Drucksache 18 / 17 878 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Fußgängerüberweg Berliner Straße/ Doktor-Markus-Straße und Antwort vom 25. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17878 vom 12. Februar 2019 über Fußgängerüberweg Berliner Straße/ Doktor-Markus-Straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Pankow um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Mit der Drucksache VIII-0087 hat die Bezirksverordnetenversammlung Pankow in Ergänzung der Drucksache VIII-0041 beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Drucksache VIII-0041 „Schulwegsicherheit an der Hauptstraße und der Berliner Straße in Französisch Buchholz“ den von der AG- FGÜ beschlossenen Fußgängerüberweg in der Berliner Straße auf Höhe der Doktor-Markus-Straße als prioritäre Maßnahme zu berücksichtigen. Dem Bezirksamt wird in diesem Zusammenhang empfohlen, auf eine zeitnahe Erstellung des Verkehrszeichenplans und die straßenverkehrsbehördliche Anordnung bei der VLB hinzuwirken und hieran aktiv und mit hoher Priorität mitzuwirken. Frage 1: Sind die im Rahmen der Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache VIII-0087 getroffenen Aussagen des Bezirksamtes Pankow von Berlin: „Die Abstimmungen für den geplanten Fußgängerüberweg in der Berliner Straße auf der Höhe der Dr.-Markus-Straße haben aufgrund der Tatsache, dass der Fußgängerüberweg über eine Straße mit Straßenbahnanlagen angelegt werden soll, länger gedauert. Der für die Anordnung erforderliche Verkehrszeichenplan wurde mehrmals überarbeitet. Die Verkehrslenkung hat dem aktuell überarbeiteten Verkehrszeichenplan nunmehr zugestimmt und die Anordnung für einen Fußgängerüberweg in der Berliner Straße auf Höhe der Dr.-Markus-Straße ist erfolgt.“ zutreffend? Antwort zu 1: Ja. 2 Frage 2: Wenn ja, warum ist trotz mehr als 18-monatiger Anordnung seitens des zuständigen Straßenbaulastträgers keine bauliche Umsetzung erfolgt? Antwort zu 2: Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Pankow als zuständiger Straßenbaulastträger hat dazu folgende Stellungnahme übermittelt: „Es ist beabsichtigt, den Fußgängerüberweg in der Berliner Straße auf Höhe Dr.-Markus- Straße im Zuge des Projektes “Radverkehrsanlagen Berliner Straße/Pasewalker Straße“ baulich zu realisieren. Für den Teil Radverkehrsanlagen waren umfangreiche Abtimmungen mit der Verkehrslenkung Berlin, verschiedenen Netzbetreibern und Leitungsverwaltungen sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) erforderlich. Die Entwurfsplanung konnte daher erst im Januar 2019 dem Bezirksamt zur Prüfung übergeben werden. Die Mittel für die bauliche Umsetzung der beiden Maßnahmen sollen in Kürze bei der SenUVK beantragt werden. Der Baubeginn soll, vorbehaltlich der Mittelbewilligung, noch in 2019 erfolgen.“ Die Mittel für den Bau des Fußgängerüberweges werden in Kürze von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dem Bezirksamt Pankow zugesagt und im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden. Frage 3: Wie lange wird die zuständige Senatsverwaltung weiterhin darauf vertrauen, dass ohne zusätzliche verkehrssichernde Maßnahmen die Grundschüler trotz massiven Verkehrsaufkommens die Jeanne-Barez- Schule unbeschadet erreichen? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist grundsätzlich bemüht, dass angeordnete Fußgängerüberwege so schnell wie möglich, in Abhängigkeit der dafür erforderlichen Voraussetzungen, umgesetzt werden. Der SenUVK ist zudem die verkehrliche Bedeutung des angeordneten Fußgängerüberwegs in der Berliner Straße in Höhe der Dr.-Markus-Straße insbesondere zur Schulwegsicherung für die Jeanne-Barez-Schule bewusst. Nach nunmehr aktueller Vorlage der Kostenschätzung für den Bau des Fußgängerüberwegs durch das Bezirksamt Pankow wird daher die SenUVK umgehend die Kostenzusage veranlassen. Berlin, den 25.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz