Drucksache 18 / 17 876 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Vermögensdelikte in Berliner Krankenhäusern und Antwort vom 27. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 876 vom 11. Februar 2019 über Vermögensdelikte in Berliner Krankenhäusern ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist eine Recherche zu Fällen des Diebstahls und der Unterschlagung mit der Tatörtlichkeit Krankenhaus nur zu Diebstählen von Betäubungsmitteln möglich. Zu allen anderen Fällen von Diebstahl und Unterschlagung in Krankenhäusern kann lediglich auf verlaufsstatistische Daten des Systems Datawarehouse Führungsinformation (DWH FI) zurückgegriffen werden. Es handelt sich um Daten, die den tagesaktuellen Stand der im Polizeilichen Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) erfassten Vorgänge abbilden. Da es sich um eine Eingangsstatistik handelt, können sich aufgrund möglicher Änderungen sowohl unter- als auch überjährig geringfügige Abweichungen ergeben. Die Auswahl einer Tatörtlichkeit ist keine Pflichteingabe und somit kann zur Validität der Zahlen keine Aussage getroffen werden. Auch ist nicht bekannt, ob die entsprechenden Taten direkt im Krankenhaus oder außerhalb, z.B. im Bereich des Ein- und Ausganges bzw. dem Parkplatz begangen wurden. Beispielhaft sei hier der Fahrraddiebstahl benannt, da Fahrräder eher vor dem Krankenhaus abgestellt werden. 1. Wie viele Fälle von Diebstahlsdelikten (§§ 242-244a StGB) und Unterschlagung (§ 246 StGB) gab es in den vergangenen fünf Jahren in Berliner Krankenhäusern? Zu 1.: Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern 2014 2015 2016 2017 2018 Erfasste Fälle 7 14 4 18 15 Quelle: PKS Seite 2 von 3 Erfasste Fälle zur Tatörtlichkeit „Krankenhaus/Klinik“ 2014 2015 2016 2017 2018 Diebstahlsdelikte 1.602 1.599 2.017 1.763 1.711 Unterschlagung 39 40 36 27 41 Quelle: DWH FI, Stand: 18. Februar 2019 2. Wie viele Ermittlungserfolge konnten in den entsprechenden Strafverfahren erzielt werden? Wie hoch ist die Aufklärungsquote? Zu 2.: Aussagen zur Aufklärungsquote sind nur zu den in der PKS recherchierbaren Fällen möglich und der folgenden Tabelle zu entnehmen: Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern 2014 2015 2016 2017 2018 Aufgeklärte Fälle 3 4 2 5 1 Aufklärungsquote AQ in % 42,9 28,6 50,0 27,8 6,7 Quelle: PKS 3. Wie oft war das Eigentum a) von Patienten b) von Angehörigen c) des Pflegepersonals d) des Krankenhauses betroffen? Zu 3.: Eine automatisierte Auswertung zu den angefragten Daten ist nicht möglich. 4. Wie hoch ist der jährliche Schaden durch Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte? Zu 4.: Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern 2014 2015 2016 2017 2018 Schadenshöhe gesamt in Euro 4.960 1.011 8 2.252 921 Quelle: PKS Erfasste Fälle zur Tatörtlichkeit „Krankenhaus/Klinik“ 2014* 2015* 2016* 2017* 2018* Diebstahlsdelikte 734.588 1.464.740 2.011.376 771.300 837.925 Unterschlagung 9.762 9.980 7.415 5.788 14.266 *Alle Angaben in Euro Quelle: DWH FI, Stand 19. Februar 2019 5. Sieht der Senat praktikable Möglichkeiten, um dem unkontrollierten Zugang auf die Krankenhaus- Stationen zu begegnen? Seite 3 von 3 Zu 5.: Inwieweit Patientenzimmer vor unbefugtem Zutritt geschützt werden können, hängt von den Gegebenheiten des einzelnen Krankenhauses ab und obliegt den Krankenhausträgern als Eigentümer in eigener Verantwortung. 6. In welchen Krankenhäusern gibt es die Möglichkeit zur Nutzung von Safes oder anderen Verwahrungsmöglichkeiten? In welchen nicht? Zu 6.: Im Qualitätsbericht der Krankenhäuser findet sich die Angabe: „Wertfach/Tresor am Bett/im Zimmer“. Über das Krankenhausverzeichnis der Berliner Krankenhausgesellschaft (www.berliner-krankenhausverzeichnis.de) besteht die Möglichkeit, diese Information abzufragen. Nach Angaben der Berliner Krankenhausgesellschaft haben 53 von 60 Krankenhausstandorten entsprechende Möglichkeiten angegeben, Wertsachen aufzubewahren. 7. Gibt es zum Thema "Diebstahl" Präventionsangebote in den Krankenhäusern, wie z.B. Flyer oder Plakate? 8. Was tut der Senat für die Aufklärung dieses Problems in Krankenhäusern? Zu 7. und 8.: Grundsätzlich obliegt die Durchführung von Diebstahlpräventionsangeboten im Krankenhaus der Verantwortung der Krankenhausträger als Eigentümer und erfolgt nach Bedarf. Seitens der Krankenhäuser ist das Problem bisher nicht an den Senat herangetragen worden. Im Rahmen der polizeilichen Sachbearbeitung von diesbezüglichen Strafanzeigen kommt es zu Verbindungsaufnahmen der Polizei mit der Leitung des betroffenen Krankenhauses, wenn eine temporäre Häufung von Taten bekannt wird. In diesen Gesprächen werden eine angemessene Sensibilisierung der Mitarbeitenden sowie geeignete Präventionsmaßnahmen thematisiert. Durch die mit Präventionsaufgaben betrauten Mitarbeitenden der Polizei Berlin wird das Thema bei ihren Beratungen für ältere Menschen einbezogen. Des Weiteren werden die Mitarbeitenden von Pflegeeinrichtungen anlassbezogen zu diesem Thema sensibilisiert. Berlin, den 27. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport