Drucksache 18 / 17 883 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Parkmanager*innen, Naturranger*innen in Berlin und Antwort vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17883 vom 11. Februar 2019 über Parkmanager*innen, Naturranger*innen in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Absichten verfolgt der Senat mit der Bereitstellung von Mitteln im Nachtragshaushalt 2019 für Parkmanager*innen und Naturranger*innen? Antwort zu 1: In den Richtlinien der Regierungspolitik hat sich Berlin das Ziel gesetzt, die grüne Infrastruktur zu stärken. Grün-, Frei- und Naturflächen sollen dauerhaft erhalten und zukunftsfähig gestaltet werden. Um neue Formen der Betreuung von Parkanlagen und Schutzgebieten zu erproben, sollen in 2019 Parkmanagerinnen und Parkmanager und StadtNaturRangerinnen und StadtNaturRanger pilothaft in ausgewählten Parkanlagen und Schutzgebieten eingesetzt werden. Es ist vorgesehen, dass die pilothafte Erprobung der Parkmanagerinnen und Parkmanager von einem externen Dienstleister begleitet wird. Dieser wird die Aufgabe haben, die enge Zusammenarbeit mit den Bezirken zu koordinieren, Vernetzungsarbeit der unterschiedlichen Akteure zu leisten sowie Dokumentationen und Auswertungen der Pilotphase zu erstellen, um daraus abschließend Handlungsempfehlungen abzuleiten. Für das Pilotprojekt der StadtNaturRangerinnen und StadtNaturRanger ist geplant, das Projekt von einem noch auszuwählenden Träger begleiten zu lassen, um das Netzwerk der StadtNaturRangerinnen und StadtNaturRanger in Berlin aufzubauen. Zu den Aufgaben des Trägers gehören, die Bezirke bei der Implementierung der StadtNaturRangerinnen und StadtNaturRanger fachlich zu unterstützen, die StadtNaturRangerinnen und StadtNaturRanger weiterzubilden, die Pilotphase auszuwerten und Handlungsvorschläge für die Zukunft zu erarbeiten. 2 Nach derzeitigem Stand können die Aufgaben wie folgt beschrieben werden: Aufgabengebiete und Kompetenzen von StadtNaturRangerinnen und StadtNaturRanger: StadtNaturRangerinnen und StadtNaturRanger sollen Mittler zwischen Mensch und Natur sein und das Naturverständnis in der Stadtgesellschaft fördern. Sie leisten Vernetzungsarbeit unter den Akteuren und pflegen enge Beziehungen zum amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz. Sie sind Partner von Bildungseinrichtungen und fördern Naturverständnis und Schutz-gedanken. StadtNaturRangerinnen und StadtNaturRanger sollen zudem nach Absprache mit den zuständigen Behörden Natur- und Landschaftspflegemaßnahmen koordinieren und zum Arten- und Biotopschutz (Umweltbeobachtung, Monitoring, Projekte) beitragen. Sie sollen weiterhin einen Beitrag zur Umweltgerechtigkeit durch Verbesserung der Chancengleichheit auf Naturerleben leisten. Ihre Einsatzorte sind ausgewählte Schutzgebiete, Grün- und Freiflächen. Darüber hinaus sollen StadtNaturRangerinnen und StadtNaturRanger gemäß der Richtlinien der Regierungspolitik bei der Umsetzung der Ziele der Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt mitwirken und das bürgerschaftliche Engagement für die Natur stärken. Aufgabengebiete und Kompetenzen von Parkmanagerinnen und Parkmanager: Parkmanagerinnen und Parkmanager sollen Mittler zwischen Mensch und Grünfläche (Park) sein. Im Gegensatz zu StadtNaturRangerinnen und StadtNaturRangern sind Parkmanagerinnen und Parkmanager an einen bestimmten Park gebunden und haben die Aufgabe, partizipatives und integratives Parkmanagement auf Grundlage des Grünanlagengesetzes durchzuführen, um Wertschätzung, Anerkennung und Akzeptanz von Natur und Grünflächen zu erreichen. Durch Beteiligungsformate „auf Augenhöhe“ mit den unterschiedlichen Nutzergruppen sollen Parkmanagerinnen und Parkmanager einen Beitrag zu bedarfsorientierter Gestaltung und Nutzung einer Parkanlage für ein friedliches und zufriedenes Nebeneinander unterschiedlichster Nutzergruppen leisten und so zur Verbesserung der Lebensqualität und des Wohlbefindens von Anwohnenden und Parknutzenden beitragen. Parkmanagerinnen und Parkmanager sind Experten und Kenner „ihres“ Parks und haben eine besondere Rolle in der Sozialvermittlung. Parkmanagerinnen und Parkmanager sollen jedoch kein Ersatz für die in den Bezirksämtern tätigen Inspektionsleitungen oder den Ordnungsamtsmitarbeitenden sein, sondern ergänzen diese in besonderen Anlagen und können durch Parkläuferinnen und Parkläufer oder einen Sicherheitsdienst unterstützt werden. Frage 2: Wie und in welcher Höhe sollen Mittel verausgabt werden? Antwort zu 2: Mit Beschluss zum Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 stehen im Haushaltsjahr 2019 insgesamt 6,0 Mio. Euro bei Kapitel 2707 – Aufwendungen der Bezirke -, Titel 54106 – Umsetzung der Strategie Stadtlandschaft - für das unter Antwort zu 1. beschriebene Pilotprojekt zur Verfügung. Diese Mittel sollen nach derzeitigem Stand wie folgt verausgabt werden: 4 Mio. Euro für Parkmanagerinnen und Parkmanager 2 Mio. Euro für StadtNaturRangerinnen und StadtNaturRanger 3 Die Mittel für die Parkmanagerinnen und Parkmanager sollen abzüglich eines finanziellen Anteils, der für die unter der Antwort zu 1 beschriebenen Steuerung, Begleitung und Auswertung des Pilotprojektes erforderlich ist, den Bezirksämtern zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel für die StadtNaturRangerinnen und StadtNaturRanger sollen einem Träger für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Frage 3: Inwieweit ist eine Fortführung des Programms auch in der kommenden Haushaltsperiode 2020/21 angedacht? Antwort zu 3: Das Pilotprojekt ist bei den Bezirksämtern auf große Resonanz gestoßen. Die Installation von Parkmanagerinnen und Parkmanager und StadtNaturRangerinnen und StadtNaturRanger wird auch ein wichtiger Bestandteil der Charta für das Berliner Stadtgrün sein, um zusammen mit anderen Instrumenten das Stadtgrün zu stärken, Konflikte zu mindern und die Wertschätzung abzusichern. Die Auswertung der in 2019 laufenden Pilotphase wird für die weitere Fortführung wertvolle Hinweise geben. Frage 4: Welche weiteren Mittel sind im Nachtragshaushalt eingeplant, um die grüne Infrastruktur Berlins zu sichern und zu pflegen, und welche Ziele werden damit verfolgt? Antwort zu 4: Die weiteren Mittel, die im Rahmen des Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2019 zur Sicherung und Stärkung der grünen Infrastruktur beschlossen wurden, und die Ziele, die mit der Mittelverwendung verfolgt werden, sind der Anlage zu entnehmen. Berlin, den 04.03.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17883 vom 11. Februar 2019 über Parkmanager*innen, Naturranger*innen in Berlin Anlage Kapitel/ Titel Bezeichnung Maßnahmen Ansatz Kapitel 0750 Titel 54108 Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung des Berliner Baumbestandes Nachpflanzungen von Bäumen, die aufgrund klimawandelbedingter Einflüsse abgängig sind, Pflegemaßnahmen zur Verbesserung des Baumbestandes sowie Sanierungen von Baumstandorten, wie beispielsweise Bodenaustausch und -verbesserung. Dabei stehen mit den über den Nachtragshaushalt 2018/2019 zusätzlich zur Verfügung gestellten Finanzmitteln neue Bäume (Baumpflanzungen) sowie die Vorsorge in Bezug auf klimawandelbedingte Schäden (insbesondere im Zusammenhang mit Trockenperioden) im Fokus. + 2.000.000 Euro (zusätzlich zu den zuvor bereits vorgesehenen 3.000.000 Euro, insgesamt 2019 damit 5.000.000 Euro) Kapitel 0750 Titel 54106 Umsetzung der Strategie Stadtlandschaft Ausbau der Trinkwasserbrunneninfrastruktur Förderung des Naturschutzes und der Erholungsnutzung auf Friedhöfen Unterstützt werden soll die naturschutzfachliche und Verkehrssicherung unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange sowohl der kirchlichen (u.a. Jüdischer Friedhof Weißensee) als auf den landeseigenen Friedhofflächen. Das Programm dient auch der Öffnung von Friedhöfen kirchlicher Träger für die Nutzung durch die Öffentlichkeit. + 4.000.000 Euro (zusätzlich zu den zuvor bereits vorgesehenen 9.950.000 Euro, insgesamt 2019 damit 13.950.000 Euro) Kapitel 2707 Titel 70117 (neu) Maßnahmen zur Ökologisierung der Grünflächenämter und Sanierung von Parkanlagen und Gartendenkmälern Vorgesehen sind 1 Mio. Euro je Bezirk für: - grundhafte Erneuerung von Parkanlagen und Gartendenkmälern - Aufrüstung der bezirklichen Infrastruktur, um bspw. Bewässerungsgerätschaft od. emissionsarme Laubbläser (elektrisch, leise) anzuschaffen. 11.999.000 Euro (neu) (Die Ausgaben des Titels 70117 sind gegenseitig deckungsfähig mit den Ausgaben des Titels 81279) Kapitel 2707 Titel 81279 (neu) Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen - Aufrüstung der bezirklichen Infrastruktur, um beispielsweise Bewässerungsgerätschaft oder emissionsarme Laubbläser (elektrisch, leise) anzuschaffen. 1.000 Euro (neu)