss das Fahrzeug selbst entfernt c) Leerfahrt - Anforderung Abschleppfahrzeug ohne Umsetzung Frage 10: Weshalb kann die Firma PARKRÄUME auf Nachfrage kein Legitimationsschreiben durch die degewo vorweisen, wie dies doch bei einem seriösen Unternehmen und einer ordentlichen Beauftragung der Fall sein sollte? Warum stellte die degewo bisher kein solches Schreiben mit Briefkopf, Unterschrift und Stempel aus und machte das Mitführen in den Fahrzeugen der Firma PARKRÄUME zur Pflicht? Antwort zu 10: Es besteht ein Rahmenvertrag mit der Firma Parkräume KG. Die degewo wird die Firma Parkräume KG auf die Thematik Legitimationsschreiben hinweisen und das Erfordernis eines solchen Legitimationsschreibens abstimmen. Frage 11: Findet es die degewo akzeptabel, dass Mitarbeiter der Firma PARKRÄUME der Ansicht sind, diese müssten auf Anfrage nicht ihren Namen nennen, wie dies bei einer seriösen Firma der Fall sein sollte? Warum werden derartige Praktiken geduldet? Antwort zu 11: Nach den der degewo vorliegenden Informationen sind die Mitarbeiter der Firma Parkräume KG mit einem Mitarbeiterausweis ausgestattet. Dieser wird sichtbar am Oberkörper geführt. Darüber hinaus kann durch die Dokumentationspflicht die Firma Parkräume KG zu jedem konkreten Fall auch im Nachgang Auskunft geben, welche Mitarbeiter an welchem Vorgang beteiligt waren. 4 Frage 12: Findet es die degewo ausreichend, dass die Firma PARKRÄUME für Fahrzeugeigentümer, die abgeschleppt worden sind, zur Wiedererlangung ihres Fahrzeugs laut eigenen Angaben Sprechzeiten an drei Tagen in der Woche von Dienstag bis Donnerstag von 10 bis 14 Uhr anbietet und somit jemand, der Donnerstagabend abgeschleppt wurde, erst wieder Dienstagvormittag telefonisch nach seinem Auto anfragen kann? Antwort zu 12: Bei den genannten Sprechzeiten handelt es sich nach den Informationen der degewo um ein reines Beschwerdetelefon für die Verursacher/innen. Für Verursacher/innen, die Fragen zum Umsetzvorgang und Standort des Fahrzeugs haben, ist nach den vertraglichen Regelungen ganzjährig eine 24-Stunden-Hotline geschaltet. Frage 13: Hält es die degewo für akzeptabel, dass die Firma PARKRÄUME nur eine kostenpflichtige Hotline angibt und ein Anruf dort vom Mobiltelefon aus 42 Cent pro Minute kostet? Antwort zu 13: Die Einrichtung einer Hotline verursacht regelmäßig Gebühren und kann deshalb nicht in jedem Fall kostenfrei sein. Frage 14: Hält es die degewo für zumutbar und zweckdienlich, dass etwa degewo-Mieter aus Köpenick zur Wiedererlangung ihres Fahrzeugs zur Firma PARKRÄUME in die Heerstraße nach Spandau fahren müssen? Antwort zu 14: Nach den der degewo vorliegenden Informationen werden in der Regel Fahrzeuge auf einen öffentlichen Parkplatz im Umkreis von 1 bis 3 Kilometer Entfernung umgesetzt. Bei besonders großen Fahrzeugen, für die eine Parkplatzsuche schwierig ausfällt, kann es im Einzelfall passieren, dass diese Entfernung überschritten wird. Frage 15: Ist der degewo bekannt, dass die Firma PARKRÄUME und deren Inhaber, Herr J. G., bereits Gegenstand von Strafprozessen wegen Erpressung, Nötigung und Körperverletzung war? Antwort zu 15: Im Zuge der Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage beim Gewerbezentral- und Korruptionsregister. Sobald keine negativen Eintragungen vorhanden sind, ist eine Zuschlagserteilung möglich. Darüber hinaus gibt der Vertragspartner im Zuge des Zuschlags zum Vertrag diverse Erklärungen zur Eignung ab. Frage 16: Ist nach Ansicht des Senats eine solche Firma ein seriöser Vertragspartner für eine städtische Wohnungsgesellschaft? Antwort zu 16: Verträge der Wohnungsbaugesellschaften mit professionellen Dienstleistern für Parkraummanagement dienen der Ordnung und Sicherheit auf den Grundstücken. Die 5 Eignung der Firma PARKRÄUME hat die degewo anhand der eingereichten Unterlagen des Anbieters im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung überprüft. Frage 17: Welche Alternativen können gefunden werden, damit bei konkreter Gefahr im Einzelfall abgeschleppt werden kann, solche Abzockfirmen aber von der öffentlichen Hand nicht noch beauftragt werden? Antwort zu 17: Laut Ausführungen der degewo wurde die Eignung des Anbieters im Rahmen des Vergabeverfahrens geprüft. Die ständige Durchsetzung des Haus- und Verfügungsrechts gegenüber Fremd-, Falschund Dauerparkern bindet in den Wohnungsbaugesellschaften wertvolle Ressourcen. Die Übertragung des Parkraummanagements auf professionelle Dienstleister stellt einen effizienten Weg im Umgang mit widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen dar. Berlin, den 26.02.19 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen