Drucksache 18 / 17 956 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 18. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Februar 2019) zum Thema: Vergabe von Grundstücken an Genossenschaften und Antwort vom 07. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17956 vom 18.02.2019 über Vergabe von Grundstücken an Genossenschaften Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Eigentumsform KAUF oder Erbbau PACHT ist die Vergabe von Grundstücken möglich und welche Bedingungen müssen beim Kauf eines Grundstücks erfüllt sein? Antwort zu 1: Gemäß der Liegenschaftspolitik des Senats sollen landeseigene Grundstücke grundsätzlich nicht mehr verkauft werden. Somit werden auch die Grundstücke, die Genossenschaften zum Zwecke des Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt werden, im Regelfall in Form des Erbbaurechts vergeben. In besonderen Einzelfällen kann auch ein Verkauf in Erwägung gezogen werden, insbesondere dann, wenn ansonsten eine Bebauung rechtlich nicht möglich ist. Frage 2: Werden die Grundstücke im Direktvergabeverfahren vergeben? Antwort zu 2: Für etwa ein Drittel der Grundstücke liegen die Voraussetzungen für eine Direktvergabe vor. Bei der Mehrzahl der Grundstücke erfolgt die Vergabe jedoch über Konzeptverfahren. 2 Frage 3: Gibt es eine Festlegung der Vergabe, bei Interesse der Genossenschaft, für die im direkten Umfeld der Genossenschaft liegenden Flächen an diese Genossenschaft? Antwort zu 3: Sofern eine Genossenschaft auf dem angebotenen landeseigenen Grundstück neuen Wohnraum errichten möchte und im näheren Umfeld eigene Bestände hat, wird von Seiten des Senats eine Direktvergabe bevorzugt. Frage 4: Wann wird die Entscheidung über die Vergabe von Grundstücken vorgenommen, wie ist der zeitliche Prozess zur Vergabe der Grundstücke an Genossenschaften? Antwort zu 4: Die Bereitstellung der Grundstücke erfolgt einzeln. Aktuell sind 13 Grundstücke bereits entsprechend einer Vergabe an Genossenschaften durch den Portfolioausschuss geclustert. Für zwei weitere Grundstücke ist die Clusterung für dieses Frühjahr terminiert. Die weiteren Grundstücke werden im weiteren Verlauf des laufenden Jahres geclustert. Für die bereits geclusterten Grundstücke läuft parallel die Vergabe an. Bei einer Direktvergabe erstellt die BIM ein Wertgutachten, auf dessen Grundlage mit der betreffenden Genossenschaft über den Abschluss einen Erbbaurechtsvertrags verhandelt wird. Bei einem Konzeptverfahren legt zunächst der Steuerungsausschuss die Vergabekriterien fest, bevor es zur Durchführung des Verfahrens und danach zu den Vertragsverhandlungen kommt. Berlin, den 07.03.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen