Drucksache 18 / 17 904 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2019) zum Thema: Polizei Berlin – Nebentätigkeiten des ehemaligen Polizeipräsidenten Klaus Kandt und Antwort vom 28. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17904 vom 11. Februar 2019 über Polizei Berlin – Nebentätigkeiten des ehemaligen Polizeipräsidenten Klaus Kandt ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann genau wurde der Polizeipräsident a.D. Klaus Kandt in den einstweiligen Ruhestand versetzt ? 2. Mit welcher Besoldungsstufe wurde er in den Ruhestand versetzt? Zu 1. und 2.: Herr Polizeipräsident a.D. Klaus Kandt wurde mit Ablauf des 6. März 2018 gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) in Verbindung mit § 46 Absatz 1 Nummer 5 des Landesbeamtengesetzes (LBG) in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Das Amt des Polizeipräsidenten ist im Land Berlin mit der Besoldungsgruppe B 7 bewertet. 3. Wann genau hat Herr Kandt einen Antrag auf Nebentätigkeit im Ruhestand gestellt? 4. Wann ging sein Antrag bei der Behördenleitung der Polizei Berlin und wann bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein? 5. Wann genau wurde seine konkrete Nebentätigkeit durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport oder die Polizei Berlin genehmigt? Zu 3. bis 5.: Aus fürsorge- und datenschutzrechtlichen Gründen wird zu Personaleinzelangelegenheiten keine Stellung genommen. 6. Inwieweit ist Herr Kandt seit seiner Pensionierung im Rahmen seiner beruflichen Nebentätigkeit in Gespräche mit der Polizei Berlin sowie der Senatsinnenverwaltung und/oder ihrer Mitarbeiter involviert gewesen? Zu 6.: Dem Senat sind keine Gespräche im Sinne der Fragestellung bekannt. Seite 2 von 2 7. Inwieweit ist seitens der Polizeibehörde geplant, weitere Mittel bei den anstehenden Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/21 für die Anschaffung von Tasern abzurufen? Zu 7.: Der Probelauf zur künftigen Erstreckung des Distanz-Elektroimpulsgeräts (DEIG) endet im Februar 2020. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt keine Entscheidung zur behördenweiten Einführung vor, daher sind zum Haushalt 2020/2021 derzeit keine Haushaltsmittel für diesen Zweck vorgesehen. 8. Wie viele Beamt/innen, insbesondere im gehobenen und höheren Dienst, haben seit 2005 eine Nebentätigkeit mit direktem oder indirektem Zusammenhang zur Vermarktung von Tasern beantragt ? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 8.: Der Polizei Berlin liegen keine Hinweise auf Nebentätigkeiten im Sinne der Fragestellung vor. 9. Welchen direkten oder indirekten Zusammenhang gibt es hinsichtlich der Vergabe eines Auftrages der Polizei Berlin durch den Polizeipräsidenten a.D. Klaus Kandt an den ehemaligen Leitenden Polizeidirektor Martin Textor zur Vorstellung und Bewertung der Taser vor dem Innensenat und zur Durchführung eines Probelaufs der Geräte beim SEK einerseits und der neuen Nebentätigkeit von Herrn Kandt bei eben dieser Taser-Firma andererseits? (siehe hierzu die Stellungnahme zur Anhörung des Innenausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 9. Februar 2017: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-4583.pdf Abrufdatum: 07.02.2019) Zu 9.: Die Zustimmung zur Erprobung des „Advanced Air Tasers“ im realen Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK) erfolgte bereits im Dezember 2000 gegenüber dem damaligen Polizeipräsidenten Saberschinsky. Ein Zusammenhang zwischen diesem Vorgang und etwaigen Nebentätigkeiten des ehemaligen Polizeipräsidenten Klaus Kandt ist nicht zu erkennen. Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport