Drucksache 18 / 17 915 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 15. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2019) zum Thema: Verlorene Schusswaffen in Berlin und Antwort vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete June Tomiak (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17915 vom 15. Februar 2019 über Verlorene Schusswaffen in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Wie viele Waffen waren jeweils zum 31.01.2017, 31.01.2018 und 31.01.2019 im Nationalen Waffenregister in Berlin bzw. von Berliner*innen als „gestohlen“ oder als „abhandengekommen“ registriert? Zu 1.: Dem Nationalen Waffenregister sind für Berlin zu dem jeweiligen Stichtag nachstehende Daten zu entnehmen: Statuswert 31.01.2017 31.01.2018 31.01.2019 „Als gestohlen gemeldet“ bzw. „als abhandengekommen durch Straftat gemeldet“ 71 114 123 „Als abhandengekommen gemeldet“ bzw. „als abhandengekommen gemeldet“, „abhandengekommen durch Verlust“ und „abhandengekommen auf sonstige Weise“ 208 226 244 Der Statuswert „als gestohlen gemeldet“ bzw. „als abhandengekommen durch Straftat gemeldet“ bedeutet, dass diese Waffen z.B. durch Diebstahl oder Raub den Besitzenden abhandengekommen sind. Der Wert „als gestohlen gemeldet“ wurde in 2018 im Nationalen Waffenregister umbenannt in „als abhandengekommen durch Straftat gemeldet“. Der Status „abhandengekommen durch Verlust“ und „abhandengekommen auf sonstige Weise“ (ehemals „als abhandengekommen gemeldet“) umfasst beispielsweise das Vergessen, Verlieren und den Verlust aufgrund höherer Gewalt. Der Status „als abhandengekommen gemeldet“ wird derzeit in „abhandengekommen durch Verlust“ und „abhandengekommen auf sonstige Weise“ umgeschlüsselt. Der Wert zum 31.01.2019 errechnet sich daher aus dem (noch vorhandenen) ehemaligen Wert „als Seite 2 von 2 abhandengekommen gemeldet“ sowie den Werten „abhandengekommen durch Verlust “ und „abhandengekommen auf sonstige Weise“. 2. Wurden 2017 und 2018 Dienstwaffen der Berliner Polizeibehörden als vermisst, verloren oder gestohlen gemeldet? Falls ja, folgendes bitte nach Behörde, Abschnitt, Ort, Dienstwaffe und Zeitpunkt einzeln aufschlüsseln: Zu 2.: Ja. Im Januar 2017 wurde einer Dienstkraft der Direktion Einsatz die Dienstwaffe auf einem Berliner S-Bahnhof entwendet. Im November 2018 wurde von einer Organisationseinheit des Landeskriminalamtes ein Fehlbestand einer Dienstwaffe festgestellt. a) Wie viele wurden im Dienst als verloren, vermisst oder gestohlen gemeldet? Zu a: Eine. b) Wie viele Dienstwaffen wurden außerhalb des Dienstes als verloren, vermisst oder gestohlen gemeldet ? Zu b: Eine. c) Wie viele der als verloren, vermisst oder gestohlen gemeldeten Dienstwaffen wurden wiedergefunden bzw. sichergestellt? d) Wie viele der als verloren, vermisst oder gestohlen gemeldeten Dienstwaffen wurden von Bürger *innen gefunden? Zu c und d: Keine. Berlin, den 01. März 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport