Drucksache 18 / 17 884 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2019) zum Thema: Wie gestaltet sich die Kooperation von Schule – Jugend und Gesundheit I und Antwort vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17884 vom 12. Februar 2019 über Wie gestaltet sich die Kooperation von Schule – Jugend und Gesundheit I ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Zusammenarbeit der Fachverwaltungen Gesundheit, Jugend und Schule mit dem Landesbeirat für psychische Gesundheit, UAG-KJPP, des Landes Berlin? Zu 1.: Für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Senats ist der Landesbeirat für psychische Gesundheit und der entsprechenden Unterarbeitsgruppe ein wichtiges beratendes Gremium bei Fragen zur Versorgung psychischer kranken Menschen im Land Berlin. Die für Bildung, Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung ist in den genannten Gremien nicht vertreten. Es erfolgt jedoch eine regelmäßige Teilnahme der für Jugend zuständigen Verwaltung in der Arbeitsgruppe der Leiterinnen und Leiter der kinder- und jugendpsychiatrischen Dienste der Bezirksämter im Land Berlin, die zweimonatig stattfindet. Dort wird in einem regelmäßigen Tagesordnungspunkt aus der UAG-KJPP berichtet und informiert. Institutionalisierte Kooperationen zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) und der UAG-KJPP des Landesbeirats für psychische Gesundheit finden darüber hinaus nicht statt. 2 2. Für wie sinnvoll und notwendig erachtet der Senat eine entsprechende enge Zusammenarbeit und die Einbeziehung der kinder- und jugendpsychiatrischen und -psychotherapeutischen Expertise? Zu 2.: Im Land Berlin sind der Ausbau und die Differenzierung der Angebote für Familien und ihre psychisch beeinträchtigen Kinder, Jugendlichen und junge Heranwachsende inzwischen vorangeschritten. Dennoch muss die kinder- und Jugendpsychiatrische und –psychotherapeutische Basisversorgung im Land Berlin flächendeckend verbessert werden. Im Jahr 2017 wurde deshalb die UAG „Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“ durch den Landesbeirat für psychische Gesundheit eingerichtet . Die UAG KJPP setzt sich aus verschiedenen fachkundigen Personen zusammen, um sich mit den Problembereichen auseinanderzusetzen und Lösungsvorschläge zur Leistungsverbesserung zu erarbeiten. Die Zusammensetzung der Mitglieder unter Einbeziehung verschiedener Expertisen ist zur Erreichung der Zielsetzung zwingend erforderlich. 3. Welche Maßnahmen ergreifen insbesondere die Fachverwaltungen Jugend und Schule zur Verstetigung und Vertiefung der Kooperation? Zu 3.: Zur Intensivierung der Zusammenarbeit wird der 2018 aufgenommene gemeinsame Austausch der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung mit dem Landesarzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie weiter geführt. 4. Welche Kooperationen fanden bisher zwischen dem Senat und der UAG-KJPP des Landesbeirats für psychische Gesundheit statt? Zu 4.: Die UAG KJPP überprüft die kinder- und jugendpsychiatrische und psychotherapeutische Versorgungssituation im ambulanten/stationären/teilstationären Versorgungsbereich im Land Berlin, zeigt Lücken und Defizite im Versorgungssystem auf und entwickelt Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen für eine bedarfsgerechte Versorgung von psychisch beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Die erarbeiteten Ergebnisse werden im Landesbeirat für psychische Gesundheit weitergetragen, damit das für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Senats adäquat beraten werden kann. 5. Inwiefern wird bei der Erarbeitung neuer Konzepte bzw. der Weiterentwicklung bestehender Konzepte im Bereich Schule und Jugendhilfe und Gesundheit die AG des Landespsychiatriebeirates Berlin durch die Fachverwaltungen Jugend und Schule einbezogen? 3 Zu 5.: Die Einbeziehung entsprechender Fachstellen erfolgt bei der Weiterentwicklung entsprechender Angebote und Konzepte zur Versorgung psychisch beeinträchtigter junger Menschen und der Gruppe junger Menschen, die Eingliederungshilfen aus dem Rechtskreis des SGB VIII oder des SGB IX in Anspruch nehmen. Die Arbeitsgruppe des Landespsychiatriebeirates wird dabei bislang nicht einbezogen . 6. Inwiefern findet bei der Umsetzung des Inklusionsvorhabens an den Berliner Schulen eine Zusammenarbeit mit der AG des Landespsychiatriebeirates Berlin statt und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit ? Zu 6.: An der Entwicklung des Ergebnispapiers „Schülerinnen und Schüler mit besonderen Auffälligkeiten in der emotionalen und sozialen und psychosozialen Entwicklung“ Ärztinnen und Ärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie beteiligt, die im Landesbeirat für psychische Gesundheit Mitglied sind. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird auch weiterhin in die Entwicklung von Konzepten, so sie die psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern betreffen, Ärztinnen und Ärzte der Kinder - und Jugendpsychiatrie und andere Fachleute einbeziehen. Dies kann auch in Form der institutionalisierten Zusammenarbeit mit dem Landespsychiatriebeirat oder einer Unterarbeitsgruppe erfolgen. 7. Inwiefern findet bei der Erarbeitung und Umsetzung des Konzeptes „Bündnis für die Schwierigen“ eine Zusammenarbeit mit der AG des Landespsychiatriebeirates Berlin statt? Zu 7.: Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung initiierte daher bereits im Laufe des Jahres 2013 das sog. Bündnis für Schwierige, einen Diskurs zwischen den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Berlin. Ein wesentliches Ergebnis dieses Prozesses ist die Konzeptionierung des Modellprojektes der „Berliner Koordinierungsstelle individuelle Hilfen“. Das zugehörige Konzept wurde gemeinsam mit Trägern der freien Jugendhilfe aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung bzw. der Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII, der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung, den Berliner Jugendämtern und Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege entwickelt und umgesetzt. Das Projekt wird durch einen Fachbeirat begleitet. Dieser wird sich künftig mit der Erweiterung des bestehenden Netzwerkes durch weitere Fachkompetenzen befassen. Geplant ist, die kinder- und jugendpsychiatrische bzw. jugendpsychotherapeutische Expertise anlassbezogen mit einzubeziehen. Auf regionaler Ebene ist diese Einbeziehung bereits fester Bestandteil der konzeptionellen Ausrichtung entsprechender Angebote und Hilfen. 4 8. Für wie sinnvoll erachtet der Senat eine enge Zusammenarbeit mit der AG des Landespsychiatriebeirates Berlin und der psychiatrischen Expertise der dort beteiligten Ärzte? Zu 8.: Die Beteiligung der Ärztinnen und Ärzte und der psychiatrischen Expertise wird als sinnvoll und notwendig erachtet. Die vielfältigen Erscheinungs- und Verlaufsformen psychischer Störungen und Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter erfordern die Klärung von körperlichen, entwicklungspsychologischen und sozialen Zusammenhängen . Eine intensive Zusammenarbeit mit Fachärzten und Therapeutinnen und Therapeuten ist unerlässlich, um die bestmögliche Behandlung sowie bei der Erreichung der Zielsetzung der UAG KJPP zu erreichen. Berlin, den 04. März 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie