Drucksache 18 / 17 887 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Walter, Anja Kofbinger und Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2019) zum Thema: Die Partnerländer der ITB: Tourismus versus Menschenrechte?! und Antwort vom 05. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Sebastian Walter (Bündnis 90/Die Grünen), Frau Abgeordnete Anja Kofbinger (Bündnis 90/Die Grünen) und Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 887 vom 12. Februar 2019 über Die Partnerländer der ITB: Tourismus versus Menschenrechte?! ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Messe Berlin GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt . 1. Ist der Messe Berlin GmbH bekannt, dass in Malaysia im vergangenen Jahr zwei lesbische Frauen zu einer Haft-, Geld- und öffentlicher Prügelstrafe verurteilt wurden? Zu 1.: Ja. 2. Ist der Messe Berlin GmbH bekannt, dass Malaysia Anfang des Jahres israelischen Sportler*innen die Teilnahme an der Schwimm-WM des Internationalen Paralympischen Komitees versagte und daraufhin ihnen die WM entzogen wurde? Zu 2.: Ja. 3. Wie bewertet die Messe Berlin GmbH diese in Fragen 1 und 2 adressierten Vorfälle angesichts des hervorgehobenen Status von Malaysia als Partnerland der ITB? Wie ist angesichts dessen der Slogan „Malaysia - wo die Vielfalt zu Hause ist“ zu verstehen? Zu 3.: Gegenstand der unternehmerischen Tätigkeit der Messe Berlin GmbH ist das Veranstalten, Durchführen und Betreuen von Messen, Ausstellungen, Kongressen und Tagungen zur Stärkung des Messeplatzes Berlin im In- und Ausland. Die Messe Berlin GmbH ist demnach in erster Linie Plattformgeber. Die ITB (Internationale Tourismus-Börse Berlin) ist als Eigenveranstaltung der Messe Berlin die international führende Leistungsschau der gesamten Wertschöpfungskette der Tourismusbranche und präsentiert nicht nur das globale Reiseangebot, sondern auch wachstumsstarke Marktnischen. Dabei positionierte sich die ITB von Beginn an als 2 eine neutrale Präsentationsplattform über politische Grenzen hinweg. Diesem Neutralitätsgebot sieht sich die Messe Berlin als Veranstalter auch weiterhin verpflichtet und respektiert die Souveränität der Länder und Partner. Die Messe Berlin ist an dieser Stelle keine Institution, die gesellschaftliche und politische Ländersituationen ihrer Aussteller bewertet bzw. sanktioniert. Gleichwohl hat sich die ITB von Anbeginn an nicht nur als reine Leistungsschau verstanden , sondern auch als Botschafterin und Impulsgeberin für das, was inhärentes Merkmal von Tourismus ist: Weltoffenheit und Toleranz. Tourismus verbindet immer auch Menschen, weshalb die ITB seit jeher den offenen Dialog mit den Partnern und Ausstellern sucht. Dazu gehört auch, auf Missstände hinzuweisen und Menschenrechte , soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zu promoten. Dies ist selbstverständlich auch mit Blick auf die in den Fragen 1 und 2 beschriebenen Vorfälle geschehen. Die ITB steht im permanenten Austausch mit Vertretern des diesjährigen Partnerlandes Malaysia und hat sowohl für die Messe Berlin Stellung bezogen als auch auf die Kritik der Öffentlichkeit hingewiesen. Auch während der ITB selbst wird es eine kritische Auseinandersetzung im Rahmen des Seminarprogramms geben. Die hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion “Human Rights as a tourism success driver: How does LGBT+ Tourism help developing the overall success of a tourism destination?” wird vor dem Hintergrund der in den Fragen 1 und 2 aufgeführten Vorfälle ein besonderes Augenmerk auf die Situation in Malaysia legen. Als offizielles Partnerland der ITB hat Malaysia eine herausgehobene Position und bekommt die Aufmerksamkeit eines breiten Publikums sowie der internationalen Presse. Dabei hat allein schon die bislang erfolgte Berichterstattung gezeigt, dass auch die Missstände vor Ort dadurch mehr Aufmerksamkeit bekommen und ein Diskurs erzeugt wird. Im Idealfall fördert dies auch den Diskurs im Land selbst und bereitet den Weg für ein Umdenken. Die Vergangenheit zeigt, dass die ITB als Weltleitmesse hier durchaus ein wichtiger Impulsgeber ist. Der Slogan des jeweiligen Partnerlandes ist Instrument des Ländermarketings. „Malaysia – wo die Vielfalt zu Hause ist“ bewirbt die Vielseitigkeit des Landes z.B. mit Blick auf Landschaft, Natur, Kultur und Herkunft. 4. Welche Kriterien gaben den Ausschlag, dass die landeseigene Gesellschaft „Messe Berlin GmbH“ für die ITB 2019 Malaysia als Partnerland gewählt hat? Wann und von wem wurde die Entscheidung getroffen? Zu 4.: Grundsätzlich erfolgt die Auswahl des Partnerlandes nach keinem festgeschriebenen Prozedere, sondern ist ein oft langjähriger Verhandlungsprozess, dessen Ergebnis von mehreren Faktoren beeinflusst wird. Die Entscheidung seitens der ITB, welches der jeweiligen Bewerberländer den Zuschlag erhält, hängt unter anderem davon ab, ob eine langfristige Strategie zu erkennen ist und ob die Destination mit einem vielversprechenden touristischen Produkt und einem entsprechenden schlüssigen und attraktiven Konzept für den ITB- Auftritt überzeugen kann. Die konkrete Entscheidung für Malaysia als ITB-Partnerland 2019 wurde unter anderem durch eine erkennbar langfristige Messestrategie positiv beeinflusst. Malaysia ist seit Jahren mit einer sehr starken Präsenz auf der ITB vertreten. Malaysia verfolgt 3 eine umfassende Marketingstrategie und hat sein touristisches Angebot dementsprechend kontinuierlich weiterentwickelt. Grundsätzlich gibt es keine offizielle Verkündung der Entscheidung, wer künftiges ITB-Partnerland ist. Vielmehr ist dies ein formloser Akt, der im Nachgang mittels einer Presseerklärung bekannt gegeben wird. Malaysia hat bereits während der ITB 2017 eine Absichtserklärung unterzeichnet, die im Mai 2017 vertraglich fixiert wurde. Die entsprechende Pressemitteilung dazu ist am 11. Mai 2017 veröffentlicht worden. 5. Welche Kriterien gaben den Ausschlag, dass die Messe Berlin GmbH für die ITB 2020 den Oman als Partnerland gewählt hat? Wann und von wem wurde die Entscheidung getroffen? Zu 5.: Siehe Beantwortung zur Frage 4. Auch der Oman ist seit vielen Jahren ein wichtiger Aussteller auf der ITB und konnte mit seinem vielfältigen und exklusiven touristischen Produkt sowie einem entsprechenden Konzept überzeugen. Während der ITB 2018 wurde die Absichtserklärung über den Partnerlandstatus in 2020 unterzeichnet . Mit einer Pressemitteilung am 28. März 2018 wurde die Entscheidung für Oman als offizielles Partnerland der ITB 2020 verkündet. 6. Welchen finanziellen Beitrag muss ein Partnerland einbringen und welchen Anteil am kommerziellen Erfolg der ITB hatte dieser Beitrag jeweils in den Jahren 2013-2018? Zu 6.: Zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses und damit verbundenen Geheimhaltungsvereinbarungen können durch die Messe Berlin GmbH hierzu keinerlei Zahlen veröffentlicht werden. 7. Welche anderen Partnerländer standen für 2019 und 2020 zur Auswahl? Zu 7.: Der Auswahl- und Vergabeprozess des Partnerlandstatus ist immer als ein Gesamtpaket zu verstehen, zu dem jeweils beide Seiten Vertraulichkeit vereinbaren. 8. Wie lange im Voraus einer ITB werden Verhandlungen mit Partnerländern aufgenommen? Wer ist an diesen Verhandlungen beteiligt? Welche Standards und Auswahlkriterien werden bei der Auswahl der Partnerländer herangezogen? Zu 8.: Die Verhandlungen mit den (potentiellen) Partnerländern werden Jahre im Voraus aufgenommen. Der Verhandlungs- und Entscheidungsprozess erfolgt wie in der Beantwortung zu 4. dargelegt. Zuschlag bekommt das Land, welches das beste Konzept eingereicht hat und mit dem ein für beide Seiten zufriedenstellendes Paket geschnürt werden konnte . 9. Welche Aufgabe hat der ITB-Fachbeirat? Wie setzt sich der aktuelle ITB-Fachbeirat zusammen? Nach welchen Kriterien werden die Mitglieder gewählt/benannt? Ist der Fachbeirat bei der Auswahl der Partnerländer eingebunden? Zu 9.: Der ITB-Fachbeirat berät die ITB Berlin zu wesentlichen wirtschaftlichen und strategischen Themen und wirkt entsprechend an der Vorbereitung und Ausgestaltung der Internationalen Tourismusbörse mit. In den Sitzungen des Gremiums werden auch die Verläufe der Verhandlungen mit den potentiellen Partnerländern regelmäßig erörtert. Die finale Entscheidung, welcher Bewerber den Zuschlag erhält, wird somit von der breiten Mehrheit der Reisebranche mitgetragen. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im ITB-Fachbeirat ist die Zugehörigkeit zu einem relevanten Unternehmen bzw. einer bedeutenden Organisation der Tourismusbranche . Der aktuelle ITB-Fachbeirat setzt sich wie folgt zusammen: 4 Vorsitzender des ITB-Fachbeirates: Klaus Laepple, Ehrenpräsident, Deutscher ReiseVerband (DRV), Ehrenpräsident, Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW) Stellv. Vorsitzende des ITB-Fachbeirates: Petra Hedorfer, Vorsitzende des Vorstandes, Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT) Mitglieder des ITB-Fachbeirates: • Hüseyin Gazi Cosan, Leiter der Kulturabteilung, Botschaft der Republik Türkei • Rüdiger Edelmann, 1. Vorsitzender und Sprecher, Vereinigung Deutscher Reisejournalisten (VDRJ) • Norbert Fiebig, Präsident, Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) • Dieter Hütte, Geschäftsführer, Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH • Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer, Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) • Hanna Kleber, Präsidentin der CT, Turismo Chile • Martin Klug, Chairman, PATA Chapter Germany, Geschäftsstelle PATA Deutschland e.V. • Jörg Peter Krebs, Landesleiter Deutschland und Marktgruppenleiter Zentral- und Osteuropa, Schweiz Tourismus • Peter-Mario Kubsch, Geschäftsführer Studiosus Reisen München GmbH • Dr. Kay Lindemann, Leiter Konzernpolitik- Bevollmächtigter des Vorstands Deutsche Lufthansa AG • Heinrich Marti, Vizepräsident, RDA - Internationaler Bustouristik Verband e.V. • Martin Nydegger. Direktor Schweiz Tourismus • Burkhard Schmidt Schönefeldt, Geschäftsführer, RUF Jugendreisen, Trend Touristik GmbH • Alvaro Blanco Volmer, Subdirector General Adjunto de Conocimiento y Estudios Turísticos Vertreterinnen und Vertreter: • Arturo Ortíz Arduan, Direktor, Spanisches Fremdenverkehrsamt • Sabine Holzmann, Region Manager, Österreich Werbung Deutschland GmbH • Andreas Wiehn, Chairman, PATA Chapter Germany, Geschäftsstelle PATA Deutschland e.V. 10. Wie steht die Auswahlentscheidung für Malaysia und den Oman als Partnerländer 2019 bzw. 2020 der ITB im Einklang mit dem von der Messe unterzeichneten Ethikkodex der Tourismusorganisation UNWTO, der eine Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte beinhaltet? Dies bitte insbesondere im Hinblick auf Diskriminierung und Verfolgung aufgrund der Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung und in Bezug auf Diskriminierung von Frauen erläutern. Zu 10.: Seit 2009 veranstaltet die ITB den ITB-CSR-Sustainability Day, im Rahmen dessen Vertreterinnen und Vertreter der Branche, aus Politik und Wissenschaft die aktuellen und zukunftsweisenden Nachhaltigkeitsthemen diskutieren. Im Jahr 2011 hat die ITB Berlin den „Child Protection Code“, den Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus, unterzeichnet und unterstützt die Organisation „End Child Prostitution, Pornography and Trafficking of Children (ECPAT)“ dabei, Touristikerinnen und Touristiker und Reisende zu sensibilisieren und über sexuelle Ausbeutungspraktiken und Schutzmaßnahmen zu informieren. Damit ist die ITB die weltweit erste Messe, die diesen Verhaltenskodex unterzeichnet hat. Darüber hinaus ist die ITB Mitglied im Beirat dieser renommierten Kinderschutzorganisation der Tourismusindustrie. 5 Die ITB ist außerdem Gründungsmitglied und Unterzeichnerin des „Roundtable for Human Rights in Tourism“ und leistet international Aufklärungsarbeit zum Thema Menschenrechte im Tourismus. Zusätzlich hat die ITB auch den von der World Tourism Association (UNWTO) empfohlenen „Global Code of Ethics“ unterschrieben und setzt sich für die Umsetzung der zehn Leitsätze zur ethischen und nachhaltigen Gestaltung von Tourismus ein. In den Verhandlungen mit potentiellen Partnerländern wurde und wird stets auf oben aufgeführte Grundsätze verwiesen. Ebenso ist den bewerbenden Ländern bewusst, dass die ITB sich seit nunmehr fünfzehn Jahren im Bereich LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender) engagiert. Die ITB weist ebenfalls bereits im Vorfeld darauf hin, dass Menschenrechtsverletzungen jeglicher Art, ebenso wie die Ausbeutung von Umwelt und Natur durch die herausgehobene Position als ITB-Partnerland in das Interesse der breiten Weltöffentlichkeit rücken. Entsprechend hat die ITB bei den Vertretern des Partnerlandes Malaysia Kritik an den in den Fragen 1 und 2 benannten Vorfällen formuliert (siehe Beantwortung zu 3.). 11. Internationale Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International weisen darauf hin, dass es sowohl in Malaysia als auch im Oman regelmäßig bzw. systematisch zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Inwiefern plant die Messe Berlin GmbH diese Menschenrechtsverletzungen bei der ITB 2019 und 2020 bzw. in deren zeitlichen und räumlichem Umfeld zu thematisieren? Zu 11.: Die ITB nutzt jedes Jahr verschiedene Foren oder den ITB-Kongress zur Diskussion über Menschenrechtsthemen (z.B. LGBT). So findet jedes Jahr auf der ITB die Diskussionsveranstaltung des „Roundtable for Human Rights in Tourism“ zum Thema „Sorgfältige Umsetzung von Menschenrechten im Tourismus“ statt. Der Round Table for Human Rights in Tourism leistet international Aufklärungsarbeit zum Thema Menschenrechte im Tourismus. Die diesjährige Diskussionsveranstaltung wird dabei auch ein spezielles Augenmerk auf die Situation in Malaysia legen und diskutiert dazu unter anderem mit dem deutschen Botschafter in Malaysia, Nikolaus Graf Lambsdorff, dem LSVD- Bundesvorstandsmitglied, Helmut Metzner, und Asylsuchenden aus Malaysia. Bereits seit den 90er Jahren ist der LGBT Tourismus auf der ITB vertreten. Aufgrund des regen Zuspruchs sowie der CSR-Politik der ITB wurde 2010 Gay & Lesbian Travel als eigenständiges Segment auf der ITB etabliert. LGBT Travel hat auch einen festen Platz im ITB-Kongressprogramm am ITB-Freitag. Im Jahr 2018 wurde zudem erstmals der LGBT+ Pioneer Award vergeben. Im Rahmen der ITB Academy organisiert die ITB mit ihrer Partneragentur Diversity Tourism GmbH weltweit Seminare, Workshops und Vorträge zum Thema LGBT-Tourismus. 12. Wie bewertet der Senat die Auswahl der Partnerländer 2019 und 2020 und teilt der Senat die Auffassung , dass Länder, in denen gravierende menschenrechtverletzende Zustände bestehen, zukünftig nicht als Partnerländer für die ITB und andere Messen durch die Messe Berlin GmbH ausgewählt werden sollten? Zu 12.: Entscheidungen zum operativen Geschäft der Messe Berlin wie die Auswahl von Partnerländern obliegen der Geschäftsführung der Messe GmbH und nicht dem Aufsichtsrat. Der Senat ist über die Menschenrechtslage in Malaysia besorgt. Die Tatsache, dass in Malaysia Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung Folterstrafen ausgesetzt wurden ist inakzeptabel. Ebenso ist es aus Sicht des Senats inakzeptabel, dass isra- 6 elischen Sportlerinnen und Sportlern die Teilnahme bei Sportveranstaltungen in Malaysia untersagt wurde. Der Senat ist der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der Unterzeichnung des Ethikkodex der Tourismusorganisation UNWTO durch die ITB eine besondere Verantwortung für die Menschenrechte in Partnerländern besteht und dass sich diese Verantwortung noch stärker in den Kriterien zur Auswahl von Partnerländern widerspiegeln muss. Diese Verantwortung kann auch dadurch zum Ausdruck kommen, dass bereits im Prozess der Erstellung entsprechende Gesprächskontakte zu örtlichen Menschenrechtsorganisationen aufgenommen werden oder im Rahmen der Programmgestaltung Veranstaltungen aufgenommen werden, die die Menschenrechtssituation beleuchten. Gleichzeitig ist der Senat der Auffassung, dass Tourismus in Ländern mit einer schwierigen Menschenrechtslage ein Instrument sein kann, den Austausch zwischen Menschen zu fördern und so Veränderungen in Gesellschaften herbeizuführen. Zudem dient Tourismus auch immer der wirtschaftlichen Entwicklung der Zielländer, welche Nährboden für demokratische Prozesse sein kann. Der Senat setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Zusammenhang zwischen Menschenrechten, Demokratieförderung und Tourismus deutlicher herausgestellt werden wird. Berlin, den 5. März 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ........................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe