Drucksache 18 / 17 945 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 18. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2019) zum Thema: Baerwaldbad und Antwort vom 27. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. S18 / 17945 vom 18. Februar 2019 über Baerwaldbad ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher eine Sachstandsinformation beim Bezirksamt Friedrichhain-Kreuzberg eingeholt. Diese wird nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1. Wieso verweigert der Verein die Rückgabe? 2. Welche Gründe gibt er hierfür an? Zu 1. und 2.: Der Verein, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, verweigert die Herausgabe, weil er - zu Unrecht - ein Zurückhaltungsrecht geltend macht. 3. Wie war die Vertragssituation mit dem Verein? Zu 3.: Das Bezirksamt Friedrichhain-Kreuzberg hat mit dem Verein für Tauchen, Schwimmen und Breitensport (TSB e.V.) im September 2011 einen Erbbaurechtsvertrag geschlossen. 4. Bitte Kopie des Vertrages mit dem Erbpächter bereitstellen. Zu 4.: Der Vertrag kann im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage nicht vorgelegt werden, da Grundstücksverträge der Vertraulichkeit unterliegen. 5. Wurde der Vertrag rechts- und fristgemäß gekündigt? 6. Ist der Heimfall rechtsgültig? Zu 5. und 6.: Der Heimfall wurde rechts- und fristgerecht ausgeübt. Er ist rechtsgültig. 7. Falls ja wieso wurde die Immobilie noch nicht in Besitz genommen? 2/2 Zu 7.: Siehe Antwort zur Frage 1. und 2. Berlin, den 27.02.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen