Drucksache 18 / 17 908 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) vom 13. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2019) zum Thema: Verkehrsunfälle durch Lkw-Schwerlastverkehr im Wohngebiet Schönhauser Straße / Kastanienallee (13158 Berlin-Pankow, Ortsteil Rosenthal) und Antwort vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17908 vom 13. Februar 2019 über Verkehrsunfälle durch Lkw-Schwerlastverkehr im Wohngebiet Schönhauser Straße / Kastanienallee (13158 Berlin-Pankow, Ortsteil Rosenthal) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Kreuzung Schönhauser Straße / Kastanienallee ist ein Unfallschwerpunkt in einem Wohngebiet in Rosenthal. Am 11. Februar 2019 kam es zu einem schweren Unfall mit zwei Lkw und einem Pkw. a) Welche Ursache konnte für diesen Unfall ermittelt werden? Wie stellte sich das Unfallgeschehen nach dem äußeren Erscheinungsbild dar (Unfallablauf, ggf. visualisiert mit Skizze, keine Erörterungen zur Schuldfrage)? Zu 1. a): Der in Rede stehende Verkehrsunfall (VU) vom 11. Februar 2019 ereignete sich gegen 09:50 Uhr. Ein Lkw (Lkw 1) befuhr die Schönhauser Straße, um im weiteren Verlauf in die Kastanienallee links abbiegen zu wollen. Im Kreuzungsbereich zur Kastanienallee stieß das Fahrzeug mit einem entgegenkommenden Lkw (Lkw 2) zusammen. In Folge des Zusammenstoßes kollidierten beide Lkw mit einem verkehrsbedingt in der Kastanienallee wartenden Pkw (Siehe Skizze als Anlage). Die polizeilichen Ermittlungen zum Unfallhergang dauern an (Stand: 22.02.2019). b) Inwiefern kam es bei diesem Unfall zu Personen- und Sachschäden? Zu 1.b): Durch den Zusammenstoß beider Lkw und der folgenden Kollision mit dem wartenden Pkw entstand Sachschaden an allen Kraftfahrzeugen. Bei diesem VU wurden der Fahrer des Lkw 2 und der Fahrer des wartenden Pkw leicht verletzt. Der Fahrer des Lkw 1 blieb unverletzt. Seite 2 von 3 2. Das Umfeld der Kreuzung Schönhauser Straße / Kastanienallee entspricht einem reinen / allgemeinen Wohngebiet, woraus sich besondere Verkehrssicherungspflichten für die ansässige Wohnbevölkerung ergeben. a) Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich an dieser Kreuzung? An wie vielen davon waren Lkw beteiligt? Wie stellen sich die Personen- und Sachschäden bei Unfällen an dieser Kreuzung dar? Zu 2. a): In Auswertung der Unfalllage (Stand: 21.02.2019, Abfragezeitraum 01.01.2014 – 31.12.2018) kann festgestellt werden, dass sich an der Kreuzung Schönhauser Straße / Kastanienallee im 5-Jahresvergleich (Betrachtungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2018) 59 VU mit insgesamt 115 beteiligten Pkw, zwei Krädern und neun Lkw ereigneten (sechs der neun beteiligten Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5t und drei über 3,5t). 18 Personen wurden als Folge leicht und vier Personen schwer verletzt. Eine valide statistische Erfassung zur entstandenen Schadenshöhe erfolgt durch die Polizei Berlin nicht. Jahr 01.01.- 31.12. Anzahl VU beteiligte Lkw beteiligte Pkw beteiligte Kräder Leichtverletzte Schwerverletzte Tote 2014 16 4 31 0 2 1 0 2015 13 2 27 0 3 2 0 2016 9 1 17 0 0 0 0 2017 12 2 23 1 7 0 0 2018 9 0 17 1 6 1 0 Gesamt 59 9 115 2 18 4 0 b) Wie beurteilt der Senat diese Unfallzahlen und die Unfallschwere an der Kreuzung Schönhauser Straße / Kastanienallee? Zu 2. b): Die entstandenen Verletzungen sind seitens der Polizei Berlin überwiegend als „leicht“ kategorisiert worden. Die Einstufung der vier Unfallbeteiligten als „schwerverletzte Person“ resultiert gemäß § 2 (4) StVUnfStaG (Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle) grundsätzlich aus dem Umstand der stationären Aufnahme zwecks Beobachtung im Krankenhaus (z.B. bei Halswirbelsäulen- Schleudertrauma). Detaillierte Bewertungen von Verletzungen und deren Folgen obliegen der Polizei Berlin nicht und können daher nicht ausgeführt werden. Aufgrund der Unfalllage stellt der Bereich nach dem Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung eine Unfallhäufungsstelle dar. c) Inwiefern ist an dieser Kreuzung die Verkehrssicherheit gewährleistet, insbesondere mit Blick auf das Recht auf einen sicheren Schulweg für Kinder sowie das Ziel, dass Straßen sicher überquert und Gehwege sicher benutzt werden können müssen, auch mit Blick auf Menschen mit Einschränkungen? Zu 2. c): Unter Berücksichtigung der Unfalllage ergeben sich an der genannten Kreuzung, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, keine Hinweise auf Einschränkungen oder Seite 3 von 3 Mängel in der Verkehrssicherheit. Alle Verkehrsunfälle ereigneten sich im Fließverkehr. Fußgängerinnen bzw. Fußgänger, Kinder und Menschen mit Einschränkungen waren nicht an den Verkehrsunfällen beteiligt. Berlin, den 01. März 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport Anlage zur Antwort 1. a) der Schriftlichen Anfrage 18/17908 Lkw 1 Lkw 2 Pkw