Drucksache 18 / 17 942 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 15. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2019) zum Thema: Strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Abgabenordnung in Berlin im Jahr 2018 und Antwort vom 22. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17942 vom 15.02.2019 über Strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Abgabenordnung in Berlin im Jahr 2018 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verstöße gegen § 370 der Abgabenordnung wurden im Jahr 2018 in Berlin angezeigt (bitte aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken)? Zu 1.: In Berlin ist das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen zentral für die Bearbeitung von Steuerdelikten zuständig. Durch die Berliner Finanzämter sind im Jahr 2018 3.226 Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Besitzund Verkehrsteuern eingeleitet worden. 2. Wie viele dieser Anzeigen waren Selbstanzeigen? Zu 2.: Statistische Aufzeichnungen über Selbstanzeigen erfolgen nur im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein (siehe zu 4.) 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen § 370 der Abgabenordnung führten die Berliner Finanzbehörden bzw. die Berliner Staatsanwaltschaften im Jahr 2018 (bitte, wenn möglich, ebenfalls nach Finanzamtsbezirken aufgliedern)? Zu 3.: Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin hat im Jahr 2018 3.034 Strafverfahren abgeschlossen. 4. Wie viele Verfahren beruhten in 2018 auf angekauften Daten durch z.B. sogenannte Steuer-CDs, wenn es solche gab, auf welchen, die seit wann erworben bzw. verwendet wurden (bitte, wenn möglich, ebenfalls nach Finanzamtsbezirken aufschlüsseln)? Zu 4.: Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den sog. Steuer-CDs werden neben den erforderlichen bundeseinheitlichen Statistikaufzeichnungen gesondert geführt. Danach sind im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein 36 Selbstanzeigen erstattet worden. 5. Wie viele der Steuerstrafverfahren wurden in 2018 nach § 153a StPO eingestellt (bitte, wenn möglich, ebenfalls nach Finanzamtsbezirken aufschlüsseln)? Zu 5.: Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin hat im Jahr 2018 347 Strafverfahren unter Auflagen nach § 153a Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. 2/2 6. Wie hoch waren bei den nach § 153a StPO eingestellten Steuerstrafverfahren jeweils die durchschnittlichen Auflagen und die Summe aller Auflagen im Jahr 2018? Zu 6.: Bei den nach § 153a StPO eingestellten Steuerstrafverfahren betrug die Summe aller Auflagen 1.445.735 Euro und somit der Durchschnitt 4.166 Euro. 7. In wie vielen Fällen wurden in 2018 durch Gerichte Strafen verhängt (bitte aufschlüsseln nach Geldund Freiheitsstrafen)? Zu 7.: Im Jahr 2018 sind wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) in 379 Fällen rechtskräftige Urteile und Strafbefehle ergangen. Aufzeichnungen, aus denen eine Aufschlüsselung nach Geld- und Freiheitsstrafen möglich wäre, werden nicht geführt. 8. Wie hoch waren im Jahr 2018 die Summe der von Gerichten verhängten Freiheitsstrafen (Jahre/Monate ), die Zahl und Höhe der Tagessätze sowie die Summe der Geldstrafen in Euro? Zu 8.: In der Summe wurden im Jahr 2018 von den Gerichten Freiheitsstrafen von 146 Jahren und 10 Monaten verhängt. Es wurden insgesamt 46.207 Tagessätze verhängt. Die Summe der Geldstrafen beträgt 2.657.860 Euro. Die durchschnittliche Höhe des Tagessatzes liegt damit bei 57 Euro. 9. Welche Maßnahmen hat der Senat in seinen Zuständigkeitsbereichen ergriffen und welche beabsichtigt er zu ergreifen, um Verstöße gegen die Abgabenordnung zu minimieren und insbesondere Steuerhinterziehungen zu bekämpfen? Zu 9.: Die Berliner Steuerverwaltung überprüft sämtliche Steuerfälle unter Abwägung aller steuerlichen Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens durch den Innendienst der Finanzämter, ggf. durch eine Außenprüfung oder steueraufsichtliche Maßnahmen (Aufdeckung unbekannter Steuerfälle). Die Berliner Steuerverwaltung geht grundsätzlich sämtlichen Hinweisen nach, die auf ein steuerliches Vergehen hinweisen. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ist sie gem. § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. Wenn sich also der Verdacht einer Straftat ergibt, so ist ein Strafverfahren einzuleiten. Auskünfte über getroffene bzw. konkret geplante Maßnahmen können aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erteilt werden. Im Rahmen von Ermittlungen werden sämtliche zur Verfügung stehenden und an den Umständen des jeweiligen Einzelfalls orientierte Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Zudem werden aktuell die Bestrebungen verstärkt, gemeinsam mit anderen Stellen vorzugehen und koordinierte, ressortübergreifende Maßnahmen zu ergreifen. Regelmäßige Zusammenkünfte und die Einrichtung von Arbeitsgruppen in unterschiedlichen Bereichen und Ebenen sollen eine Vernetzung fördern. Berlin, den 22.02.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen