Drucksache 18 / 17 951 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 18. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Februar 2019) zum Thema: Öffentliche Auftragsvergabe Berlin – Teil I und Antwort vom 07. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17951 vom 18.02.2019 über Öffentliche Auftragsvergabe Berlin – Teil I ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit trägt der Senat seiner Verantwortung i. S. d. Wettbewerbs- und Vergaberechts Rechnung und hält entsprechende Organisationseinheiten in den Berliner Verwaltungen vor, um eine den Grundsätzen des Vergaberechts ordnungsgemäße Auftragsvergabe der Berliner Verwaltung zu gewährleisten ? 2. Gibt es in allen Berliner Verwaltungen Zuständigkeitsbereiche für die Durchführung der öffentlichen Auftragsvergabe? Zu 1. und 2.: Die Vergabe öffentlicher Aufträge gehört zu den so genannten Querschnittsaufgaben der Berliner Verwaltung. Die Organisation liegt im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung grundsätzlich in der Eigenverantwortung der jeweiligen Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung bzw. der Anstalten , Körperschaften und Anstalten d.ö.R. sowie der privatrechtlich organisierten Unternehmen, an denen das Land Berlin überwiegend beteiligt ist. Der Senat hat im Zusammenhang mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge am 20.02.2018 beschlossen, dass die Senatsund Bezirksverwaltungen - soweit noch nicht vorhanden – zentrale Vergabestellen einzurichten haben. Dieses ist aus organisatorischen Gründen für die verpflichtende Einführung der elektronischen Vergabe erforderlich. Der Beschluss wird aktuell in die Praxis umgesetzt, insbesondere durch Novellierung der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung und der Verordnung über die Gliederung des Bezirksamts . Darüber hinaus werden die Vergabestellen der unmittelbaren Landesverwaltung verpflichtet , ausschließlich die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin zu nutzen. Damit verbunden ist die Verwendung einheitlicher und rechtssicherer Formulare und Vertragsbedingungen. Ferner soll die bisher freiwillige Inanspruchnahme der 2 zentralen Beschaffungsstellen, z.B. des Sammelbestellverfahrens beim Landesverwaltungsamt , durch eine obligatorische Inanspruchnahme ersetzt werden. 3. Gibt es eine zentrale Vergabestelle des Landes Berlin oder zentrale Vergabestellen in den Verwaltungen ? Zu 3.: Das Land Berlin hat mehrere zentrale Beschaffungsstellen eingerichtet, die für eine Vielzahl von Verwaltungseinheiten eigenverantwortlich beschaffen: Über das „Sammelbestellverfahren“ (SBV) beim Landesverwaltungsamt Berlin können sowohl insbesondere Möbel, Bürobedarfsartikel, Drogerieartikel und verschiedene andere Ge- und Verbrauchsartikel, als auch Dienstleistungsverträge zum Beispiel für Postdienstleistungen oder ordnungsbehördliche Bestattungen beschafft werden. Über das ITDZ Berlin, als zentraler IT-Dienstleister für die Berliner Verwaltung, können die IKT- und dazugehörige Leistungen beschafft werden. Insbesondere mit der Umsetzung des EGovG Bln, soll das ITDZ Berlin allen abnahmepflichtigen Behörden und Verwaltungen verfahrensunabhängige IKT sowie IKT-Basisdienste über einen standardisierten IKT-Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Hochbauleistungen werden im Wesentlichen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und Tiefbauleistungen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vergeben, soweit es sich nicht um Aufgaben der Bezirksverwaltungen oder Teil der baulichen Instandhaltung handelt. Die BIM GmbH ist im Allgemeinen für das Facility Management in ihrer Rolle als Vermieterin einschließlich der baulichen Unterhaltung der Dienstgebäude der Senatsverwaltungen und einer Vielzahl nachgeordneter Einrichtungen zuständig. Die einzelnen Verwaltungseinheiten können im Rahmen von Servicevereinbarungen andere Verwaltungseinheiten mit der Durchführung von Vergabeverfahren beauftragen . In Einzelfällen werden auch mit anderen öffentlichen Auftraggebern Einkaufsgemeinschaften gebildet, z.B. nutzt die Berliner Polizei das elektronische Kaufhaus der Brandenburger Polizei für Dienstkleidung. Auch die Bezirke bilden in Einzelfällen Einkaufsgemeinschaften, so dass ein Bezirk für mehrere oder alle Bezirke einen bestimmten Bedarf beschafft. 4. In welchen Senats- und Bezirksverwaltungen werden von welchen Organisationseinheiten /Abteilungen und Referaten/Ämtern Auftragsvergaben durchgeführt? 5. In welchen Verwaltungen werden sie zentral für alle Abteilungen durchgeführt? Nehmen diese Stellen die Vergaben nach allen Vergabearten vor? Bitte nach VOB/A, VOL/A VOF/A unterscheiden. Zu 4. und 5.: Erhebungen über die Beschaffungsorganisation werden nicht geführt. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu der Schriftlichen Anfrage vom 17.04.2018 über Reduzierung der Vergabestellen (Drs. 18/14755) verwiesen. 6. Mit welchen Kompetenzen bzw. Zuständigkeiten sind diese zentralen Vergabe- oder Submissionsstellen ausgestattet: Führen sie alle Vergabearten durch? Bitte unterscheiden nach Offenem verfahren , Öff. Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe. Zu 6.: Im Rahmen des o.a. Senatsbeschlusses wurde keine konkrete Ausprägung zentraler Vergabestellen vorgegeben. Vielmehr bleibt es in der Verantwortung jeder Verwaltung, über die Ausgestaltung zentraler Vergabestellen selbst zu entscheiden. 3 Dieses ist den in qualitativer und quantitativer Hinsicht höchst unterschiedlichen Bedarfen der jeweiligen Verwaltung geschuldet. Die Beschaffung von Leistungen erfordert sowohl vergaberechtliche als auch fachliche Kompetenz. Bei komplexen Leistungen ist es in vielen Fällen erforderlich, die fachlichen von den vergaberechtlichen Aufgaben organisatorisch zu trennen, insbesondere bei der technisch anspruchsvollen Beschaffung von Bauleistungen, Fahrzeugen oder technischen Geräten. lm Folgenden werden die Kompetenzen dargestellt, die in einer zentralen Vergabestelle benötigt werden: Grundsätzliche Kompetenzen - Anwendung der eVergabe auf der Berliner Landesplattform - Sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung des Vergabe- und Vertragsrechts bezogen auf die einzelnen Vergabeverfahren (national und EU-weit) und Leistungsbereiche (VOB, VOL, VgV) Leistungsprofil (Mindeststandard) - Einstellen vorgegebener Veröffentlichungen auf die Berliner Bekanntmachungsund Vergabeplattform - Einstellen von Vergabeunterlagen auf die Landesplattform - Eignungsprüfung (Prüfung des Nachweises der Präqualifikation) - Kommunikation mit den Bietern/ Bewerbern, u.a. Fragen (der Bieter/Bewerber) und Antworten (der Vergabestellen) weiterleiten - Durchführung von Öffnungen/ Eröffnungen - Formale Prüfung der Angebote (Form/Frist/Vollständigkeit) - Örtlicher Verfahrensverantwortung als Kontaktstelle für die eVergabe und für die Vergabeleistungen (VOB, VOL, VgV) Leistungsprofil (optional) - Mitwirkung an der Erstellung von Veröffentlichungen - Mitwirken bei der Erstellung der Vergabeunterlagen Eignungsprüfung (Prüfung von Referenzen) - Auswahl geeigneter Bewerber/Bieter nach Teilnahmewettbewerben - Beantwortung von Fragen der Bieter/Bewerber - Mitwirken bei Verhandlungsverfahren - Prüfen und Wertung der Angebote - Zuschlagserteilung - Beratungsleistungen zum Vergabe- und Vertragsrecht Die Anwendung bestimmter Vergabevorschriften (EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht) oder die Vergabeart (z.B. Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung, Freihändige Vergabe) ist aus organisatorischer Sicht nachrangig. Berlin, den 07.03.2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe