Drucksache 18 / 17 939 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 13. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2019) zum Thema: Zielvorgaben der Berliner Polizei nach Abschnitten und Direktionen und Antwort vom 06. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17939 vom 13. Februar 2019 über Zielvorgaben der Berliner Polizei nach Abschnitten und Direktionen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass für die Polizei Berlin oder einzelne Abschnitte und Direktionen der Polizei Berlin sogenannte "Verkehrsziele" (etwa die Vorgabe, eine Zahl x an Rotlichtverstößen in einem Bereich festzustellen) definiert sind? Zu 1.: Siehe Antwort zu Frage 2. und 3. 2. Worum handelt es sich dabei genau und seit wann bestehen diese Vorgaben und durch wen sind diese wann zuletzt geändert worden? Zu 2.: Das gesamtbehördliche Zielverfahren der Polizei Berlin gibt es seit 2002. Bis 2018 sind die jährlichen Zielvereinbarungen zwischen der Behördenleitung und den Direktions- und Amtsleitungen getroffen worden. In Abstimmung mit den Fachstabsbereichen, den Direktionen und Ämtern werden diese Ziele seit 2019 in einem fortlaufend konsentierten Ziel- und Maßnahmenplan aufgenommen. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Polizei Berlin in der Verkehrssicherheitsarbeit steht insbesondere die wirkungsorientierte Bekämpfung der Hauptunfallursachen (HUU) im Fokus polizeilichen Handelns. Basis für die gesamtbehördliche Zielfindung in der Verkehrssicherheitsarbeit sind das Verkehrslagebild und die Verkehrsunfallanalyse. Dabei ist nicht die Quantität der Ahndungen, sondern die Einhaltung der allgemein gültigen Verkehrsregeln, die Reduzierung der Zahl der Verkehrsunfälle sowie vor allem die Minimierung der Zahl der Verletzten und Toten im Straßenverkehr maßgeblich („Vision Zero“). 3. Für welche einzelnen Delikte (sowohl bezogen auf Verkehrsdelikte als auch andere Tatbestände) sind derartige Ziele aktuell definiert oder seit dem Jahr 2011 definiert gewesen? Bitte einzeln unter präziser Bezeichnung der jeweiligen Regelung benennen. Zu 3.: Seite 2 von 6 Neben den Verkehrsdelikten sind im Folgenden als Tatbestände die Ziele aufgeführt worden, die deliktisch in einer Strafrechtsnorm definiert sind. Im Zusammenhang mit den Zielen zu Verkehrsdelikten sind als Messgrößen Index- Werte definiert, die sich aus der Anzahl der eingeleiteten Ahndungen im Verhältnis zur Anzahl der erfassten Tatbestandsverwirklichungen (z.B. Anzahl der geahndeten Rotlichtverstöße im Verhältnis zu der Anzahl der Verkehrsunfälle mit der Unfallursache Rotlichtverstoß) ergeben. 2011 Stärkung der Sicherheit im Straßenverkehr durch risikogruppenbezogene, HUUbezogene und ortsbezogene (Unfallhäufungspunkte) integrative Prävention und Repression zur Reduzierung der Verkehrsunfälle (VU), Minimierung der Unfallfolgen und Stärkung und Vermittlung normengerechter sicherer Verhaltensweisen mit folgenden Messgrößen (Direktion 1 bis 6): 1. Verfolgungsindex Alkohol/Drogen 2. Verfolgungsindex Rotlicht 3. Messzeit in Stunden pro Verkehrsradargerät (VRG) Zusätzlich vereinbarte die Direktion Zentrale Aufgaben (ZA) mit den nachgeordneten Gliederungseinheiten ein themengleiches Binnenziel mit folgenden Messgrößen: 1. zielgerichtete Verkehrsüberwachung der Risikogruppe Kleintransporter 2. unfallursachenbezogene Verkehrsüberwachung auf der Berliner Stadtautobahn (Police Pilot, ProViDa "Proof Video Data System") 3. Messzeit in Stunden pro Lasergerät (Mindestmesszeit durchschnittlich 1 Stunde an 180 Einsatztagen pro Gerät) Weitere Binnenziele hat die Direktion 3 mit folgenden Abschnitten vereinbart: 1. Abschnitt 33 Präventive Maßnahmen zur Senkung von Wohnraumeinbrüchen (Messgröße > 3 Einsätze pro Dienstgruppe). 2. Abschnitt 34 Ahndungen von verkehrswidrigem Verhalten von und gegenüber Radfahrenden (Messgröße mindestens 430 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen (VkOwi)). Darüber hinaus hat die Direktion 6 für alle Gliederungseinheiten das folgende Binnenziel vereinbart: 1. Steigerung der Sofortmaßnahmen bei Kindeswohlgefährdung im Zusammenhang mit Fällen der Häuslichen Gewalt 2012 Stärkung der Sicherheit im Straßenverkehr durch risikogruppenbezogene, HUUbezogene und ortsbezogene (Unfallhäufungspunkte) integrative Prävention und Repression zur Reduzierung der Verkehrsunfälle, Minimierung der Unfallfolgen und Stärkung und Vermittlung normengerechter sicherer Verhaltensweisen mit folgenden Messgrößen (Direktion 1 bis 6, Direktion ZA): 1. Verfolgungsindex Alkohol/Drogen 2. Verfolgungsindex Radfahrende 3. Messzeit in Stunden pro Lasergerät 4. Messzeit in Stunden pro Verkehrsradargerät Seite 3 von 6 5. Messzeit in Stunden pro Lasergerät (Mindestmesszeit durchschnittlich 1 Stunde an 180 Einsatztagen pro Gerät) Stärkung der Sicherheit von Radfahrenden im Straßenverkehr durch zielgerichtete, repressive Einflussnahme auf Halt- und Parkverstöße in zweiter Reihe, im Bereich von Ladezonen, auf Radwegen und in Fahrradstraßen durch folgende Messgröße (Direktion 1 bis 6, Direktion ZA): Verfolgungsindex zur Bekämpfung von Radfahr-VU unter Einbeziehung des Verhaltens von Kraftfahrzeugführenden und Radfahrenden (Anzahl der Ahndungen von Verhaltensverstößen von Kraftfahrzeugführenden gem. vorgegebener Tatbestandsnummern). Ein weiteres Binnenziel hat die Direktion 3 mit dem Abschnitt 33 zur Senkung von Wohnraumeinbrüchen durch präventive Maßnahmen vereinbart (Messgröße > 3 Einsätze pro Dienstgruppe). 2013 Stärkung der Sicherheit im Straßenverkehr durch risikogruppenbezogene, HUUbezogene und ortsbezogene (Unfallhäufungspunkte) integrative Prävention und Repression zur Reduzierung der Verkehrsunfälle, Minimierung der Unfallfolgen und Stärkung und Vermittlung normengerechter sicherer Verhaltensweisen mit folgenden Messgrößen (Direktion 1 bis 6): 1. Verfolgungsindex Alkohol/Drogen 2. Verfolgungsindex Radfahrende 3. Messzeit in Stunden pro Verkehrsradargerät 4. Messzeit in Stunden pro Lasergerät (Mindestmesszeit durchschnittlich1 Stunde an 180 Einsatztagen pro Gerät) Stärkung der Sicherheit von Radfahrenden im Straßenverkehr durch zielgerichtete, repressive Einflussnahme auf Halt- und Parkverstöße in zweiter Reihe, im Bereich von Ladezonen, auf Radwegen und in Fahrradstraßen mit folgenden Messgrößen (Direktion 1 bis 6, Direktion ZA): 1. Verfolgungsindex zur Bekämpfung von Radfahrunfällen unter Einbeziehung des Verhaltens von Kraftfahrzeugführenden und Radfahrenden 2. Verfolgungsindex zur Bekämpfung von Radfahrunfällen durch Überwachung des Kraftfahrendenverhaltens bei Abbiegevorgängen nach rechts Stärkung der Sicherheit im Straßenverkehr durch risikogruppenbezogene integrative Prävention und Repression zur Reduzierung der Verkehrsunfälle, Minimierung der Unfallfolgen und Stärkung und Vermittlung normengerechter sicherer Verhaltensweisen mit folgenden Messgrößen (Direktion 1 bis 6, Direktion ZA): 1. Verfolgungsindex zur Bekämpfung von Radfahrunfällen durch Überwachung des Kraftfahrendenverhaltens bei Abbiegevorgängen nach rechts 2. Messzeit in Stunden pro Lasergerät Messzeit in Stunden pro Lasergerät (Mindestmesszeit durchschnittlich 1 Stunde an 180 Einsatztagen pro Gerät) Ein weiteres Binnenziel hat die Direktion 3 mit dem Abschnitt 36 zur Senkung von Wohnraumeinbrüchen und Rohheitsdelikten durch präventive und repressive Maßnahmen vereinbart (Messgröße 3 Einsätze pro Dienstgruppe und 2 Einsätze durch den Streifendienst Verbrechensbekämpfung). Seite 4 von 6 2014/2015 Stärkung der Sicherheit im Straßenverkehr durch risikogruppenbezogene, HUUbezogene und ortsbezogene (Unfallhäufungspunkte) integrative Prävention und Repression zur Reduzierung der Verkehrsunfälle, Minimierung der Unfallfolgen und Stärkung und Vermittlung normengerechter sicherer Verhaltensweisen durch folgende Messgröße (Direktion 1 bis 6): Verfolgungsindex zur Bekämpfung von Radfahrunfällen unter Einbeziehung des Verhaltens von Kraftfahrzeugführenden und Radfahrenden. Darüber hinaus hat die Direktion 6 mit den folgenden Gliederungseinheiten Binnenziele vereinbart (nur 2014): 1. Direktion 6 Referat Zentrale Aufgaben: Verfolgungsindex im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen unter Alkohol-/Drogeneinfluss 2. Alle Gliederungseinheiten leisten insgesamt 20.000 Einsatzkräftestunden (Ekstd) im Rahmen der Verkehrsüberwachung. 2016 Stärkung der Sicherheit im Straßenverkehr durch hauptunfallursachenbezogene, integrative Prävention und Repression zur Reduzierung der Verkehrsunfälle, Minimierung der Unfallfolgen und Stärkung und Vermittlung normengerechter sicherer Verhaltensweisen durch folgende Messgrößen (Direktion 1 bis 6): 1. Verfolgungsindex zur Bekämpfung von Abbiege-Verkehrsunfällen 2. Verfolgungsindex zur Bekämpfung Vorfahrts-Verkehrsunfällen unter Einbeziehung des Verhaltens sämtlicher Fahrzeugführenden. 2017 Stärkung der Sicherheit im Straßenverkehr durch hauptunfallursachenbezogene, integrative Prävention und Repression zur Reduzierung der Verkehrsunfälle, Minimierung der Unfallfolgen und Stärkung sowie Vermittlung normengerechter Verhaltensweisen durch folgende Messgrößen (Direktion 1 bis 6): 1. Anzahl der Verunglückten in den Hauptunfallursachen a) Verkehrswidriges Abbiegen durch Fahrzeugführende b) Nichtbeachten der Vorfahrt durch Fahrzeugführende 2. Anzahl der Verkehrsunfälle in den Hauptunfallursachen a)Verkehrswidriges Abbiegen durch Fahrzeugführende b) Nichtbeachten von Vorfahrt durch Fahrzeugführende. Die Direktion Einsatz (E) vereinbarte mit ihren Gliederungseinheiten folgende Binnenziele: 1. Steigerung der Wahrnehmbarkeit der verkehrspolizeilichen Sicherheitsarbeit (VSA) in der Öffentlichkeit, insbesondere durch die Sensibilisierung der Verkehrs-teilnehmender durch umfassende, an der HUU angelegte oder im Bezug zum integrativen Ansatz zielgerichteten durchgeführten Schwerpunktaktionen 2. Stärkung der spezialisierten Verkehrsüberwachung durch schwerpunktmäßige Überwachung von: a) Handy-/Gurtverstößen b) Rotlichtverstößen c) Verstöße von/ggü. Radfahrenden Seite 5 von 6 d) Abbiege-/Vorfahrtverstößen e) Alkohol-/Drogenverstößen f) motorisierten Zweirädern g) Profilierungsfahrten/illegalen Autorennen mit den folgenden Messgrößen: 1. Einsatzkräftestunden (Ekstd) des Begleitschutz Verkehrsdienstes (BVkD) im Rahmen der stationären und mobilen Maßnahmen 2. Ekstd des BVkD von stationären Maßnahmen im Verhältnis zu den mobilen Ekstd für Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (VÜ- Maßnahmen) 3. gefertigte Verkehrsordnungswidrigkeiten Anzeigen in den benannten Deliktsfeldern der ehemaligen VkD 1 Bereiche der örtlichen Direktionen und des Zentralen Verkehrsdienstes (ZVkD) im angepassten Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung sind zu folgenden Tatbeständen Ziele mit den örtlichen Direktionen und dem Landeskriminalamt (LKA) vereinbart worden: Senkung der Fallzahlen beim Wohnraumeinbruch (< 2016) zur Erhöhung der Sicherheit im Wohnumfeld. Darüber hinaus direktionsspezifische Schwerpunktsetzung zur Senkung der Fallzahlen bei folgenden Delikten: Direktion 1 Fahrraddiebstahl Direktion 2, 3 und LKA Taschendiebstahl Direktion 4 Trickdiebstahl/-betrug in Wohnung Direktion 5 Kellereinbruch Direktion 6 Kraftwagendiebstahl 2018/2019 Stärkung der Sicherheit im Straßenverkehr durch hauptunfallursachenbezogene, integrative Prävention und Repression zur Reduzierung der Verkehrsunfälle, Minimierung der Unfallfolgen sowie Stärkung und Vermittlung normengerechter sicherer Verhaltensweisen durch folgende Messgrößen (Direktion 1 bis 6, Direktion Einsatz): 1. Anzahl der Verunglückten in den HUU an ausgewählten Brennpunkten a) Verkehrswidriges Abbiegen durch Fahrzeugführende b) Nichtbeachten der Vorfahrt durch Fahrzeugführende 2. Anzahl der Verkehrsunfälle in den HUU an ausgewählten Brennpunkten a) Verkehrswidriges Abbiegen durch Fahrzeugführende b) Nichtbeachten der Vorfahrt durch Fahrzeugführende Dazu wurden folgende Maßnahmen vereinbart: Für die Direktion 1 bis 6 an fünf ausgewählten Kreuzungen jeweils 150 personenbezogene Ahndungen und fünf Präventionseinsätze pro Jahr. Für die Direktion E 100 personenbezogene Ahndungen im Zusammenhang mit verkehrswidrigem Abbiegen an jeweils fünf ausgewählten Kreuzungen. Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung sind zu folgenden Tatbeständen Ziele mit den örtlichen Direktionen und dem Landeskriminalamt (LKA) vereinbart worden: Senkung der Fallzahlen beim Wohnraumeinbruch (< Vorjahr) zur Erhöhung der Sicherheit im Wohnumfeld. Darüber hinaus direktionsspezifische Schwerpunktsetzung zur Senkung der Fallzahlen bei folgenden Delikten: Seite 6 von 6 Direktion 1 Fahrraddiebstahl Direktion 3 Jugendgewalt Direktion 4 Trickdiebstahl/-betrug in Wohnung Direktion 5 Kellereinbruch Direktion 2 und 6 Kraftwagendiebstahl LKA Taschendiebstahl 4. Gibt es ähnliche Zielvorgaben auch in anderen Bereichen der Senatsverwaltung für Inneres, insbesondere der Feuerwehr, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (insbesondere der Ausländerbehörde) oder der Abteilung II? Falls ja, wo genau und mit welchem Inhalt? Im Sinne der Fragestellung gibt es in den Bereichen der Senatsverwaltung für Inneres keine ähnlichen Zielvorgaben. Zielsetzungen des Landesamtes für Bürger und Ordnungsangelegenheiten können den Geschäftsberichten entnommen werden. Diese sind unter https://www.berlin.de/labo/wir-ueber-uns/artikel.106383.php abrufbar. Berlin, den 06. März 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport