Drucksache 18 / 17 962 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 19. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Februar 2019) zum Thema: Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße im Jahr 2018 in Berlin und Antwort vom 28. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17962 vom 19. Februar 2019 über Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße im Jahr 2018 in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele stationäre und wie viele mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es 2018 Berlin? Zu 1.: Der durch die Polizei Berlin eingesetzte Gerätebestand kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 2018 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen 29 Mobile Geschwindigkeitsmessfahrzeuge (Radarfahrzeuge) 21 Mobile Videonachfahrsysteme (Videofahrzeuge) 23 Handlasermessgeräte 56 2. An welchen Standorten sind im Jahr 2018 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw. außer Betrieb genommen worden? Zu 2.: Im Jahr 2018 wurden an nachfolgenden Standorten Überwachungsanlagen installiert: Standort Art der Überwachungsanlage Lindauer Allee / Roedernallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage Kaiserdamm / Messedamm Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage Mollstraße / Otto-Braun-Straße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage Kurfürstenstraße / An der Urania Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage Seite 2 von 3 Potsdamer Straße / Bülowstraße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage Buschkrugallee / Autobahnanschlussstelle Buschkrugallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage Elsenstraße / Puschkinallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage Adlergestell / Otto-Franke-Straße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage A 111, zwischen Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle Schulzendorfer Straße (beide Fahrtrichtungen) Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (2 Geräte) Die erforderlichen Stromanschlussarbeiten für die kombinierten Überwachungsanlagen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme erfolgte noch nicht. 3. Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2019? Zu 3.: Nach gezielter stadtweiter Analyse der deliktsbezogenen Verkehrsunfalllage wurden zwei potentielle Errichtungsstandorte für automatische Verkehrsüberwachungsanlagen für das Jahr 2019 ermittelt. Derzeit laufen Sondierungsverfahren für den Tiergartentunnel und Tunnel Flughafen Tegel. Eine verbindliche Entscheidung zu beiden Standorten steht jedoch noch aus. 4. Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach Radarfahrzeugen und Handlasern) im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 verändert? Zu 4.: Vor dem Hintergrund, dass valide statistische Aussagen für das gesamte Jahr 2018 erst ab Anfang März 2019 möglich sind, sind eine Darstellung der Auslastung für das Jahr 2018 und ein Jahresvergleich gegenwärtig nicht möglich. 5. Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu? Zu 5.: Im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit wird eine intensivierte Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfällen grundsätzlich angestrebt. Dies lässt sich insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden, vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt), unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrende) und die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes (z. B. Falschparkende auf Radverkehrswegen) nicht durchgängig realisieren. Seite 3 von 3 Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport