Drucksache 18 / 17 873 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Neubauziele des Landes Berlin und Antwort vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17873 vom 11.02.2019 über Neubauziele des Landes Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Neubauziele wurden für das Jahr 2017 und 2018 mit den einzelnen Bezirken vereinbart? Antwort zu 1: Neubauziele 2017: Im Juni 2014 hat der Senat mit den Bezirksämtern ein Bündnis zum Wohnungsneubau geschlossen. Das Bündnis bildete die Grundlage, um die Planungsund Genehmigungsverfahren für den Wohnungsneubau zu beschleunigen. Die Bezirksämter wurden mit zusätzlichem Personal ausgestattet. Zusätzlich bekamen die Bezirke eine Sonderzuweisung für jede genehmigte neue Wohnung, wenn die Genehmigung innerhalb von sechs Monaten erteilt wurde. Die Gesamtsumme war auf 5 Mio. € pro Jahr gedeckelt. Neubauziele 2018: Vor einem Jahr wurden die Bündnisse für Wohnungsneubau und Mieterberatung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und den Bezirken im Roten Rathaus unterzeichnet. Abgeschlossen für den Zeitraum von 2018- 2021 legen sie die gemeinsamen Ziele und Prinzipien für den Wohnungsneubau in Berlin fest und unterstützen die Mieterinnen und Mieter in der Stadt. Mit den Bündnissen wurde im Februar 2018 die Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirken auf eine neue Grundlage gestellt. Statt einer Gesamtvereinbarung zwischen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und allen Bezirken wurden zwölf Bündnisse geschlossen, die neben stadtweit einheitlichen Zielen auf die unterschiedlichen Ausgangslagen und Rahmenbedingungen vor Ort eingehen. So wurden beispielsweise ausgewählte Neubauvorhaben und bezirksspezifische Themen abgestimmt und im vergangenen Jahr befördert. Allen Bündnissen gemeinsam sind die Vereinbarung übergreifender Inhalte wie bspw. der Aktivierung der Neubaupotenziale innerhalb der 2 Legislaturperiode, die Abstimmung von Beteiligungsformaten oder der Ausbau der Mieterberatung. Neubaupotenziale im Bündniszeitraum 2018-2021: 01 Mitte 7.346 WE 02 Friedrichshain-Kreuzberg 6.537 WE 03 Pankow 15.128 WE 04 Charlottenburg-Wilmersdorf 6.221 WE 05 Spandau 13.101 WE 06 Steglitz-Zehlendorf 4.859 WE 07 Tempelhof-Schöneberg 5.675 WE 08 Neukölln 5.955 WE 09 Treptow-Köpenick 12.882 WE 10 Marzahn-Hellersdorf 6.865 WE 11 Lichtenberg 11.055 WE 12 Reinickendorf 4.374 WE Frage 2: Welche Zahlen haben die einzelnen Bezirke (bitte auflisten nach Bezirk) zum 15.10.2018 an den Senat gemeldet? Antwort zu 2: Die Bezirke haben die Genehmigungszahlen vom 01.01.-30.09.2018 (Amt für Statistik) gemeldet. 01 Mitte 1.607 WE 02 Friedrichshain-Kreuzberg 1.377 WE 03 Pankow 3.143 WE 04 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.295 WE 05 Spandau 1.036 WE 06 Steglitz-Zehlendorf 399 WE 07 Tempelhof-Schöneberg 1.366 WE 08 Neukölln 362 WE 09 Treptow-Köpenick 2.024 WE 10 Marzahn-Hellersdorf 2.080 WE 11 Lichtenberg 1.868 WE 12 Reinickendorf 600 WE Frage 3: Wann genau erfolgte die Auswertung und die Vereinbarung neuer Ziele durch die zuständige Senatsverwaltung? Antwort zu 3: Die Auswertung und Abstimmung erfolgte im Anschluss an die Rückmeldung der Bezirke Ende 2018. Berlin, den 26. Februar 19 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen