Drucksache 18 / 17 896 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 14. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2019) zum Thema: Bearbeitung von Unterhaltsvorschusszahlungen im Jahr 2018 II und Antwort vom 27. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17896 vom 14. Februar 2019 über Bearbeitung von Unterhaltsvorschusszahlungen im Jahr 2018 II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In Drucksache 18/17419 antwortete der Senat auf Fragen 4. bis 6. folgendes: „Die Daten können nur durch eine Bezirksabfrage erfasst werden. Diese erfolgt turnusgemäß parallel zur Erfassung der Bundesstatistik UVG Tabelle 1 zum Stichtag 31.12.2018 bis zum Ende der 4. Kalenderwoche (KW), sodass in der 5. KW Daten zur Prüfung auf Validität und Auswertung vorliegen werden.“ Daher frage ich den Senat hiermit erneut : 1. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 2. Wie viele Anträge wurden in den einzelnen Bezirken im Jahr 2018 gestellt? Wie viele davon wurden bewilligt oder abgelehnt und wie viele blieben unbearbeitet oder waren weiterhin in Bearbeitung? Zu 1. und 2.: Der folgenden Tabelle kann die mittlere Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Jahr 2018, aufgeschlüsselt nach Bezirken, entnommen werden. Ebenfalls nach Bezirken aufgeführt ist die Anzahl der beschiedenen sowie der sich noch in Bearbeitung befindlichen Anträge. Die Anzahl der offenen Anträge von vormals 27.990 (Stand: 31.12.2017) konnte auf nunmehr 12.159 (Stand: 31.12.2018) mehr als halbiert werden. - - 2 Tabelle 1: Antragsübersicht 2018 Bezirk Anträge nach dem UVG im Jahr 2018 mittlere Bearbeitungsdauer der Anträge bei Vorlage der vollständigen Unterlagen in Wochen insgesamt davon Bewilligung davon Ablehnung oder Nichtbewilligung davon unbearbeitet oder in Bearbeitung Mitte 5.015 2.232 1.285 1.498 8,0 Friedrichshain- Kreuzberg 3.543 1.955 1.099 489 11,0 Pankow 6.498 4.115 1.683 700 22,0* Charlottenburg- Wilmersdorf 3.195 1.762 1.094 339 22,0* Spandau 5.772 2.225 2.010 1.537 13,0 Steglitz-Zehlendorf 2.664 1.640 677 347 5,0 Tempelhof- Schöneberg 5.611 1.285 647 3.679 10,0 Neukölln 6.708 2.807 3.188 713 8,0 Treptow-Köpenick 3.931 2.056 1.098 777 5,0 Marzahn-Hellersdorf 5.423 4.038 964 421 5,0 Lichtenberg 5.825 2.679 2.895 251 12,0 Reinickendorf 4.421 2.309 704 1.408 12,0 Land Berlin 58.606 29.103 17.344 12.159 * Diese Werte beziehen sich auf den Zeitraum zwischen Antragseingang und Antragsbescheidung, wohingegen der Zeitraum zwischen Vorlage der vollständigen Unterlagen und der Antragsbescheidung gefragt war. Quelle: Angabe der Berliner Jugendämter (Bezirksabfrage zum Stichtag 31.12.2018); Aufbereitung: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 3. Wie viel Personal (Vollzeitäquivalente) steht den einzelnen bezirklichen Jugendämtern zur Bearbeitung von Unterhaltsleistungen zur Verfügung? Wie viele Stellen waren zum 31.12.2018 unbesetzt? Zu 3.: In der nachfolgenden Tabelle sind die Anzahl der finanzierten Stellen, der besetzten Stellen und der noch unbesetzten Stellen in den bezirklichen Unterhaltsvorschussstellen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zum Stand 31.12.2018 aufgeführt. Tabelle 2: Personalübersicht 31.12.2018 Bezirk Personal (VZÄ) in den Unterhaltsvorschussstellen 2018 Anteil der finanzierten unbesetzten Stellen in Prozent Anzahl finanzierte Stellen ohne Leitung (in VZÄ) davon besetzte Stellen (in VZÄ) davon unbesetzte Stellen (in VZÄ) Mitte 25,8 22,6 3,1 12,1% Friedrichshain-Kreuzberg 14,9 14,9 0,0 0,0% Pankow 22,8 22,8 0,0 0,0% Charlottenburg-Wilmersdorf 22,0 15,0 7,0 31,8% Spandau 23,8 20,0 3,8 15,9% Steglitz-Zehlendorf 15,6 14,6 1,0 6,4% Tempelhof-Schöneberg 20,8 20,8 0,0 0,0% Neukölln 23,0 21,2 1,8 7,8% Treptow-Köpenick 19,0 18,0 1,0 5,3% Marzahn-Hellersdorf 31,0 23,0 8,0 25,8% Lichtenberg 25,0 22,0 3,0 12,0% Reinickendorf 16,0 16,0 0,0 0,0% Land Berlin 259,6 230,9 28,7 9,8% Quelle: Angabe der Berliner Jugendämter (Bezirksabfrage zum Stichtag 31.12.2018); Aufbereitung: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - - 3 Innerhalb eines Jahres konnte die Anzahl der unbesetzten Stellen von 46,5 VZÄ auf 28,69 VZÄ reduziert werden. Berlin, den 27. Februar 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie