Drucksache 18 / 17 874 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Grasse und Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Umgang mit Studierendenvertretern an der Humboldt Universität und Antwort vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse und Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17874 vom 11. Februar 2019 über Umgang mit Studierendenvertretern an der Humboldt Universität ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Humboldt- Universität zu Berlin beantworten kann. Diese wurde um Stellungnahme gebeten. 1. Wie bewertet der Senat die vom Studierendenparlament der Humboldt Universität zu Berlin mit Mehrheitsbeschluss verabschiedete Forderung des Rücktritts der Universitätspräsidentin sowie des Vizepräsidenten ? Zu 1.: Der Senat vertritt die Auffassung, dass ein sachorientierter Dialog zwischen den Beteiligten das geeignete Mittel zur Klärung strittiger Fragen darstellt. 2. In wie vielen Fällen haben sich in den vergangenen zwei Jahren Mitglieder der Humboldt Universität zu Berlin mit der bitte um Klärung von Streitigkeiten mit dem Hochschulpräsidium und/oder Vermittlung zwischen den Beteiligten an den Berliner Senat gewandt? Zu 2.: Kontakte zwischen dem Senat und hier insbesondere der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und Mitgliedern der Berliner Hochschulen gibt es in großer Zahl, in einer Vielzahl unterschiedlicher Anlässe und in unterschiedlichen Formen, ohne dass eine kontinuierliche Erfassung, insbesondere nach Hochschule oder Fragestellergruppe, erfolgen würde oder veranlasst wäre. Von Seiten des ReferentInnenrates der Humboldt-Universität zu Berlin liegen der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung aus Anlass zweier Sachverhalte Rechtsaufsichtsbeschwerden vor. - - 2 3. Wie oft fanden in den vergangenen zwei Jahren Gespräche des Senats mit Vertretern des Präsidiums der Humboldt Universität statt, in denen das Verhältnis von Präsidiumsmitgliedern und Studierendenvertretern thematisiert wurde? Fanden diese Gespräche unter Beteiligung von Studierendenvertretern statt (bitte begründen )? Zu 3.: Es gab zu verschiedenen Anlässen Gespräche zwischen dem Senat und Vertreterinnen oder Vertretern des Präsidiums der Humboldt-Universität zu Berlin, in denen das benannte Thema angesprochen worden ist. Es ist in unterschiedlichen Kontexten und Konstellationen die Möglichkeit einer verbesserten Kooperation zwischen der Hochschulleitung und der Studierendenvertretung angesprochen worden. Da das Thema in diesen Fällen nicht den Hauptanlass des jeweiligen Gesprächs war, waren Vertreterinnen oder Vertreter der Studierendenschaft nicht beteiligt. In seiner Sitzung vom 18. Januar 2019 beauftragte das Kuratorium der Humboldt-Universität zu Berlin die Vorsitzende des Kuratoriums, vermittelnde Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Studierendenschaft zu führen. 4. Wie viele Strafanzeigen gegen Studierende der HU wurden seitens des Präsidiums der Universität in den vergangenen zwei Jahren gestellt? Zu 4.: 32 5. Wie bewertet der Senat die Aufhebung eines Beschlusses des Studierendenparlaments zur Quotierung der Redeliste durch das Präsidium der Humboldt Universität? Zu 5.: Der Beschluss des StudentInnenparlaments wurde nicht mit dem hierfür erforderlichen Quorum gefasst. Aus diesem Grunde forderte der Senat die Präsidentin der Humboldt- Universität zu Berlin mit Schreiben vom 18. Juli 2018 auf, im Wege der Rechtsaufsicht gegenüber dem Präsidium des StudentInnenparlaments die Unwirksamkeit des Beschlusses festzustellen. 6. Welche Satzungsänderungen bzw. Änderungen der Verwaltungsvereinbarung, die die Zusammenarbeit zwischen Studierendenschaft und Universität regelt, wurden in den vergangenen zwei Jahren auf wessen Initiative hin vorgenommen und wie wurden diese Änderungen jeweils begründet? Zu 6.: Es wurden in den vergangenen zwei Jahren keine Satzungsänderungen oder Änderungen der Verwaltungsvereinbarung vorgenommen. 7. In wie vielen Fällen wurde in den vergangenen zwei Jahren ein studentisches Veto im Akademischen Senat durch das Präsidium der HU missachtet? Zu 7.: In keinem. Insbesondere im Falle des Beschlusses des Akademischen Senats vom 12. Juni 2018, mit welchem dieser gegen die Stimmen sämtlicher Mitglieder der Gruppe der studentischen Vertreterinnen und Vertreter dem Kuratorium die Einrichtung des Berliner Instituts für Islamische Theologie vorschlug, lagen die Voraussetzungen für ein suspensives Gruppenveto nicht vor. - - 3 8. Ist es zutreffend, dass in der Sitzung des Akademischen Senats der Humboldt Universität am 15. Januar 2019 Vertretern der studentischen Statusgruppe das Stimmrecht verwehrt wurde? Wenn ja, auf welcher Grundlage ist dies erfolgt? Zu 8.: Es wurde keinem Mitglied des Akademischen Senates die Ausübung seines Stimmrechts verwehrt. Berlin, den 4. März 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -