Drucksache 18 / 17 963 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 14. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Februar 2019) zum Thema: Erneuerung Berliner Allee und Antwort vom 01. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17963 vom 14.02.2019 über Erneuerung der Berliner Allee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist die Beauftragung der o. g. „Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung“ inzwischen erfolgt, bzw. in welchem Stand der Vorbereitung befindet sie sich? Frage 2: Wie lautet der Terminplan für das Gesamtprojekt? Antwort zu 1 und zu 2: Gegenwärtig ist die Ausschreibung einer Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung für das IV. Quartal 2019 geplant. Eine konkrete Zeitschiene für die Gesamtplanung sowie die Ausführung kann unter Berücksichtigung des aktuellen Planungsstandes und des komplexen Abstimmungs- und Planungsprozesses zum heutigen Zeitpunkt noch nicht aufgestellt werden. Frage 3: Welche Planungsziele sind im Auftrag für die o. g. Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung definiert worden? Wie wurden sie bestimmt und begründet? Antwort zu 3: Aktuelle Zielstellung des Landes Berlin ist die grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im Abschnitt von Pistoriusstraße bis Rennbahnstraße. Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme wird eine Neugestaltung des gesamten Straßenraumes vorgenommen. 2 Da die Aufgabenstellung bzw. Leistungsbeschreibung zur geplanten Untersuchung noch nicht vorliegt, werden gegenwärtig noch keine Aussagen zu Planungszielen bzw. deren Begründung getroffen. Im Rahmen der vorgesehenen Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung findet ein Abwägungsprozess statt. Im Ergebnis dieses Prozesses soll eine Vorzugsvariante für die Umgestaltung des Straßenraumes gefunden werden, mit dem Ziel die bestehenden Defizite weitestgehend abzubauen. Auf der Grundlage dieses Ergebnisses können dann die weiteren Planungsschritte eingeleitet werden. Frage 4: Welche Verkehrsmengen je Verkehrsart in welchen Straßenabschnitten sind für die Planungen vorgeben? Wie wurden sie bestimmt und begründet? Frage 5: Wurden Prioritäten in Bezug auf die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden festgelegt? Welche? Frage 6: Welche Vorgaben in Bezug auf die Anzahl und Ausgestaltung (besonderer/unabhängiger Bahnkörper, ÖPNV- Spur, Mischverkehr, Trassierungsgeschwindigkeiten) der einzuplanenden Gleise für die Straßenbahn je Straßenabschnitt und Fahrtrichtung gibt es? Wie wurden sie bestimmt und begründet? Frage 7: Welche Vorgaben in Bezug auf die Lage der Haltestellen der Straßenbahnen und Busse gibt es? Wie wurden sie bestimmt und begründet? Frage 8: Welche Vorgaben in Bezug auf die Anzahl, Breite und Länge der einzuplanenden Fahrstreifen für den Kfz- Verkehr je Straßenabschnitt und Fahrtrichtung gibt es? Wie wurden sie bestimmt und begründet? Frage 9: Welche Vorgaben gibt es zu Fußgänger-Querungsmöglichkeiten? Wie wurden sie bestimmt und begründet? Falls an einem Knotenpunkt nicht über alle Arme Fußgänger-Querungsmöglichkeiten vorzusehen sind, warum nicht? Frage 10: Welche Vorgaben gibt es zu entsprechenden Radverkehrsanlagen? Wie wurden sie bestimmt und begründet? Falls diese nicht für je beide Fahrtrichtungen im gesamten Planungsgebiet Radverkehrsanlagen vorzusehen sind, warum nicht? Antwort zu 4 bis zu 10: Die vorgenannten Fragen betreffen Grundlagen bzw. Ergebnisse der geplanten Untersuchung . Aus diesem Grund können derzeit keine Aussagen zu diesbezüglichen „Vorgaben“ getroffen werden. Vorgaben ergeben sich aus dem gültigen technischen Vorschriften- und Regelwerk sowie den zu berücksichtigenden Gesetzmäßigkeiten. Die Neugestaltung des Straßenraumes hat zum Ziel, die Belange aller Verkehrsteilnehmenden zu berücksichtigen. Die Eckpunkte, welche sich aus dem Mobilitätsgesetz ergeben, werden bei der Querschnittsfindung angewendet. 3 Die Querschnittsaufteilung mit Flächenzuteilung für die verschiedenen Verkehrsarten wird unter Zugrundelegung der Flächenverfügbarkeit und Berücksichtigung aller Nutzungsansprüche sorgfältig abgewogen. Konkrete Angaben zur Querschnittsgestaltung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Frage 11: In welcher Weise, in welchen Planungsphasen, mit welchen Formaten und zu welchen Planungsinhalten ist ein begleitender Bürgerinformations- und Beteiligungsprozess für das Gesamtvorhaben vorgesehen? Frage 12: In welcher Weise, in welchen Planungsphasen, mit welchen Formaten und zu welchen Planungsinhalten ist eine begleitende Verbändebeteiligung für das Gesamtvorhaben vorgesehen? Antwort zu 11 und zu 12: Im Rahmen des Planungsprozesses werden Informationen zum Planungsfortschritt und zu Zwischenergebnissen zum gegebenen Zeitpunkt auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht werden. Darüber hinaus beinhaltet der Planungsprozess eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung in den einzelnen Planungsphasen. Berlin, den 01.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz