Drucksache 18 / 17 880 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Sicherstellungsplätze der Berliner Polizei und Antwort vom 27. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17880 vom 12. Februar 2019 über Sicherstellungsplätze der Berliner Polizei ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Über wie viele Plätze zur Sicherstellung von Fahrzeugen verfügte die Berliner Polizei insgesamt jeweils durchschnittlich pro Monat in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (erbitte nach Monaten und Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 1.: Die Polizei Berlin verfügt über zwei Gelände, die speziell für die Verwahrung von sichergestellten Fahrzeugen vorgesehen sind. Dort existiert eine seit 2016 weitgehend konstante Anzahl an Stellplätzen, die je nach Auslastung mit verschiedenen Fahrzeugen belegt werden. Auf dem Sicherstellungsgelände Belziger Straße stehen etwa 260 Plätze für Zweiräder und 272 Plätze für PKW zur Verfügung. Auf dem Gelände Cecilienstraße können etwa 224 PKW, acht LKW bis 3,5 Tonnen, sieben Lkw bis 7,5 Tonnen und zwei LKW über 7,5 Tonnen abgestellt werden. 2. Über wie viele Plätze zur Sicherstellung von Fahrzeugen verfügten die jeweiligen Direktionen der Berliner Polizei jeweils durchschnittlich pro Monat in den Jahren 2016, 2017 und 2018 und wie verteilen sich diese Plätze auf die einzelnen Abschnitte (erbitte nach Monaten und Jahren sowie Direktionen und Abschnitten gesonderte Darstellung)? Zu 2.: Die Polizeigelände der Direktionen sollen grundsätzlich nicht für die Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge genutzt werden. Fahrzeuge werden dort nur abgestellt, wenn im Zuge einer Eigentumssicherung kurzfristig mit der Herausgabe zu rechnen ist oder auf den o. a. Sicherstellungsgeländen keine Kapazitäten zur Verfügung stehen . Aktuell werden ca. 250 PKW auf Direktions- und Abschnittsgeländen verwahrt. Diese Örtlichkeiten werden entsprechend den innerbehördlichen Regelungen gesichert. Seite 2 von 3 3. Gibt es separate Stellplätze für andere Fahrzeuge als PKW (z. Bsp. Transporter, LKW, Motorräder, Anhänger o.ä.)? Wenn ja: wie viele und wo jeweils? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Über welche bzw. welche besonderen Sicherungsmaßnahmen gegen den Zutritt Unbefugter verfügen die jeweiligen Plätze (erbitte nach Standort gesonderte Darstellung, wenn erforderlich wird um entsprechend eingestufte Beantwortung gebeten)? Zu 4.: Die Liegenschaft in der Belziger Straße wird ausschließlich zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge genutzt und ist daher ständig verschlossen. Das Tor wird nur bei Bedarf und dann unter Aufsicht geöffnet. Besucherinnen und Besucher dürfen das Gelände nur in Begleitung betreten. Eine zusätzliche Bewachung erfolgt durch einen privaten Sicherheitsdienst. Auf dem Gelände Cecilienstraße befinden sich mehrere Dienststellen der Polizei Berlin . Die Liegenschaft wird entsprechend der innerbehördlichen Regelungen gesichert. Zusätzlich obliegt auch hier die Bewachung einem privaten Sicherheitsdienst. 5. Welche Kosten entstehen für die Sicherstellungsplätze insgesamt und je Platz (erbitte nach Jahren und Standort gesonderte Darstellung)? Zu 5.: Die Polizei Berlin verfügt über zwei Gelände zur Verwahrung von sichergestellten Fahrzeugen, davon wird jedoch nur die Liegenschaft Belziger Straße ausschließlich für Sicherstellungen genutzt. Eine Beantwortung hinsichtlich der konkreten Kosten für die Fläche, die zur Sicherstellung auf dem Gelände Cecilienstraße genutzt wird, ist nicht möglich, da sich mehrere Dienststellen der Polizei Berlin auf dem Gelände befinden. Die nachfolgende Aufstellung zur Cecilienstraße bezieht sich demnach auf die Kosten für das gesamte Grundstück. Belziger Straße: Jahr Miete/Jahr Betriebskosten/Jahr Grundstücksgröße Kosten/m2 (monatlich) 2016 481.301,04 € 81.213,37 € 8.960 m² 5,23 € 2017 481.301,04 € 203.386,29 € * 8.960 m² 6,37 € 2018 656.709,24 € -** 8.960 m² -* * Aufgrund der Einführung des Wachschutzes sind Mehrkosten entstanden. ** Es liegt noch keine Betriebskostenabrechnung für 2018 vor. Es werden Kosten in Höhe des Vorjahres erwartet. Cecilienstraße: Jahr Miete/Jahr Betriebskosten/ Jahr Grundstücksgröße Kosten/m2 (monatlich) 2016 4.370.625,24 € 1.123.953,69 € 87.566 m² 5,23 € Seite 3 von 3 2017 4.370.625,24 € 1.154.889,55 € 87.566 m² 5,26 € 2018 5.721.371,40 € 1.215.146,46 € 87.566 m² 6,60 € Nach der noch geltenden Berechnung zur Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen entstehen für die Verwahrung von Fahrzeugen bis 2,8 Tonnen zulässige Gesamtmasse (zGM) 5,- Euro Kosten pro Tag und für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen zGM 11,- Euro. Fahrräder kosten 0,50 Euro pro Tag, Krafträder 1,- Euro und Krafträder mit Beiwagen 2,- Euro. 6. Wie viele Tage wurden Fahrzeuge jeweils durchschnittlich insgesamt pro Jahr und jeweils durchschnittlich an den jeweiligen Standorten sichergestellt (erbitte nach Jahren und Standorten gesonderte Darstellung)? Zu 6.: Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt durch die Polizei Berlin nicht. 7. Gibt es zwischen den einzelnen Abschnitten und/oder Direktionen Kooperationen über die Nutzung von Sicherstellungsplätzen? Wenn ja: welche und wie lauten die Bedingungen? Zu 7.: Siehe Antwort zu Fragen 1. und 2. Besondere Bedingungen sind nicht vereinbart. 8. Nach welchen Kriterien werden die betroffenen Fahrzeuge den Stellplätzen zugewiesen und wer entscheidet über die jeweilige Unterbringung des sichergestellten Fahrzeugs? Zu 8.: Die Zuweisung orientiert sich in erster Linie an freien Kapazitäten. Zunächst ist die Einsatzleitzentrale der Polizei für eine Entscheidung zum Verbringungsort zuständig. Bei Bedarf erfolgt später eine Verlagerung von Fahrzeugen durch die Dienstkräfte auf den Sicherstellungsgeländen. Zweiräder werden in der Halle auf dem Gelände in der Belziger Straße verwahrt. Grundsätzlich werden Fahrzeuge zur Spurensuche und mit auslaufenden Betriebsstoffen ebenfalls zur Belziger Straße verbracht. Berlin, den 27. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport