Drucksache 18 / 17 898 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Armenische Mafia in Berlin und Antwort vom 27. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17898 vom 11. Februar 2019 über Organisierte Kriminalität – Armenische Mafia in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit waren Berliner Behörden direkt oder indirekt an der Aktion „Fatil“ beteiligt? (Aufstellung der Behörden erbeten.) Zu 1: Die Polizei Berlin war am Projekt „FATIL (Fight Against Thieves In Law)“ unter Federführung des Bundeskriminalamts (BKA) beteiligt. 2. Wie viele der insgesamt 14 eingeleiteten Verfahren haben einen unmittelbaren Bezug zu Berlin? (Aufstellung erbeten.) 3. Sind unter den 42 Personen, gegen die wegen Geldwäsche ermittelt wird, auch Personen, die in Berlin gemeldet sind, und wenn ja, wie viele? Zu 2. und 3.: Dazu sind durch den Senat keine Angaben möglich. 4. Trifft es zu, dass eine Kooperation mit dem armenischen Botschafter in Deutschland zu diesem Sachverhalt seitens der Sicherheitsbehörden in Berlin abgelehnt wurde? (Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nicht, inwieweit wurde eine Kooperation realisiert?) Zu.4.: Dem Senat liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 5. Wann und wie oft gab es seit 2015 einen Austausch zwischen dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO) und der armenischen Botschaft? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Seite 2 von 2 Zu 5.: Zwischen der Abteilung IV des LABO (Ausländerbehörde) und der armenischen Botschaft gibt es eine kontinuierliche Zusammenarbeit und damit auch regelmäßige Kontakte. Dies gilt insbesondere für Fragen der Passbeschaffung oder der Titelerteilung. Eine statistische Erfassung dazu erfolgt nicht, so dass eine Aussage zu Häufigkeit und Zeitpunkt nicht getroffen werden kann. In der Abteilung III des LABO gibt es im Bereich der Behörden- und Diplomatenschalter Kontakte zu konkreten Fahrerlaubnis- und Zulassungsvorgängen mit der armenischen Botschaft. Diese werden nicht statistisch erfasst. In den weiteren Abteilungen des LABO erfolgt kein Austausch mit der armenischen Botschaft. 6. Wie oft hat der Direktor des LABO Berlin Gespräche mit den Angehörigen der armenischen Botschaft geführt? (Aufstellung nach Jahren und Funktion der Gesprächspartner/innen erbeten.) Zu 6.: Der seit April 2017 amtierende Direktor des LABO hatte keine dienstlichen Kontakte zu Angehörigen der armenischen Botschaft. Ob es davor Kontakte der Amtsvorgängerinnen und Amtsvorgänger zu Angehörigen der armenischen Botschaft gab, lässt sich nicht mehr rekonstruieren. 7. Wie bewertet die Polizei Berlin die Aktivitäten der armenischen Mafia in Berlin? Zu 7.: Der Begriff „Armenische Mafia“ findet in der Polizei Berlin keine Verwendung. Polizeilich relevante Personen und Strukturen mit Bezug zur Republik Armenien werden von der Polizei Berlin häufig als eine von mehreren Ausprägungsformen des Phänomens „Russisch-Eurasische Organisierte Kriminalität (REOK)“ eingeordnet. Grundsätzlich ist im REOK-Milieu ein vergleichsweise hohes Maß an Konspiration festzustellen. Dies trifft auch auf armenische kriminelle Strukturen zu und führt zu einer relativ geringen Wahrnehmung dieses Phänomenbereiches im statistisch erfassten Hellfeld. Gleichwohl werden Erkenntnisse im Zusammenhang mit polizeilich relevanten kaukasischen Personen und Gruppierungen unter verschiedenen Aspekten regelmäßig ausgewertet und einer bundesweit behördenübergreifenden Bewertung unterzogen. Berlin, den 27. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport