Drucksache 18 / 17 912 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ülker Radziwill (SPD) vom 14. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2019) zum Thema: Schließung Bankfilialen – ist die wohnortnahe, gebührenfreie Versorgung mit Bargeld gefährdet? und Antwort vom 27. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Frau Abgeordnete Ülker Radziwill (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 912 vom 14. Februar 2019 über Schließung Bankfilialen – ist die wohnortnahe, gebührenfreie Versorgung mit Bargeld gefährdet? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Verfügt der Senat über Daten darüber, wie viele Bankfilialen in Berlin geschlossen wurden zwischen den Jahren 2008 und 2018? a) wenn ja, bitte um Darstellung geschlossener Bankfilialen b) wenn ja, bitte um Gegenüberstellung neu eröffneter Bankfilialen 2. Verfügt der Senat über Daten darüber, wie viele Bankfilialen in Charlottenburg-Wilmersdorf geschlossen wurden zwischen den Jahren 2008 und 2018? a) wenn ja, bitte um Darstellung geschlossener Bankfilialen b) wenn ja, bitte um Gegenüberstellung neu eröffneter Bankfilialen Zu 1. und 2.: Zu den Standortschließungen von Bankenfilialen erhebt der Senat keine Daten. 3. Sieht der Senat die Gefahr, dass zunehmende Filialschließungen eine wohnortnahe Versorgung mit Bargeld gefährden? 4. Welche Probleme sieht der Senat darin, dass immer mehr Bankfilialen schließen und stattdessen gebührenpflichtige Angebote zunehmen? 5. Sieht es der Senat als Risiko für Gewerbetreibende in wohnortnahe, intakten Geschäftsstraßen an, wenn lokale Möglichkeiten zur gebührenfreien Bargeldabhebung abnehmen? 6. Sieht der Senat Handlungsbereitschaft dafür, Strategien zu finden, wie eine wohnortnahe, gebührenfreie Versorgung mit Bargeld gewährleistet werden kann? 7. Steht der Senat im Dialog z.B. mit dem ostdeutschen Bankenverband, der genossenschaftlichen FinanzGruppe oder dem ostdeutschen Sparkassenverband darüber, um dem zunehmenden Rückzug von wohnortnahen Bankfilialen entgegenzuwirken? a) zum Beispiel dadurch, dass mehrere Banken sich einen Raum mit Selbstbedienungs- Automaten (SB) teilen? Zu 3. bis 7.: Allgemein kann der Senat zur Bargeldversorgung Folgendes sagen: Zunächst ist festzuhalten, dass eine Filialschließung nicht zwangsläufig mit der Aufgabe der Selbstbedienungsautomaten an diesem Standort gleichzusetzen ist. Vielfach bleiben die Geldautomaten auch nach einer Filialschließung erhalten. Soweit die Anzahl der Geldautomaten insgesamt zurückgegangen ist, trägt dies dem Umstand Rechnung, dass sich das Zahlungsverhalten der Menschen in den vergangenen Jahren deutlich geändert hat. Immer häufiger wickeln sie ihren Zahlungsverkehr bargeldlos ab. Dabei werden Zahlungsverpflichtungen nicht nur mittels Überweisungen, Lastschriften oder Daueraufträge beglichen. Auch im Alltag bezahlen immer mehr Menschen an der Ladenkasse bargeldlos, ob mit Konto- und Kreditkarte oder über das Smartphone mit einer entsprechenden App. Ganz überwiegend ist es daher für den Einzelhandel bzw. Gewerbetreibende ebenso alltäglich, den Kundinnen und Kunden diesen Service anzubieten. Ferner bietet der Einzelhandel den Einkaufenden seit geraumer Zeit die Auszahlung von Bargeld kostenlos an. Auch wenn der Einsatz von Bargeld in Deutschland – im Verhältnis zu anderen europäischen Staaten – nach wie vor hoch ist, haben Bargeldzahlungen seit der Einführung bargeldloser Zahlungsmöglichkeiten mittels Konto- und Kreditkarten im Alltag stetig abgenommen. So zeigt die Zahlungsverkehrsstatistik der Deutschen Bundesbank für das Jahr 2017, dass im vergangenen Jahr deutschlandweit mehr als 21 Mrd. bargeldlose Zahlungen abgewickelt wurden, was rund 3 % mehr sind als im Vorjahr. Besonders hoch waren die Zuwächse bei Kartenzahlungen. Sie stiegen um fast 11%. Insgesamt wurde knapp 4,5 Mrd. Mal mit Konto- oder Kreditkarte bezahlt (2016: 4,0 Mrd. Mal). Einschließlich der sogenannten „karteninduzierten Lastschriften“ (Elektronisches Lastschriftverfahren – ELV1) waren es 5,9 Mrd. Mal (2016: 5,5 Mrd. Mal).2 Dem technologischen Wandel und dem daraus resultierenden geänderten Nutzungsverhalten kann sich keine Bank verschließen. Ob Standorte geschlossen werden müssen oder bestehen bleiben, ist daher eine unternehmerische Entscheidung, die in den jeweiligen Gremien der Banken zu treffen ist. Gleiches gilt für mögliche Alternativangebote oder Kooperationen. Der Senat von Berlin nimmt darauf keinen Einfluss. Berlin, den 27.2.2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe 1 Das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) ist eine Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung im Einzelhandel, bei der eine Kundin oder ein Kunde eine Rechnung (z.B. Kauf einer Ware im Geschäft) unter Einsatz einer Bankkarte begleicht und durch die Unterzeichnung des Zahlungsbeleges dem Unternehmen die Ermächtigung zum Einzug des Rechnungsbetrages vom Girokonto erteilt. 2 Quelle: https://www.bundesbank.de; Zahlungsverkehrsstatistik 2017