Drucksache 18 / 17 950 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 18. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2019) zum Thema: NSU 2.0 in Hessen – Verbindungen nach Berlin? und Antwort vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete June Tomiak (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17950 vom 18. Februar 2019 über NSU 2.0 in Hessen – Verbindungen nach Berlin? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Im Zuge der Bedrohung der Anwältin S. B.-Y. durch eine oder mehrere sich selbst als „NSU 2.0“ bezeichnende Gruppierungen oder Personen, kam es zur Aufdeckung rechtsradikaler Chats mehrerer Frankfurter Polizist*innen und zur Einleitung mehrerer Ermittlungsverfahren sowie einigen Suspendierungen. 1. Sind dem Senat konkrete Anhaltspunkte für Verbindungen der Polizist*innen, gegen die in diesem Zusammenhang Suspendierungen oder Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, nach Berlin bekannt? Zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, in Form von Einsätzen oder Fortbildungen in Berlin oder dienstlichen Kontakten mit und zu Berliner Polizist*innen. Falls ja, wie sehen diese Verbindungen aus? Falls nein, wurden Maßnahmen ergriffen, um dies aufzuklären? Falls nein, warum nicht? Zu 1.: Dem Senat wurde der in Rede stehende Sachverhalt zunächst durch die mediale Berichterstattung in Teilen bekannt. Darüber hinausgehende Erkenntnisse hinsichtlich der Hintergründe sowie den genauen Tatvorwürfen liegen dem Senat gegenwärtig ebenso wenig vor, wie Hinweise, die einen Berlin-Bezug erkennen lassen. 2. Steht der Senat im Austausch mit anderen Behörden um zu prüfen, ob es im Fall „NSU 2.0“ konkrete Anhaltspunkte für Verbindungen nach Berlin gibt? Falls ja, wie sieht dieser Austausch aus? Falls nein, warum findet kein Austausch statt? Zu 2.: Bei Vorliegen etwaiger Ermittlungszusammenhänge mit anderen Polizeidienststellen obliegt es der originär zuständigen Polizeidienststelle in Hessen, entsprechende Ermittlungs- bzw. Amtshilfeersuchen zu stellen, wenn dort Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Zusammenhänge oder mögliche Verbindungen in andere Bundesländer bestehen. Hierzu besteht ein bundesweites Kontaktnetzwerk zwischen den Polizeidienststellen. Seite 2 von 2 Der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin (LKA 5) recherchiert unabhängig vom Vorgenannten zum bekannten Absendersynonym „NSU 2.0“ proaktiv. Der Berliner Verfassungsschutz tauscht sich regelmäßig mit anderen Sicherheitsbehörden zu rechtsextremistischen Themen aus, darunter auch zum Thema „NSU 2.0“. 3. Gab es in den vergangenen 5 Jahren Zusammenarbeit oder Austausch mit dem 1. Frankfurter Polizeirevier bzw. Einsätze ihm zugehöriger Polizist*innen in Berlin? Bitte aufschlüsseln nach Datum, Anlass und Anzahl der eingesetzten Polizist*innen. 4. Gab es in den letzten 5 Jahren Einsätze Berliner Polizist*innen auf dem Gebiet des oder in Kooperation mit dem 1. Frankfurter Polizeirevier? Bitte aufschlüsseln nach Datum, Anlass und Anzahl der eingesetzten Polizist*innen. Zu 3. und 4.: Mit Schreiben vom 10.04.2017 ersuchte eine Dienstkraft des 1. Frankfurter Polizeireviers Amtshilfe zur Zeugenvernehmung in einem Strafermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung durch Böllerwurf. Darüber hinaus sind dem Senat im Sinne der Fragestellung weder Zusammenarbeit, Austausch noch etwaige Kooperationen bei Einsätzen bekannt geworden. Berlin, den 01. März 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport