Drucksache 18 / 17 890 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2019) zum Thema: Fahrradstraßen im Reuterkiez - ohne Modale Filter keine Sicherheit? und Antwort vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17890 vom 12. Februar 2019 über Fahrradstraßen im Reuterkiez – ohne Modale Filter keine Sicherheit? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft für die Fragen 4 bis 7 Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Neukölln um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Wie oft hat die Berliner Polizei nach Kenntnis des Senats seit Einrichtung der Fahrradstraßen Weigandufer/Pflügerstraße sowie Weserstraße Kontrollen des fließenden (Kfz-)Verkehrs in beiden Gebieten durchgeführt? Antwort zu 1: In den beiden Fahrradstraßen wurden bis zum 18. Februar 2019 insgesamt 36 gezielte Verkehrsüberwachungseinsätze durchgeführt. Darüber hinaus schreiten Dienstkräfte des örtlichen Polizeiabschnitts auch im Rahmen der Streifendienste gegen erkannte Verstöße des Kraftfahrzeugverkehrs ein. Frage 2: Wie viele und welche Arten von StVO-Verstößen wurden nach Kenntnis des Senats bei diesen Kontrollen registriert und wie viele Verwarnungen und Bußgelder verhängt? (Bitte getrennt nach den beiden Fahrradstraßen und nach Art des Vergehens) Antwort zu 2: Die beiden gekennzeichneten Fahrradstraßen befinden sich jeweils nur auf Teilstrecken der in Frage 1 genannten Straßenzüge. Aus diesem Grund ist der Bußgeldstelle eine 2 valide örtliche Recherche zu den Zahlen verhängter Verwarnungsgelder/Bußgelder nicht möglich. Frage 3: Sind nach Einschätzung des Senats Anzahl und Umfang der Kontrollen ausreichend, um die Sicherheit für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden auf den Fahrradstraßen zu gewährleisten? Wenn ja, warum? Wenn nein, was unternimmt der Bezirk nach Kenntnis des Senats? Antwort zu 3: Der örtlich zuständige Polizeiabschnitt 54 hat für beide Fahrradstraßen besondere Einsatzkonzeptionen entwickelt, die eine intensivierte Verkehrsüberwachung gewährleisten. Eine darüber hinausgehende Verstärkung der Kontrollmaßnahmen erscheint zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zurzeit nicht notwendig. Frage 4: Welche Maßnahmen zur Beruhigung von zu schnell fahrendem Kfz-Verkehr in Fahrradstraßen - insbesondere Weigandufer/Pflügerstraße - sind dem Senat neben der verstärkten Kontrolle durch die Berliner Polizei noch bekannt und welche werden nach Kenntnis des Senats aktuell vom Bezirk geprüft? Frage 5: Wie unterstützt der Senat den Bezirk Neukölln bei der Ausweitung des Fahrradstraßennetzes im Reuterkiez? Frage 6: Welche Pläne gibt es nach Kenntnis des Senats im Bezirk Neukölln, um §44 (2) des Berliner Mobilitätsgesetzes umzusetzen und für alle nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden die Sicherheit auf Fahrradstraßen zu erhöhen? Frage 7: Welche Instanzen und Behörden auf Landesebene müssen nach Kenntnis des Senats über Teilsperrungen, z.B. durch Quer- oder Diagonalsperren (sogenannten Modale Filter), zur Beruhigung des Verkehrs auf Nebenstraßen wie den Fahrradstraßen im Reuterkiez beteiligt werden, und wie unterstützt der Senat durch diese den Bezirk Neukölln dabei, die Sicherheit für alle nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen? Antwort zu 4 bis zu 7: Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit: „Es wird ein Modaler Filter (Fachbegriff für Quer- und Diagonalsperren) am Weigandufer zwischen Wildenbruchstraße und Innstraße installiert, dieser lässt dann nur noch Rad- und Fußverkehr durch; darüber hinaus befindet sich zwischen Innstraße und Roseggerstraße eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Treptower Straße. Ebenso wird an der Kreuzung Wildenbruchstraße/Weigandufer eine durchgezogene Mittelinsel errichtet, die vom Fuß- und Radverkehr passiert werden kann. Kfz können aus dem Weigandufer hingegen nur rechts rein und rechts raus. Der Senat unterstützt den Bezirk Neukölln bei der Ausweitung des Fahrradstraßennetzes mittels Fördermitteln. 3 Ohne diese Finanzierungshilfe wäre es nicht möglich, das Fahrradstraßennetz zu erweitern. Aus Sicht des Bezirks Neukölln wäre es hilfreich, wenn der Senat alsbald einem Leitbild/Regelplan Fahrradstraße herausgibt, an dem sich alle Bezirke orientieren können. Es wird einen weiteren Modalen Filter am Böhmischen Platz geben; eine Diagonalsperre in der Kannerstraße/Braunschweiger Str. und der Knotenpunkt Braunschweiger Str./Sonnenallee wird für den motorisierten Individualverkehr (MIV) eingeschränkt (dort kann künftig nur noch rechts ausgebogen werden - ein Einbiegen in die Braunschweiger Straße ist dann nicht mehr möglich; Ausnahme Radverkehr). Bei künftigen Fahrradstraßen sollen bereits in der Planung einige verkehrsberuhigende und verkehrslenkende Maßnahmen mit eingeplant werden. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie sich die Maßnahmen auswirken werden, so dass es keine generell übertragbaren Standardlösungen geben wird. Vielmehr müssen Verkehrskonzepte die Grundlage für verkehrslenkende Maßnahmen bilden, die die jeweilige Situation im Straßennetz und in dem Wohngebiet berücksichtigen. In der Regel werden Teilsperrungen entweder durch bauliche Maßnahmen oder durch straßenverkehrsbehördliche Anordnungen umgesetzt. Meistens wird es eine Kombination aus beiden Maßnahmen sein. In allen Fällen sind die Polizei, die Feuerwehr und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zu beteiligen, da durch verkehrslenkende Maßnahmen Verkehre umgeleitet werden. Sofern auch der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) betroffen ist, sind auch diese Erfordernisse zu berücksichtigen.“ Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Überschneidung mit der Übermittlung der Stellungnahme des Bezirks Neukölln eine Handreichung über die Regelungen bezüglich Fahrradstraßen an die Bezirksämter gesendet hat. Berlin, den 01.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz