Drucksache 18 / 17 869 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Efler, Stefanie Fuchs und Harald Wolf (LINKE) vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Gassperren in Berlin 2018 und Antwort vom 27. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Die Linke), Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (Die Linke) und Herrn Abgeordneten Harald Wolf (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17869 vom 12.02.2019 über Gassperren in Berlin 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Eine generelle Aufschlüsselung zu allen Lieferanten in Bezug auf Gassperrungen kann hier nicht erfolgen. Zur Beantwortung der Fragen wurden als Grundlage die Angaben der GASAG AG (GASAG) als Grundversorgerin für Gas herangezogen. 1. Wie vielen Haushalten wurde 2018 die Unterbrechung der Gasversorgung angedroht (bitte aufschlüsseln nach Energieträger, Bezirk und Monat)? 2. Wenn zur Beantwortung der Frage 1 keine Zahlen vorliegen: Wie viele Sperrandrohungen wurden durch den Grundversorger ausgesprochen (bitte aufschlüsseln nach Bezirk und Monat)? 3. Wie viele der Sperrandrohungen in 2018 wurden durch den Grundversorger und wie viele im Grundversorgungs-tarif versendet? Zu 1. – 3.: Die GASAG hat als Grundversorgerin für Gas in 2018 insgesamt 97.675 Mahnungen mit Sperrandrohungen versendet. In ca. 75 % der Fälle betraf das Kundinnen und Kunden im Grundversorgungstarif. Die nachfolgende Aufschlüsselung nach Monaten beinhaltet auch Mehrfachmahnungen gleicher Haushalte. Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gesamt 8.861 7.859 8.392 7.952 9.139 7.654 8.318 8.217 7.419 8.250 7.757 7.857 97.675 Eine Aufschlüsselung nach Bezirken erfolgt durch die GASAG nicht. 4. Wie vielen Haushalten wurde 2018 die Versorgung mit Gas wegen Zahlungsrückständen unterbrochen (bitte aufschlüsseln nach Bezirk und Monat)? 5. Wie viele der Gassperren in 2018 wurden durch den Grundversorger und wie viele im Grundversorgungstarif durchgeführt? 2 Zu 4. und 5.: Die GASAG hat mitgeteilt, dass bei insgesamt 2.169 Haushalten in 2018 die Versorgung mit Gas wegen Zahlungsrückständen unterbrochen wurde. Die Anzahl schlüsselt sich nach Monaten wie folgt auf: Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gesamt 286 272 193 212 158 182 157 215 118 172 146 58 2.169 Eine Aufschlüsselung nach Bezirken und Tarifen erfolgt durch die GASAG nicht. 6. An jeweils welchen Wochentagen wurden 2018 wie viele Gassperren vollzogen? Zu 6.: Die Gassperrungen erfolgen an den Wochentagen Montag bis Freitag und werden durch den zuständigen Netzbetreiber durchgeführt. 7. Wie hoch waren 2018 die durchschnittlichen Zahlungsrückstände der betroffenen Gaskunden bei Vollzug der Sperrung? Zu 7.: Da nicht alle Lieferanten erfasst werden können, erfolgt hier eine Darstellung der Grundversorgerin für Gas. Der durchschnittliche Zahlungsrückstand der betroffenen Gaskundinnen und Gaskunden der GASAG als Grundversorgerin für Gas lag zum Zeitpunkt der Sperrung bei 875 Euro. Nach Angaben der GASAG setzt der Zutritt zum Gaszähler in 60% der Fälle einen Vollstreckungstitel voraus, dessen Erlangung in Berlin durchschnittlich bis zu sechs Monate dauert. In diesem Zeitraum wachsen die Zahlungsrückstände an. 8. Wie lange dauerte 2018 im Durchschnitt die Gassperre wegen Zahlungsrückständen? Zu 8.: Der GASAG als Grundversorgerin für Gas liegen nach eigenen Angaben hierzu keine Informationen zum Zeitpunkt der Aufhebung der Gassperrung vor, da häufig ein Lieferantenwechsel durch die Kundinnen und Kunden veranlasst worden ist. 9. Werden betroffene Kunden bei Bedarf durch den Grundversorger an Beratungsstellen vermittelt und wenn ja, an welche? Zu 9.: Die GASAG als Grundversorgerin für Gas empfiehlt bei Bedarf den betroffenen Kundinnen und Kunden, sich an Schuldnerberatungsstellen bzw. die zuständigen Stellen (Jobcenter, Jugendamt, Sozialamt, Grundsicherungsamt) zu wenden. 10. Wie hoch sind die Gebühren für die Wiederaufnahme der Versorgung bei Gassperren? Zu 10.: Die GASAG gibt nur die vom zuständigen Netzbetreiber berechneten Kosten für die Wiederinbetriebnahme des Gaszählers an die jeweils betroffenen Endkundinnen und –kunden weiter. Diese betragen 70,21 Euro brutto seit dem 01.05.2015. 11. Wie hoch waren die offenen Forderungen des Grundversorgers für Gas gegenüber privaten Haushalten zum Jahresende 2018? Zu 11.: Zum 31.12.2018 bestanden bei der GASAG gegenüber privaten Haushalten offene und fällige Forderungen aus Gaslieferung in Höhe von 15 Mio. Euro. 3 Berlin, den 27. Februar 2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s ........................................................ 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