Drucksache 18 / 17 907 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2019) zum Thema: Gutachten zum Neubau der Kastanienallee in Rosenthal (13158 Berlin-Pankow) und Antwort vom 22. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17907 vom 11.02.2019 über Gutachten zum Neubau der Kastanienallee in Rosenthal (13158 Berlin-Pankow) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchen Ergebnissen kommen das Lärm- sowie das Umweltgutachten zur geplanten Sanierung der Kastanienallee in Rosenthal? Antwort zu 1: Nach den Festlegungen der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist für die vorliegende Planung zu untersuchen, ob die erwarteten Änderungen der Schallimmissionen die Kriterien für eine „wesentliche Änderung“ erfüllen und durch Überschreitung der geltenden Immissionsgrenzwerte Maßnahmen der Lärmvorsorge auslösen. Gemäß dem Ergebnis des Schalltechnischen Berichtes, welcher im Auftrag des Bezirksamtes Pankow erarbeitet wurde, ergeben sich im Teilabschnitt der Kastanienallee von Friedrich-Engels-Straße bis Eschenallee aus dem geplanten Vorhaben keine Betroffenheiten. Maßnahmen der Lärmvorsorge sind dort nicht erforderlich. In den Teilabschnitten von Eschenallee bis Schönhauser Straße und von Schönhauser Straße bis Dietzgenstraße werden an einigen Objekten die Kriterien gemäß 16. BImSchV für eine wesentliche Änderung aufgrund der Überschreitung von geltenden Immissionsgrenzwerten erfüllt, so dass dort Anspruchsberechtigung auf Kostenerstattung für passiven Schallschutz dem Grunde nach ausgelöst wird. Diese Anspruchsberechtigung gilt nur für den Beurteilungszeitraum nachts. Für das Bauvorhaben wird im Auftrag des Bezirksamtes Pankow ein Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Faunauntersuchung erstellt. Untersuchungsergebnisse liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. 2 Frage 2: Was unternehmen Senat und Bezirk, um die Gutachten zu veröffentlichen? Antwort zu 2: Die aktuellen Untersuchungsergebnisse liegen in Text und Karten beim Straßen- und Grünflächenamt Pankow vor und können dort (Darßer Straße 203, 13088 Berlin, Raum 216) während der Sprechzeit Dienstag von 9:00-12:00 Uhr oder nach telefonischer Absprache zwecks Terminvereinbarung eingesehen werden. Darüber hinaus sind die betreffenden Unterlagen zu gegebener Zeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planfeststellungsverfahren einzusehen. Berlin, den 22.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz