Drucksache 18 / 17 881 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Rückkauf von Wohnungen in Altglienicke durch das Land Berlin und Antwort vom 22. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17881 vom 12.02.2019 über Rückkauf von Wohnungen in Altglienicke durch das Land Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Bei den 1821 Wohnungen in Altglienicke, die das Land Berlin durch die Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land erworben hat: Frage 1: Wie groß sind die einzelnen Wohnungen (bitte alle Wohnungen mit den einzelnen Mietflächen auflisten)? Frage 2: Wie hoch sind die aktuellen Netto-Kalt-Mieten in den einzelnen Wohnungen (Bitte einzeln auflisten)? Frage 3: Wann wurden die letzten Sanierungs- und/ oder Modernisierungsmaßnahmen in den Wohnungen durchgeführt (Bitte einzeln auflisten)? Frage 4: Wie hoch ist der Kaufpreis für diese Wohnungen? Antwort zu 1 bis 4: Die STADT UND LAND ist derzeit weder wirtschaftlich Berechtigte noch juristische Eigentümerin der Wohnungen. Die nachgefragten Daten sind Bestandteil des 2 Kaufvertrages. Für den Kaufvertrag gilt eine Verpflichtung zum Stillschweigen über dessen Inhalte. Berlin, den 22. Februar 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen