Drucksache 18 / 17 875 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Fahrsicherheitstraining bei der Polizei und Antwort vom 28. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 875 vom 11. Februar 2019 über Fahrsicherheitstraining bei der Polizei ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Aufgrund welcher Vorgaben (gesetzlich, untergesetzlich, Anweisungen etc.) müssen welche Bediensteten der Berliner Polizei Fahrsicherheitstrainings absolvieren? Zu 1.: Eine gesetzliche Vorgabe für das Fahrsicherheitstraining existiert nicht. Regelungen zur Durchführung dieses Trainings finden sich in der Geschäftsanweisung (GA) der Zentralen Serviceeinheit IV (ZSE IV) Nummer 03/2011 (VS-NfD) über das Einsatztraining der Polizei Berlin. 2. In welchem zeitlichen Abstand sind diese Trainings durchzuführen (soweit unterschiedliche Vorgaben für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche herrschen, bitte gesondert darstellen)? Zu 2.: Das Basistraining für Einsatzfahrende „Sonder- und Wegerechte“ ist von allen Dienstkräften , die konfliktträchtige außendienstliche Tätigkeiten wahrnehmen, alle 72 Monate verpflichtend zu absolvieren. 3. Welche Anbieter führen diese Trainings wo durch (soweit unterschiedliche Anbieter unterschiedliche Trainings anbieten wird um entsprechend gesonderte Darstellung gebeten)? Zu 3.: Die Fahrsicherheitstrainings für die Polizei Berlin werden in Kallinchen (Teltow- Fläming) durch Dienstkräfte des zuständigen Fachbereichs der Polizeiakademie durchgeführt. 4. Welche verschiedenen Arten von Fahrtrainings gibt es? 5. Gibt es unterschiedliche Trainings für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche? Wenn ja welche? Seite 2 von 4 Zu 4. und 5.: Bei der Polizei Berlin werden folgende Fahrsicherheitstrainings durchgeführt: Basistraining für Einsatzfahrende „Sonder- und Wegerechte“, Fahrsicherheitstraining/Einsatztraining für Spezialkräfte, Einsatzbezogenes Fahrsicherheitstraining Polizeikradfahrende, Fahrsicherheitstraining für verunfallte Polizeiangehörige, Weiterbildung einsatzbezogenes Fahrsicherheitstraining Spezialeinsatzkräfte Ergänzungskurs A und B, Weiterbildungslehrgang einsatzbezogenes Fahrsicherheitstraining Personenschutz , Einsatzbezogenes Fahrsicherheitstraining Gruppenkraftwagen, Halbgruppenfahrzeuge und Gefangenenkraftwagen. Einsatzbezogenes Fahrsicherheitstraining für Einsatzkräfte der Polizei Berlin (Grundkurs). Dieses Training absolvieren alle Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten in der Ausbildung. Einsatzbezogenes Sicherheitstraining für Polizeikradfahrende LKA, Einsatzbezogenes Fahrsicherheitstraining für Einsatzkräfte der Polizei Berlin (Aufbaukurs). 6. Wie wird kontrolliert, ob die zeitlichen Intervalle zur Durchführung des Trainings eingehalten werden ? Zu 6.: Die Kontrolle obliegt im Rahmen der Dienstaufsicht den jeweiligen Vorgesetzten. 7. Welche Konsequenzen drohen den Bediensteten/dem Dienstherrn bzw. dem Arbeitgeber, wenn die zeitlichen Intervalle überschritten werden? Zu 7.: Nach den Regelungen der GA ZSE IV Nummer 03/2011 (VS-NfD) sind sowohl die Dienstkräfte selbst als auch die jeweiligen Vorgesetzten verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrsicherheitstrainings in den dafür vorgesehenen Zeitintervallen durchgeführt werden. Das schuldhafte Verletzen dieser Verpflichtung stellt eine Dienstpflichtverletzung dar, die nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls zur Einleitung eines Disziplinar- bzw. Abmahnverfahrens führen kann. Sollte durch die Verletzung der o.g. Pflichten nachweisbar ein kausaler Schaden entstanden und die Pflichtverletzung überdies grob fahrlässig begangen worden sein, kommt ggf. eine Haftung der betroffenen Dienstkraft in Betracht. 8. Wie viele Trainings sind seit dem 01.01.2015 insgesamt, durchschnittlich pro Gesamtzahl der Bediensteten und durchschnittlich pro Bediensteter durchgeführt worden (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? 9. Wie viele der vorgesehenen Trainings sind seit dem 01.01.2015 insgesamt, durchschnittlich pro Gesamtzahl der Bediensteten und durchschnittlich pro Bediensteter ausgefallen bzw. konnten aus Gründen, die nicht in der Person der Bediensteten begründet waren, nicht durchgeführt werden (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 8. und 9.: Es gibt ca. 8.500 Dienstkräfte, die zur Durchführung des Basistrainings verpflichtet sind. Diese Zahl ist keine konstante Größe. Auf Grund von Dienststellenwechseln (beispielsweise zu Dienststellen mit Innendiensttätigkeiten), Mutterschutz, längerer Dienstunfähigkeit, Pensionierung etc. unterliegt sie einem ständigen Wandel. Eine Seite 3 von 4 Beantwortung im Sinne der Fragestellungen (Durchschnittswerte) kann daher nicht erfolgen. Die Zahl der angebotenen und tatsächlich durchgeführten, verpflichtenden Basistrainings ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Eine Auswertung und Darstellung aller Aufbauseminare ist in der von der Verfassung von Berlin vorgegebenen Frist zur Beantwortung Schriftlicher Anfragen nicht möglich. 2015 2016 2017 2018 Plätze Kurse Plätze Kurse Plätze Kurse Plätze Kurse Vorgesehene Trainings 1374 155* 2240 187 1775 181 1759 199 Ausfall, der nicht durch Bedienstete begründet war 90 8 276 23 88 9 344 38 Ausfall aus sonstigen Gründen 434 37 501 22 727 40 394 32 Durchgeführte Trainings 850 110 1463 142 960 132 1021 129 *das Basistraining wurde erst im Jahr 2016 eingeführt; 2015 erfasst die Zahl sämtlicher Kurse zum Fahrsicherheitstraining 10. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Durchführung der Trainings und welche Ziele müssen jeweils erreicht werden? Zu 10.: Das Fahrsicherheitstraining der Polizei Berlin beruht auf den Grundlagen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates. Polizeispezifische Übungen werden zielgruppenorientiert , bedarfsgerecht und individuell durchgeführt. Der Teilnahme am Basistraining für Einsatzfahrende ist eine Elektronische Lernanwendung (ELA) vorangestellt. Sie dient der Sensibilisierung und Auffrischung der notwendigen Theoriekenntnisse. Ziel des Trainings ist, Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen und Handlungsabläufe zur Unfallvermeidung zu verinnerlichen. 11. Welche Konsequenzen drohen den Bediensteten/dem Dienstherrn bzw. dem Arbeitgeber, wenn die vorgenannten Ziele nicht erreicht werden (Durchfaller)? 12. Wie viele Bedienstete sind jeweils seit dem 01.01.2015 durchgefallen (erbitte nach Jahren, Trainingsart und Einsatzart der Bediensteten gesonderte Darstellung)? Zu 11. und 12.: Bei schwachen Leistungen im Fahrtraining werden Nachbeschulungen durchgeführt. Die ELA kann ggf. mehrfach durchgeführt werden, bis die betroffene Dienstkraft die Anforderungen erfüllt. 13. Mit welchen Fahrzeugen werden die Trainings durchgeführt? Zu 13.: Die Basistrainings werden mit Fahrzeugen vom Typ VW Touran oder Opel Zafira durchgeführt, die auch im dienstlichen Bereich verwendet werden. Bei den Aufbauseminaren werden dienstliche Fahrzeuge, auch Motorräder und gepanzerte Fahrzeuge verwendet. Seite 4 von 4 14. Welche Kosten fallen für eine Trainingseinheit an? Zu 14.: Ausgaben für Fahrsicherheitstrainings werden aus den dafür vorgesehenen Haushaltstiteln erbracht und nicht gesondert ausgewiesen. Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport