Drucksache 18 / 17 926 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 13. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2019) zum Thema: Brennpunktschulen – sozial schwach ist, wer arm ist? und Antwort vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17926 vom 13. Februar 2019 über Brennpunktschulen – sozial schwach ist, wer arm ist? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist der Senat der Auffassung, dass Schüler aus finanziell schwachen Verhältnissen gleichzeitig auch sozial schwach sind? Zu 1.: Der Indikator für die Feststellung von Schülerinnen und Schülern mit Bildungsbenachteiligung ist ein sozioökonomischer Faktor, die Befreiung von der Zuzahlung zu den Lernmitteln. Begrifflichkeiten wie „soziale Schwäche“ und „finanziell schwache Verhältnisse“ werden von der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie nicht verwandt, da die komplexen Lebensbedingungen dieser Schülerinnen und Schüler dadurch nicht widergespiegelt werden. Es geht um soziale Benachteiligung, die durch besondere Maßnahmen, unter anderem das Bonus-Programm, ausgeglichen werden sollen. Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher arbeiten bei einer Vielzahl dieser durch den oben genannten Faktor ermittelten Kinder unter schwierigeren äußeren Bedingungen. 2. Wenn nein, warum orientiert sich die Zahlung der Brennpunktzulage an Lehrkräfte allein an dem Anteil von Schülern, die aus finanziell schwachen Familien stammen? Zu 2.: Die Zulage für Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage ist in § 78a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG ÜF Berlin) geregelt. Diese Vorschrift wurde auf Grund einer Gesetzesvorlage aus der Mitte des Abgeordnetenhauses in das BBesG ÜF Berlin eingefügt. Die Begründung der Gesetzesvorlage 2 führt zur Wahl des Kriteriums „Anteil an Schülerinnen und Schülern, die von der Zahlung eines Eigenanteils an den Kosten der Lernmittel befreit sind“ aus: "An Schulen mit einer hohen Lmb-Quote ist die Heterogenität der Schülerschaft besonders hoch, so dass dort das Unterrichten durch besonderen Förderbedarf, nötige Binnendifferenzierung und intensivere Kontakte mit Erziehungsberechtigten mit erhöhtem Aufwand verbunden ist." 3. Gab es bei der zuständigen Senatsverwaltung bzw. den beteiligten Senatsverwaltungen auch Überlegungen , andere Kriterien als die finanzielle Leistungsfähigkeit der Familien für die Adressierung der Brennpunktzulage heranzuziehen? 4. Wenn ja, welche Kriterien waren dies und warum wurde ihre Heranziehung verworfen? Zu 3. und 4.: Nein. 5. Die Brennpunktzulage soll erklärtermaßen die Fluktuation der Lehrkräfte an Brennpunktschulen verringern. Wie stark korreliert die derzeit gültige Auswahl der Brennpunktschulen anhand der finanziellen Schwäche der Familien der Schüler mit derjenigen, wenn man die Schulen anhand der relativ stärksten Fluktuation an Lehrkräften auswählen würde? 7. Brennpunktschulen leiden besonders am Lehrermangel. Wie stark korreliert die derzeit gültige Auswahl der Schulen mit derjenigen, wenn man die Brennpunktschulen anhand der relativ meisten unbesetzten Stellen auswählen würde? 9. Aufgrund des Lehrermangels ist ein immer stärkerer Einsatz von Quereinsteigern erforderlich. Insbesondere an Brennpunktschulen wäre ein regulärer Unterricht ohne diese nicht mehr möglich. Wie stark korreliert die derzeit gültige Auswahl der Schulen mit derjenigen, wenn man die Brennpunktschulen anhand des Anteils von Quereinsteigern auswählen würde? 11. Wie stark korreliert die derzeit gültige Auswahl der Schulen mit derjenigen, wenn man die Brennpunktschulen anhand der meisten Gewaltvorfälle durch Schüler auswählen würde? 13. Wie stark korreliert die derzeit gültige Auswahl der Schulen mit derjenigen, wenn man die Brennpunktschulen anhand der relativ meisten unentschuldigten Fehlzeiten der Schüler bzw. anhand der daraus resultierenden Schulversäumnisanzeigen auswählen würde? 15. Viele Schüler an Brennpunktschulen erreichen keinen bzw. nur einen sehr niedrigen Schulabschluss (z.B. BOA oder BBR). Diese Schüler bedürfen einer intensiveren Unterstützung durch die Lehrerinnen und Lehrer. Wie stark korreliert die derzeit gültige Auswahl der Schulen mit derjenigen, wenn man die Brennpunktschulen anhand der schlechtesten Abschlussleistungen der Schüler heranziehen würde? 17. Viele Schüler an Brennpunktschulen zeigen einen erhöhten Förderbedarf mit dem Förderstatus "Lernen" und dem Förderstatus "Emotionale und soziale Entwicklung". Wie stark korreliert die derzeit gültige Auswahl der Schulen mit derjenigen, wenn man die Brennpunktschulen anhand des größten Anteils an Schülern mit den Förderbedarfen "Lernen" und "Emotionale und soziale Entwicklung" heranziehen würde? 3 Zu 5., 7., 9., 11., 13., 15. und 17.: Die Festlegung, dass als Schulen in schwieriger Lage diejenigen Schulen gelten, an denen im Schuljahr 2017/2018 mindestens 80 vom Hundert der Schülerinnen und Schüler von der Zahlung eines Eigenanteils an den Kosten der Lernmittel befreit waren , wird durch § 78a BBesG ÜF Berlin getroffen. Berechnungen im Detail zu den in den Fragen 5., 7., 9., 11., 13., 15. und 17. genannten Kriterien sind vom Senat nicht durchgeführt worden. Es ergibt sich jeweils aus jeder einzelnen Thematik, dass Korrelationen in sehr unterschiedlicher Weise zu erwarten und nur im Einzelfall zu beobachten wären. Keinesfalls ballen sich Thematiken an einzelnen Schulen in einer Art und Weise, dass alle dargestellten Themen eine signifikante Korrelation ergeben würden. 6. Warum wurde die Fluktuation der Lehrkräfte nicht als Auswahlkriterium für die Brennpunktzulage berücksichtigt? 8. Warum wurde der Anteil der unbesetzten Stellen an den Schulen nicht als Auswahlkriterium für die Brennpunktzulage berücksichtigt? 10. Warum wurde der Anteil der Quereinsteiger an den Schulen nicht als Auswahlkriterium für die Brennpunktzulage berücksichtigt? 12. Warum wurde die Anzahl der Gewaltvorfälle durch Schüler an den Schulen nicht als Auswahlkriterium für die Brennpunktzulage berücksichtigt? 14. Warum wurden die unentschuldigten Fehlzeiten der Schüler bzw. die daraus resultierenden Schulversäumnisanzeigen nicht als Auswahlkriterium für die Brennpunktzulage berücksichtigt? 16. Warum wurden die Abschlussleistungen nicht als Auswahlkriterium für die Brennpunktzulage berücksichtigt ? Zu 6., 8., 10., 12., 14. und 16.: Das Kriterium der Lmb-Quote wurde nicht durch den Senat, sondern durch das Abgeordnetenhaus in § 78a BBesG ÜF Berlin festgelegt. Berlin, den 04. März 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie