Drucksache 18 / 17 927 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 13. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2019) zum Thema: Ausgleichsfonds Schießanlagen - nachgefragt und Antwort vom 28. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17927 vom 13. Februar 2019 über Ausgleichsfonds Schießanlagen - nachgefragt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf Entschädigung aus dem sog. Ausgleichsfonds Schießanlagen gab es, wie viele Anträge wurden zurückgenommen, wie viele wurden abgelehnt und wie viele wurden positiv beschieden? Zu 1.: Mit Stand vom 21. Dezember 2018 wurden 788 Anträge gestellt, zwei Anträge wurden zurückgenommen, 299 Anträge negativ und 487 Anträge positiv beschieden. 2. Wie sind die von Frau Paulat in der Sitzung des Innenausschusses vom 21.01.2019 genannten Zahlen der gestellten Anträge (785 nach einer Rücknahme), der abgelehnten Anträge (498) und der erfolgten Zahlungen in rechnerisch 387 Fällen zu erklären und zu bewerten? Zu 2.: Die Vorsitzende der Bewertungskommission hat in der Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung am 21. Januar 2019 versehentlich unrichtige Zahlen genannt. 3. Wie sind dagegen die in der Drucksache 18/1642 genannten Zahlen zu den Anträgen (785 nach zwei Rücknahmen), den Ablehnungen (322) und den positiv beschiedenen Anträgen (453) zu verstehen ? Zu 3.: Der Mitteilung des Senats an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Drucksache 18/1642) lagen die Zahlen zugrunde, die die Bewertungskommission Anfang Dezember 2018 mitgeteilt hatte. 4. Laut Frau Paulat sind insgesamt acht Kategorien hinsichtlich der Höhe der jeweiligen Zahlungsbeträge gebildet worden. Wie ist jeweils die prozentuale Verteilung innerhalb der Kategorien? Zu 4.: Unter den 487 positiv beschiedenen Anträgen befinden sich folgende Kategorien: „plausible Akutbeschwerden“ (66,94%), „leichte chronische Erkrankungen“ (23,40%), Seite 2 von 3 „schwere chronische Erkrankungen“ (1,44%), „schicksalhafte Erkrankungen“ (5,13%) und „Schwersterkrankungen“ (3,08%). 5. Erfolgte die Ablehnung der Anträge jeweils aufgrund fehlender anerkennenswerter Gesundheitsstörungen im Sinne des „Erlasses zum Ausgleichsfonds Schießanlagen“ oder aufgrund fehlender Betroffenheit im Sinne der Ziffer 1.1 („…die in der Vergangenheit regelmäßig und häufig auf Schießanlagen…“) (erbitte Angabe der Gründe für die Ablehnung und die jeweilige prozentuale Verteilung)? Zu 5.: Ablehnungen erfolgten wegen fehlender Antragsberechtigung (5,69 %), fehlender Geltendmachung einer Gesundheitsstörung (66,56 %), fehlender medizinischer Unterlagen (3,01%) und nicht relevanter Gesundheitsstörungen (24,75%). 6. Sind von der Bewertungskommission nur solche Gesundheitsschädigungen oder –störungen berücksichtigt worden, die auf die mangelhafte Belüftung der Schießstände zurück zu führen sind? Wenn ja: Warum sind nicht auch solche Gesundheitsschädigungen oder –störungen berücksichtigt worden, die auf die Freisetzung von Mineralfasern wie Asbest oder auf Schimmelpilzsporen oder auf defekte oder funktionsbeeinträchtigte Hilfsmittel zurück zu führen sind? 7. Welche Informationen lagen der Bewertungskommission über die Stoffe vor, denen die Betroffenen beim Schießtraining ausgesetzt waren (z. Bsp. Pulverschmauchanalysen, Bodenproben etc.)? 8. Soweit keine Informationen vorlagen: Aufgrund welcher Informationen gelangte die Bewertungskommission zu der Ansicht, dass geltend gemachte Gesundheitsschädigungen oder –störungen plausibel waren und eine Berechtigung im Sinne des unter Frage 5.) genannten Erlasses vorlag? Zu 6.- 8.: Die Bewertungskommission hat in der Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 21. Januar 2019 ihre Arbeitsweise und Entscheidungsfindung ausführlich dargelegt. Auf das Wortprotokoll dieser Sitzung wird verwiesen (Wortprotokoll InnSichO 18/35, siehe insbesondere Seiten 8 ff.). 9. Wie viele Antragstellende sind von der Bewertungskommission mündlich angehört (Ziffer 4.5 des Erlasses zum Ausgleichsfonds Schießanlagen) worden und was waren jeweils die Gründe dafür, ob eine Anhörung stattfand oder nicht? Zu 9.: Es stand im Ermessen der Bewertungskommission, eine antragstellende Dienstkraft vor der Entscheidung mündlich anzuhören (Ziffer 4.5 des Erlasses zum Ausgleichsfonds Schießstände). Anhörungen einzelner Antragsteller haben nicht stattgefunden. 10. Gab es für die Bewertungskommission zeitliche Vorgaben hinsichtlich der Entscheidungsfindung? Wenn ja: wie sahen diese Vorgaben aus? Zu 10.: Nein. 11. Wie wird der Senat mit berechtigter Kritik an den Entscheidungen der Bewertungskommission umgehen? Zu 11.: Die Bewertungskommission hat ihre Aufgabe, über Zahlungen aus dem Ausgleichsfonds Schießanlagen zu entscheiden, erfolgreich beendet. In 487 Fällen sind den antragstellenden Dienstkräften Zahlungen angeboten worden, die weitestgehend bereits angenommen worden sind. Seite 3 von 3 Der Rechtsweg gegen Entscheidungen der Bewertungskommission steht nach Ziffer 6.6 Satz 1 des Erlasses zum Ausgleichsfonds Schießanlagen nicht offen. Die Bewertungskommission wird nach Ziffer 6.6 Satz 2 des Erlasses eine von ihr getroffene Entscheidung nur dann erneut prüfen, wenn dieser Entscheidung ein fristgerecht gestellter Antrag zugrunde liegt und die neuerliche Prüfung durch eine veränderte Sachlage gerechtfertigt ist. 12. Ist der Sachverhalt der außergerichtlichen Entschädigung der durch marode Schießstände geschädigten Polizisten und deren Hinterbliebenen nach Ansicht des Senats durch die Zahlungen aus dem Ausgleichsfonds abgeschlossen oder sieht der Senat weiteren Handlungsbedarf für eine angemessene Entschädigung? Zu 12.: Die Arbeit der Bewertungskommission ist mit Abschluss der Nachprüfungen nach Ziffer 6.6 Satz 2 des Erlasses zum Ausgleichsfonds Schießanlagen beendet. Der Senat prüft aktuell, nach welchen Maßgaben in Fällen, in denen eine relevante Gesundheitsstörung erst in Zukunft eintritt, zu verfahren ist. Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport