Drucksache 18 / 17 905 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2019) zum Thema: Polizei Berlin – Fragwürdige Rundmail eines Polizeidirektors an der Polizeiakademie im Mai 2018 und Antwort vom 28. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17905 vom 11. Februar 2019 über Polizei Berlin – Fragwürdige Rundmail eines Polizeidirektors an der Polizeiakademie im Mai 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist die Rundmail von Herrn M. („Ein paar Worte zum Abschied“) aus dem Mai 2018 an den gesamten E-Mail-Verteiler der Polizeiakademie Berlin mit der Behördenleitung abgestimmt beziehungsweise im Vorfeld angekündigt worden? Zu 1.: Nein. 2. Zu welchen Gesprächen kam es nach dem Bekanntwerden der Rundmail mit den Dienstvorgesetzten bzw. der Behördenleitung und mit welchem Ergebnis? Zu 2.: Der Vorgang wurde durch den damals amtierenden Polizeivizepräsidenten ausgewertet; hierbei wurden Einschätzung und Erwartungshaltung der Behördenleitung verdeutlicht. 3. Inwieweit ist die Rundmail seitens der Senatsinnenverwaltung als Kritik an fehlender Empathie sowie Kritikunfähigkeit gegenüber Stimmen innerhalb der Polizeiakademie sowie auch als Kritik an Politik und den Medien aufgefasst worden? 4. Wie beurteilt die Senatsinnenverwaltung die Rundmail des Polizeidirektors an die Mitarbeiterschaft mit Inhalten gegen den Dienstherrn, den Innensenator, sowie gegen Abgeordnete im Hinblick auf die Neutralitätspflicht? Zu 3. und 4.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport war nicht Adressatin der E-Mail aus dem Mai 2018. Die Mail wird als Abschiedsmail mit rechtfertigendem Charakter aufgefasst. Sowohl der Inhalt als auch der Stil der E-Mail werden von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als kritisch bewertet. Jedoch ist kein hinreichender Anhaltspunkt dafür ersichtlich, dass der Beamte sein dienstliches Seite 2 von 2 Handeln oder seine Entscheidungen persönlichen Überzeugungen untergeordnet haben könnte. 5. Inwieweit wurde der Vorgang seitens der Polizeibehörde disziplinarrechtlich geahndet und mit welchem Ergebnis? Zu 5.: Der Vorgang war disziplinarrechtlich nicht zu ahnden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2. verwiesen. 6. Auf welcher Dienststelle der Polizei Berlin und in welcher Funktion verrichtet Herr M. inzwischen seinen Dienst? Zu 6.: Der Beamte ist mit der Leitung des Polizeiabschnittes 36 beauftragt. Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport