Drucksache 18 / 17 901 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2019) zum Thema: Polizei Berlin -Bereitschaftsärzte und Gefangenensammelstelle (II) und Antwort vom 26. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 17901 vom 11. Februar 2019 über Polizei Berlin –Bereitschaftsärzte und Gefangenensammelstelle (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wurden die 57 Ärztinnen und Ärzte im Vorfeld auf ihre Tätigkeit in der Gefangenensammelstelle (GeSa) geschult bzw. vorbereitet? Zu 1.: Die in den Gewahrsamsstellen tätigen Ärztinnen und Ärzte sind als freie Mitarbeitende auf Honorarbasis für die Polizei Berlin tätig. Bevor ein Honorarvertrag geschlossen wird, wird die persönliche und fachliche Eignung für die angestrebte Honorartätigkeit durch den Ärztlichen Dienst der Polizei Berlin festgestellt. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten einen vom Ärztlichen Dienst der Polizei Berlin entwickelten Handlungsleitfaden für die ärztliche Beurteilung der Gewahrsamsfähigkeit und Blutentnahmetätigkeit. Dieser enthält neben allgemeinen Hinweisen detaillierte medizinische Ausführungen zur Beurteilung der Gewahrsamsfähigkeit und medizinischen Beurteilung von Gesundheitsstörungen . 2. Welche Fortbildungsangebote gibt es für die dort eingesetzten Ärztinnen und Ärzte, sind diese verpflichtend und in welchen zeitlichen Abständen können bzw. müssen diese Fortbildungen absolviert werden? (Aufstellung erbeten.) Zu 2.: Die auf Honorarbasis eingesetzten Ärztinnen und Ärzte sind keine Dienstkräfte der Polizei Berlin, sie sind freiberuflich tätig und nicht Angestellte der Polizei Berlin. Die Wahrnehmung von Fortbildungsmaßnahmen erfolgt daher in eigener Verantwortung. 3. Wer ist für das Fortbildungsangebot der Ärztinnen und Ärzte zuständig und wer koordiniert und überprüft ihre Teilnahme? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 2. Seite 2 von 2 4. Mit welchen Maßnahmen wird konkret versucht, neue Ärztinnen und Ärzte für die GeSa zu gewinnen ? (Aufstellung erbeten.) Zu 4.: Der Ärztliche Dienst plant für jedes der fünf Gewahrsame der Polizei Berlin pro Schicht an 365 Tagen im Jahr eine Honorarärztin bzw. einen Honorararzt ein. Derzeit verfügt die Polizei Berlin über eine ausreichende Anzahl an Ärztinnen und Ärzten für die Blutentnahmen und Verwahrfähigkeitsuntersuchungen in den Gefangenensammelstellen . Bei Bedarf erfolgt die Gewinnung neuer Ärztinnen und Ärzte im Rahmen eines öffentlichen Interessebekundungsverfahrens mittels Aufruf in den einschlägigen Ärzteblättern („Berliner Ärzte“, „Berliner Ärzteblatt“, „KV-Blatt“). 5. Gibt es im Vorfeld eine Suchtmittelschulung für die Ärztinnen und Ärzte der GeSa? (Wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht?) Zu 5.: Im Vorfeld des Einsatzes als Ärztin bzw. Arzt im Gewahrsam findet keine Suchtmittelschulung statt. Die Fortbildungen erfolgen in eigener Verantwortung, siehe Antwort zu Frage 2. 6. In welcher Weise und wann erfolgt eine stellenspezifische Vorbereitung der Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich gesetzlicher Vorgaben und rechtlicher Grundlagen ihrer Tätigkeit, die in ihrer ärztlichen Tätigkeit bei der GeSa, z.B. bei Todesfeststellung, als besonders einzustufen ist, und wie ist diese Vorbereitung aufgebaut? Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Besitzen alle Gefangenensammelstellen eine einheitliche medizinische Ausstattung und finden gemeinsame Schulungen des Personals insbesondere für Notfallsituationen statt? Zu 7.: Alle Gefangenensammelstellen der Polizei Berlin besitzen eine einheitliche medizinische Ausstattung. Die freie Mitarbeiterin bzw. der freie Mitarbeiter führt die ihr bzw. ihm übertragenen Untersuchungen eigenverantwortlich und autark unter Beachtung der Regeln der ärztlichen Kunst durch. Das eingesetzte Personal ist in der Lage, eine adäquate medizinische Versorgung auch in Notfällen sicherzustellen. Berlin, den 26. Februar 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport