Drucksache 18 / 17 906 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2019) zum Thema: Schönhauser Straße in 13158 Berlin-Pankow (Rosenthal und Niederschönhausen) und Antwort vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17906 vom 11. Februar 2019 über Schönhauser Straße in 13158 Berlin-Pankow (Rosenthal und Niederschönhausen ) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Pankow von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wann beabsichtigt das Land, die Schönhauser Straße in Rosenthal und Niederschönhausen (13158 Berlin- Pankow) grundhaft zu sanieren? Antwort zu 1: Die Straßenbaulast für die Schönhauser Straße obliegt dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Pankow von Berlin. Dieses hat mitgeteilt, dass es den Neubau der Schönhauser Straße von Hauptstraße bis Kastanienallee in die Investitionsplanung 2019- 2023 des Bezirksamtes Pankow aufgenommen hat. Die Planung zur Schönhauser Straße wurde bisher aus personellen Kapazitätsgründen und wegen fehlender finanzieller Mittel seitens des Bezirksamtes Pankow von Berlin noch nicht begonnen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von einem Baubeginn jedoch nicht vor 2023 auszugehen. Erst nach Beendigung der Neubaumaßnahmen Friedrich-Engels-Straße von der Nordendstraße bis zum Wilhelmsruher Damm (3. Bauabschnitt) und Kastanienallee von Friedrich-Engels- Straße bis Dietzgenstraße wird die grundhafte Erneuerung der Schönhauser Straße in 13158 Berlin erfolgen. 2 Frage 2: Was unternimmt der Senat, um auf der Schönhauser Straße einheitlich und ganztägig Tempo 30 anzuordnen ? Antwort zu 2: Die Schönhauser Straße ist nach dem Stadtentwicklungsplan (StEP) dem übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz zu gehörig. Dieses Hauptverkehrsstraßennetz hat die Aufgabe, einen leistungsfähigen Verkehrsablauf – insbesondere für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Wirtschaftsverkehr - zu gewährleisten und den Verkehr aus den angrenzenden verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo 30-Zonen, welche insgesamt ca. 70 % der Berliner Straßen ausmachen, zu sammeln. Eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz schränkt grundsätzlich die Leistungsfähigkeit ein und ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dies wären beispielsweise Verkehrssicherheitserwägungen oder der Schutz der Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingten Immissionen. Letzterer Sachverhalt wurde seitens der zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) kürzlich mit dem Ergebnis geprüft, dass zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner der Schönhauser Straße die bislang nur zwischen Hauptstraße und Kastanienallee geltende nächtliche Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bis zur Dietzgenstraße erweitert wurde. Insoweit wurde für die gesamte Schönhauser Straße eine einheitliche Regelung geschaffen. Eine unbefristete Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist nach Prüfung der VLB weder aus Lärmschutzgründen noch aus Verkehrssicherheitserwägungen gerechtfertigt. Frage 3. Das Umfeld der Schönhauser Straße entspricht einem reinen / allgemeinen Wohngebiet. – Wie beurteilt der Senat die gegenwärtige und zukünftige Rolle der Schönhauser Straße sowie der Kastanienallee als Verkehrsweg für den Lkw-Schwerlastverkehr, der von der Autobahn A 114 sowie dem an Pankow angrenzenden Industriegebiet in Reinickendorf herrührt? Antwort zu 3: Sowohl die Schönhauser Straße als auch die Kastanienallee gehören zum übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz und nehmen besondere Verkehrsfunktionen wahr. Infolgedessen bedarf es bei einer Einschränkung dieser Verkehrsfunktion – wie bei einer Untersagung des Lkw-Durchfahrtsverkehrs – eines zwingenden Erfordernisses. Dieses ist beispielsweise für die Kastanienallee zwischen Schönhauser Straße und Dietzgenstraße seit 2004 zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor verkehrsbedingtem Lärm erfolgt. In Fahrtrichtung Osten wurde eine Sperrung für den LKW-Durchgangsverkehr verkehrsbehördlich ergänzend zu einer nächtlichen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet. 3 Grundsätzlich stellt das Unterbinden von Wirtschaftsverkehren im übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz durch LKW-Fahrverbote wegen der Vielzahl an Zielen im gesamten Stadtgebiet dann eine alternative Maßnahme dar, wenn zumutbare und geeignete Ausweichrouten für den LKW-Verkehr vorhanden und eine Verlagerung in andere ebenfalls schützenwerte Gebiete ausgeschlossen sind. Berlin, den 01.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz