Drucksache 18 / 17 872 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Kältehilfesaison 2018/19 – Eine erste Bilanz und Antwort vom 28. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17872 vom 12.02.2019 über Kältehilfesaison 2018/19 - Eine erste Bilanz ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Plätze stehen aktuell in der Berliner Kältehilfe zur Verfügung und wie hat sich die Anzahl der Plätze in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) Zu 1.: Mit Stand vom 21.02.2019 stehen im Mittel 1.187 Plätze in Notübernachtungen und Nachtcafés zur Verfügung. Die Entwicklung der letzten fünf Kältehilfesaisons ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Angebot nach Bezirken Entwicklung Anzahl der Plätze 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Mitte 137 139 216 205 286 Friedrichshain-Kreuzberg 137 81 198 191 255 Pankow 12 2 22 30 33 Charlottenburg-Wilmersdorf 91 123 150 138 96 Spandau 10 10 25 26 10 Steglitz-Zehlendorf - - - 20 23 Tempelhof-Schöneberg 22 96 8 47 117 Neukölln 39 14 62 28 53 Treptow-Köpenick 11 11 12 11 11 Marzahn-Hellersdorf - - 10 10 12 Lichtenberg 8 8 10 11 15 Reinickendorf 9 51 51 48 62 Summe: 475 534 765 766 973 2 2. Wie hoch war die Auslastung der Kältehilfe im Durchschnitt seit Beginn der Kältehilfesaison? 3. Welche Einschätzung vertritt der Senat zu der Frage, ob die Anzahl der Kältehilfeplätze in dieser Kältehilfesaison ausreichend ist, um den Bedarf zu decken? 4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat hinsichtlich einer Kapazitätserweiterung im Falle eines erhöhten Bedarfes aufgrund von extrem niedrigen Temperaturen? Zu 2., 3. und 4.: Die durchschnittliche Auslastung seit Beginn der Kältehilfesaison 2018/2019 beträgt 80 %. In Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik hat sich der Senat verpflichtet 1000 Plätze in der Kältehilfe zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommt die Verlängerung der Kältehilfesaison auf die Monate April und Oktober. In der laufenden Saison stehen sogar bis zu 1200 Plätze zur Verfügung. Damit ist der Senat seiner gesamtstädtischen Verpflichtung nachgekommen auf die veränderten Bedarfe in der Kältehilfe zu reagieren. Aufgrund des ausreichenden Angebotes an Notschlafplätzen stehen 144 freie Schlafplätze in Notübernachtungen und 10-20 freie Schlafplätze in Nachtcafés zur Verfügung (Stand 21.02.2019). Damit kann auch ein witterungsbedingter höherer Bedarf abgedeckt werden. Sollten darüber hinaus weitere Kapazitäten erforderlich sein, wird der Senat zusammen mit den Bezirken nach Möglichkeiten suchen, weitere Plätze zur Verfügung zu stellen. 5. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang nehmen die Bezirke die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben in Sachen Kältehilfe wahr? 6. In welcher Art und Weise und in welchem Umfang unterstützt der Senat die Bezirke bei dieser schwierigen Aufgabe? 7. Welchen Verbesserungsbedarf sieht der Senat in der Zusammenarbeit mit den Bezirken bei der Kältehilfe? Zu 5., 6. und 7.: Die Bezirke nehmen ihre gesetzlichen Aufgaben wahr und organisieren jährlich mit freien Trägern und Kirchengemeinden das Angebot an Notschlafplätzen. Durch die zunehmende Anzahl an Menschen aus der EU oder Drittstaaten die die Kältehilfeplätze in Berlin in Anspruch nehmen, wird es auch für die Bezirke immer schwieriger ausreichende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund hat der Senat in 2018 die „Koordinierungsstelle Standortentwicklung Kältehilfe“ mit dem Träger GEBEWO-soziale Dienste mit Mitteln aus dem Integrierten Sozialprogramm finanziert. Die Koordinierungsstelle unterstützt bei der Immobilienakquise, Fragen zur Nutzbarmachung und Finanzierung von Objekten die als Kältehilfestandort in Frage kommen könnten und ist damit eine wichtige Unterstützung bei der Bereitstellung von Kapazitäten. 3 Der Senat nimmt auch weiter seine gesamtstädtische Aufgabe wahr und wird die Bezirke bei der Schaffung von ausreichenden Plätzen in der Kältehilfe unterstützen. Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales