Drucksache 18 / 17 943 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) vom 18. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2019) zum Thema: SXF-/BER-Nachtflugverbot und Ausbau BER gemäß Masterplan 2040 und Antwort vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17943 vom 18. Februar 2019 über SXF-/BER-Nachtflugverbot und Ausbau BER gemäß Masterplan 2040 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Diese ist in die Antworten einbezogen. 1. Es ist es richtig, dass das Land Brandenburg aktuell für SXF und zukünftig für den BER ein Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr favorisiert und wie ist die Position des Senats dazu? 2. Plant der Berliner Senat ein Nachtflugverbot für den BER und wenn ja in welchem Zeitraum? Zu 1. und 2.: Das Land Brandenburg verfolgt das Ziel einer Erweiterung der Nachtruhe am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Der Senat hat auf Gesellschafterebene seine Bereitschaft bekundet, dahingehende Optionen im Rahmen der bestehenden Betriebsgenehmigung zu prüfen. 3. Ist dem Senat bekannt, dass die vier Nachbargemeinden des BER, Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde einen Antrag gestellt, ein neues ergebnisoffenes Planfeststellungsverfahren durchzuführen? Zu 3.: Der Sachverhalt ist bekannt. Der Antrag der Gemeinden wurde von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (LuBB) als unzulässig abgelehnt. Hiergegen haben die Gemeinden Widerspruch eingelegt. 4. Ist seitens des Landes Berlin vorgesehen für den geplanten Ausbau des Flughafens BER (gemäß "Infrastruktur-Masterplan BER 2040") ein neues ergebnisoffenes Planfeststellungsverfahren durchzuführen ? 2/2 Zu 4.: Beim Ausbau des BER im Rahmen des Masterplans 2040 werden beabsichtige Änderungen von der FBB ordnungsgemäß angezeigt bzw. beantragt. Die LuBB wird über diese als zuständige Planfeststellungsbehörde in dem jeweils notwendigen Verfahren entscheiden. Berlin, den 01.03.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen