Drucksache 18 / 17 957 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 18. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Februar 2019) zum Thema: Lässt der Senat Rudow wieder im Stich – Zustand des Blumenviertels? und Antwort vom 28. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17957 vom 18. Februar 2019 über Lässt der Senat Rudow wieder im Stich – Zustand des Blumenviertels? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen, und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie lässt es sich erklären, dass ausgerechnet im Rudower/ Buckower Blumenviertel fast alle Regenwasserschächte Risse aufweisen, bzw. aus dem Boden herausgedrückt werden (bis zu 10 cm) oder bereits neu gemacht sind? Antwort zu 1: Die BWB haben wie folgt mitgeteilt: "Den BWB liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Regenwasserschächte im Blumenviertel besonders schadhaft wären. In den vergangenen Jahren haben die BWB im Blumenviertel Rudow altersbedingt drei Schächte und 10 Straßenabläufe saniert. Ein „Wachsen“ der Anlagen aus der Straße kann nicht bestätigt werden. Vielmehr senken sich die Fahrbahnen, wodurch dieser Anschein entsteht." Frage 2: In den angrenzenden Bereichen des Blumenviertels sind diese Schäden nicht in diesem Maße zu finden, kann ein Zusammenhang zu den hohen Grundwasserständen bestehen? 2 Antwort zu 2: Die BWB haben wie folgt mitgeteilt: "Das im Bereich des Blumenviertels beschriebene Schadensbild an den Regenwasserschächten kann nicht auf zu hohe Grundwasserstände zurückgeführt werden." Frage 3: Warum besteht nach Aussage des Senats „kein öffentliches Interesse“, wenn die Existenz und Gesundheit von bis zu 4000 Haushalten, bzw. 12.000 Anwohnern im Rudower/ Buckower Blumenviertel in Gefahr ist? Antwort zu 3: Um Gefahren für die Schutzgüter Leben und Gesundheit durch in bauliche Anlagen eindringendes Grundwasser vorzubeugen, hat der Gesetzgeber eine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen: Gemäß § 13 der Bauordnung für Berlin müssen bauliche Anlagen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser und Feuchtigkeit Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Die Einhaltung dieser Vorschrift obliegt dem Bauherrn bzw. der Bauherrin. Durch diese Regelung wird dem öffentlichen Interesse an einer Abwehr von besagten Gefahren für die genannten Schutzgüter entsprochen. Frage 4: Wo gibt es in Berlin bereits Vereine die eine Grundwasserregulierung auf eigene Kosten vornehmen, wie es die Senatsverwaltung auf ihrer Veranstaltung am 31. Januar im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt verkündet hat? Antwort zu 4: Es gibt in Berlin eine Vielzahl privat betriebener Grundwasserhaltungen unterschiedlichster Größenordnung. Aus Gründen des Datenschutzes können keine näheren Angaben zu den Betreibern der Anlagen getätigt werden. Berlin, den 28.02.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz