Drucksache 18 / 17 909 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) vom 13. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2019) zum Thema: Bauliche Eignung der Wohngebietsstraßen Schönhauser Straße sowie Kastanienallee (13158 Berlin-Pankow, Ortsteile Rosenthal und Niederschönhausen) für den Lkw-Schwerlastverkehr und Antwort vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17909 vom 13. Februar 2019 über Bauliche Eignung der Wohngebietsstraßen Schönhauser Straße sowie Kastanienallee (13158 Berlin-Pankow, Ortsteile Rosenthal und Niederschönhausen) für den Lkw-Schwerlastverkehr Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Pankow von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Die Schönhauser Straße und die Kastanienallee sind in hohem Maße durch ortsfremden Schwerlast- und Pendlerverkehr belastet. – Wie beurteilt der Senat die bauliche Eignung dieser Straßen für den Verkehr mit schweren Lkw vor dem Hintergrund, dass es sich um ein reines/allgemeines Wohngebiet handelt und angesichts der schmalen Straßenquerschnitte? Antwort zu 1: Sowohl bei der Schönhauser Straße als auch bei der Kastanienallee handelt es sich um Straßen des übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetzes, welche dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet sind. Die Lage einer Straße in einem allgemeinen oder reinen Wohngebiet ist hierbei ohne Relevanz. Folglich ist jedem Verkehrsteilnehmenden die Inanspruchnahme beider Straßen unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und vorbehaltlich besonderer verkehrsbehördlicher Regelungen wie Verkehrszeichen möglich. Die insoweit zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat bereits 2004 unter anderem zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner der Kastanienallee zwischen Schönhauser Straße und Dietzgenstraße in Fahrtrichtung Osten eine Sperrung für den Lkw- 2 Durchfahrtsverkehr ergänzend zu einer nächtlichen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet. Nach Prüfung der VLB sind weitere Beschränkungen des Lkw-Durchfahrtsverkehrs nicht erforderlich. Die Beurteilung der baulichen Beschaffenheit und die Instandhaltung der Schönhauser Straße und der Kastanienallee sind unter anderem Aufgaben des zuständigen Straßenbaulastträgers , dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Pankow von Berlin. Dieses hat mitgeteilt, dass sowohl der Neubau der Kastanienallee zwischen Eschenallee und Dietzgenstraße als auch der Neubau der Schönhauser Straße auch aufgrund der unzureichenden baulichen Zustände in die Investitionsplanung des Bezirkes Pankow aufgenommen worden sind. Für den Ausbau der Kastanienallee zwischen Eschenallee und Dietzgenstraße ist ein Planfeststellungsverfahren (PFV) durchzuführen, so dass ein Baubeginn für diesen Teilabschnitt noch nicht benennbar ist. Der grundhafte Neubau der Kastanienallee zwischen Friedrich-Engels-Straße und Eschenallee soll gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben (BWB) voraussichtlich ab dem Jahr 2020 erfolgen. Die grundhafte Erneuerung der Schönhauser Straße ist erst nach Beendigung der Neubaumaßnahmen Friedrich-Engels-Straße von der Nordendstraße bis zum Wilhelmsruher Damm (3. Bauabschnitt) und der Kastanienallee von Friedrich-Engels-Straße bis Dietzgenstraße vorgesehen. Bis dahin wird das Straßen- und Grünflächenamt Pankow von Berlin etwaige Gefahrenstellen in der Schönhauser Straße und in der Kastanienallee im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Straßenunterhaltung beseitigen. Frage 2: Das Wohngebiet im Bereich der Schönhauser Straße und der Kastanienallee zeichnet sich dadurch aus, dass die Bevölkerung durch Zuzug und Nachverdichtung stetig zunimmt. – Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um die Benutzbarkeit der stark vom Schwerlastverkehr betroffenen Straßen für Kinder (Schulwegsicherheit ) und Menschen mit Einschränkungen mit einem für ein Wohngebiet adäquaten Verkehrsrisiko zu gewährleisten? Antwort zu 2: Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden in unserer Stadt genießt im Senat hohe Priorität. In diesem Zusammenhang wird auch besonderes Augenmerk darauf gerichtet , ob und inwiefern stadtweit Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erforderlich sind, welche dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und/oder älteren Personen gerecht werden. Die VLB hat in der Kastanienallee für die Erhöhung der Sicherheit der Schulkinder der Rudolf -Dörrier-Grundschule die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h tagsüber reduziert sowie einen Fußgängerüberweg (FGÜ) vor dem Zugangsbereich der Grundschule angeordnet. Ein weiterer FGÜ befindet sich in der Friedrich-Engels-Straße in Höhe Kastanienallee . Dieser soll im Zuge des geplanten Ausbaus der Friedrich-Engels-Straße durch eine Lichtzeichenanlage (LZA) ersetzt werden, welche die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden an dieser Kreuzung erhöhen wird. 3 Im Zuge des Umbaus der Kastanienallee plant der Straßenbaulastträger, das Straßenund Grünflächenamt Pankow von Berlin, im Kreuzungsbereich Schönhauser Straße Mittelinseln zur Erleichterung der Querung zu errichten. Berlin, den 01.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz