Drucksache 18 / 17 969 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2019) zum Thema: Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium an der Charité und Antwort vom 11. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17969 vom 20. Februar 2019 über Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium an der Charité ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. 1. In welcher Form ist der Schwangerschaftsabbruch Teil der Ausbildung von Studierenden sowie Ärztinnen / Ärzten an der Charité? Zu 1.: Die Lehrinhalte für die Studierenden orientieren sich am nationalen kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM). Dieser sieht zum Thema Schwangerschaftsabbruch als Lehrinhalte vor, dass die Absolventin und der Absolvent fähig sind, - wichtige Prinzipien der interventionellen Therapie zu beschreiben und zu erklären, insbesondere die Prinzipien eines Schwangerschaftsabbruchs und die Prinzipien von Kürettage bzw. Abrasion bei Schwangerschaftskomplikationen und Erkrankungen der weiblichen Genitale, - die pharmakologischen Prinzipien bei Schwangerschaftsabbruch zu erklären und geeignete Arzneimittel zu beschreiben, - die ethischen Herausforderungen und rechtliche Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs nach Pränataldiagnostik, der Präimplantationsdiagnostik, der assistierten Reproduktion und des Umgangs mit embryonalen Stammzellen einschätzen sowie - medizinische Entscheidungen ethisch zu begründen und - über Kenntnisse zu wesentlichen ethischen Herausforderungen aus den Bereichen Reproduktion und Schwangerschaft verfügen. Das Curriculum der Charité berücksichtigt sämtliche dieser Aspekte. Sie werden in verschiedenen Modulen unterrichtet. Das Erlernen der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen selbst ist bisher nicht - 2 - Gegenstand des Medizinstudiums. Es kann Teil einer sich an den Abschluss des Medizinstudiums anschließenden ärztlichen Weiterbildung sein. 2. Sollte der Schwangerschaftsabbruch Teil der Ausbildung sein, handelt es sich dann um eine verpflichtende oder eine frei wählbare Lehrveranstaltung? Zu 2.: Als theoretischer Lehrinhalt ist das Thema Schwangerschaftsabbruch Teil von Pflichtveranstaltungen . Bisher wird dieses im Pflichtseminar „Voraussetzungen und Konsequenzen pränataler Diagnostik“ im Modul „Schwangerschaft, Geburt, Neugeborenes“ behandelt, das folgende Lehrinhalte vorsieht: - typische Indikationen und derzeit angewendete Verfahren der invasiven und nichtinvasiven Pränataldiagnostik, einschließlich ihrer Möglichkeiten und Grenzen, - rechtliche und ethische Aspekte von Schwangerschaftsabbrüchen und - psychische Belastung infolge des gesellschaftlichen Kontexts von Schwangerschaftsabbrüchen . Die ständige Weiterentwicklung des Medizin-Curriculums ist Teil der Qualitätssicherung der Ausbildung. Ab dem Sommersemester 2019 soll das bisherige Pflichtseminar durch folgende ausdifferenzierte Pflichtunterrichtsveranstaltungen fortgeschrieben werden: - Pflichtseminar „Rechtliche Voraussetzungen und gesellschaftspolitische Implikationen des Schwangerschaftsabbruchs“, - elektronische Vorlesung „Ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs und in der Pränatalmedizin“ und - elektronische Vorlesung „Pränatale Medizin". 3. Werden im Studium neben Ethik und Recht auch verschiedene praktische Methoden eines Schwangerschaftsabbruches vermittelt und eingeübt? Zu 3.: Das Erlernen der Ausführung von Schwangerschaftsabbrüchen ist bisher Gegenstand der ärztlichen Weiterbildung nach dem Medizinstudium. Die Senatskanzlei wird zu dieser Thematik Gespräche mit dem Vorstand der Charité aufnehmen. 4. Hat das Gesetz zur Novellierung des § 219a StGB, Auswirkungen auf das medizinische Lehrangebot? Könnten weiterhin Methoden eines Schwangerschaftsabbruches eingeübt werden? Zu 4.: Der Deutsche Bundestag hat am 21.02.2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (Drucksache 19/7965) den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschafts- - 3 - abbruch (Drucksache 19/7693) nach Maßgabe der Beschlussempfehlung angenommen. Das Gesetz wird nach der Verkündung in Kraft treten. Unmittelbare Auswirkungen auf das medizinische Lehrangebot oder die ärztliche Weiterbildung sind nicht anzunehmen. Berlin, den 11. März 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -