Drucksache 18 / 17 903 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2019) zum Thema: Polizei Berlin - „Fighting City“ Status Quo 2019 und Antwort vom 27. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 17903 vom 11. Februar 2019 über Polizei Berlin – „Fighting City“ Status Quo 2019 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch wird derzeit der Investitionsbedarf der „Fighting City“ in Ruhleben geschätzt? (Aufstellung erbeten.) Zu 1.: Die nutzerspezifischen Bedarfe (Instandsetzungsmaßnahmen) der Polizei Berlin wurden zum Jahresende 2018 der Berliner Immobilienmanagement (BIM) GmbH gemeldet. Durch das beauftragte Planungsbüro wird eine Kostenschätzung erstellt, die jedoch erst im 2. Quartal 2019 vorliegt. Eine Aussage ist somit zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich. 2. Mussten in der Vergangenheit einzelne Abschnitte gesperrt oder geschlossen werden, weil diese nicht mehr den Sicherheitsstandards entsprachen? (Aufstellung nach Standort und Jahr erbeten.) Zu 2.: Wiederkehrend werden einzelne Abschnitte und/oder Gebäudeteile für Sanierungsmaßnahmen gesperrt. Da es sich hier nicht um Gebäude im klassischen Sinne, sondern um Kulissenhintergründe handelt, unterliegt die Übungsstadt Ruhleben nicht den üblichen Bauvorschriften für Gebäude. Bei Standsicherheitsbedenken wird grundsätzlich die BIM GmbH beauftragt, statische Nachweise zu führen. Sperrungen infolge von Baumängeln erfolgten: - 2010: Sperrung der Häuser 4, 6, 8, 9, 11, 12, 15 und beider Brücken, - 2012: Sperrung der Häuser 20-25 (wegen Beschädigungen durch Brandversuche), - 2014: Wiederinbetriebnahme der gesperrten Häuser für den Übungsbetrieb nach Sanierungen. Die Brücken bleiben nach wie vor für Trainingszwecke gesperrt. 3. Ist seitens der Polizei Berlin geplant, im kommenden Doppelhaushalt 2020/21 Mittel für die Investitionen in die „Fighting City“ abzurufen? Zu 3.: Es wurden zur Ertüchtigung der Trainingsstätten „Fighting City“ in Ruhleben sowie des Polizeiübungsgeländes in der Pionierstraße zum Doppelhaushalt 2020 / 2021 entsprechende finanzielle Mittel angemeldet. Seite 2 von 2 Inwieweit diese Anmeldung im weiteren Aufstellungsverfahren Berücksichtigung finden kann, ist derzeit noch offen. 4. Wird derzeit an Plänen für einen anderen Standort gearbeitet? (Wenn ja, an welchen?) Zu 4.: Derartige Planungen existieren zurzeit nicht. 5. Wie oft und durch wen wird die „Fighting City“ durchschnittlich im Jahr genutzt? (Aufstellung erbeten .) Zu 5.: Die Polizeiübungsstadt Ruhleben wird montags bis samstags von 08:00 bis 20:00 Uhr genutzt. Eine Nutzung an Sonn- und Feiertagen findet grundsätzlich nicht statt. Im Jahr 2018 waren von allen verfügbaren Trainingstagen 30 Tage ungenutzt. Die Nutzungszeiten für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) außerhalb der Polizei Berlin (z.B. Feuerwehr und Rettungsdienste) sind auf montags bis freitags 16:00 bis 20:00 Uhr und die Samstage beschränkt. Hauptnutzer sind die Gliederungseinheiten der Polizei Berlin, insbesondere die Polizeiakademie , die Einsatzeinheiten und Diensthundführer der Bereitschaftspolizei und die operativen Einheiten des Landeskriminalamtes wie Personenschutz und Spezialeinsatzkommando . Vereinzelt wird das Gelände auch durch Gliederungseinheiten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizeien anderer Bundesländer genutzt. 6. Entspricht die „Fighting City“ in Ruhleben den Modernitätsstandards in der Bundesrepublik Deutschland? Zu 6.: Ein Modernisierungsstandard für „Fighting Cities“ ist nicht bekannt. Die gesamte Übungsstadt unterliegt jedoch ständigen anlassbezogenen Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen. 7. Gibt es konkrete Pläne auf dem Gelände in Ruhleben weitere, neue Gebäude zu errichten und wenn ja, welche? Zu 7.: Es liegen aktuell keine konkreten Pläne zur Errichtung neuer Gebäude in der Übungsstadt vor. Berlin, den 27. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport