Drucksache 18 / 17 970 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger und Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 19. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Februar 2019) zum Thema: Schülerstatistiken und Schulbedarfsplanung und Antwort vom 07. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger und Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17970 vom 19. Februar 2019 über Schülerstatistiken und Schulbedarfsplanung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum wurden in den Schülerstatistiken der BSO die prognostizierten Zuwächse an Schülerzahlen in den Modellrechnungen 2024/25 für ISS berlinweit zwischen April 2018 und Juni 2018 in vielen Bezirken nach unten korrigiert (beispielsweise in Mitte von 30% auf 1%, in Pankow sogar von 82% auf 25%)? Zu 1.: Im Rahmen des Maßnahmen- und Finanzcontrollings wurden auf den jeweiligen Datenblättern der Bezirke die IST-Schülerzahlen zum Schuljahr 2017/2018 mit der Modellrechnung zur Schülerzahlenentwicklung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verglichen. In der Ursprungsfassung von April 2018 war ein Berechnungsfehler enthalten. Dieser wurde in der Internetfassung der Bezirksübersichten gegenüber dem gedruckten Bericht im Juni korrigiert. 2. Auf welchen Zahlen und Berechnungen beruhen diese Modellrechnungen zur Schülerzahlenentwicklung ? 3. Ist es geplant, die Modellrechnung zur Schülerzahlenentwicklung erneut zu überarbeiten? Wenn ja, wie und wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen? 4. Wurde die Schulbedarfsplanung für allgemeinbildende Schulen (ISS, Gymnasium) im Jahr 2018 an die geänderten Modellrechnung zur Schülerzahlenentwicklung Stand Juni 2018 angepasst? Wenn ja, warum und wie; wenn nein, warum nicht? Zu 2 bis 4.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erstellt jährlich eine aktualisierte Modellrechnung zur künftigen Entwicklung der Schülerzahlen an den Berliner Schulen. Das Ergebnis der Modellrechnung wird jährlich im „Blickpunkt Schule“ veröffentlicht und ist über nachfolgenden Link öffentlich abrufbar: 2 https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungsstatistik/ Dem Unterausschusses Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft und dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses wird jährlich im Detail berichtet, wobei dort auch die Methodik der Modellrechnung beschrieben wird. Zuletzt erfolgte dies mit dem Bericht „Mittelfristige Lehrkräftebedarfsplanung inkl. Bericht über Inanspruchnahme und Auflösung der Arbeitszeitkonten“ als rote Nummer 0054 C. Die Modellrechnung zur Schülerzahlenentwicklung ist die quantitative Grundlage in Hinblick auf die Entwicklung der Schülerzahlen. Zur Entwicklung der Kapazitäten (Schulplätze) sind weitere Informationen notwendig, die bei der Prognose berücksichtigt werden müssen. Die Modellrechnung zur Schülerzahlenentwicklung ist die quantitative Grundlage in Hinblick auf die Entwicklung der Schülerzahlen. Zur Entwicklung der Kapazitäten (Schulplätze) sind weitere Informationen notwendig, die bei der Prognose berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise regionale Besonderheiten und ggf. bestehende Überkapazitäten. Der Umfang und die Geschwindigkeit bei der Umsetzung des Wohnungsneubaus haben ebenfalls erheblichen Einfluss auf die Entwicklungsplanung des Schulnetzes. Aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung Berlins war es deshalb erforderlich, die quantitativen Aussagen zur Schulentwicklung (Schülerzahlenentwicklung, Kapazitäten und räumliche Verteilung) durch ein Verfahren der Schulbedarfsplanung zu etablieren, die die oben genannten Aspekte berücksichtigt. Dazu finden seit 2014 zusammen mit den jeweiligen bezirklichen Schulämtern, Stadtplanungsämtern sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abstimmungen zur Schulnetzplanung mit dem Ziel statt, im jährlichen Turnus von der Vorhersage abweichende Entwicklungen zu identifizieren um ggf. erforderliche Maßnahmen in die Wege leiten zu können. Diese Vorgehensweise wird als „Monitoring-Verfahren“ bezeichnet. 5. Auf welchen Berechnungsmethoden und Datensätzen (Art und Datum) beruht die derzeitige Schulbedarfsplanung für allgemeinbildende Schulen (ISS, Gymnasium)? Wir bitten um eine allgemein verständliche Herleitung. Zu 5.: Die Schulbedarfsplanung für allgemeinbildende Schulen beruht auf dem o.g. Monitoring -Verfahren. Das Verfahren wird ausführlich im Leitfaden zur Schulnetz- und Standortplanung beschrieben. Der Leitfaden ist auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/schulentwicklungsplanung/ Zur Ermittlung der Nachfrage- und Angebotsentwicklung der Grundschulen und weiterführenden Schulen (ISS und Gymnasien) im Bezirk wurden für das letztmalige Monitoring (Stand 2018) folgende Datengrundlagen, Planungsannahmen und Zumessungsrichtlinien berücksichtigt: - Melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung in Berlin (Jahrgänge der 0- bis unter 16-jährigen Einwohner), Amt für Statistik Berlin- 3 Brandenburg (AfS BB) Stichtag 31.12.2017. Flächenbezug: Einschulungsbereiche (ESB) - Bevölkerungsprognose für Berlin 2015-2030, mittlere Variante, SenStadtWohn Februar 2016: zukünftige Schulbevölkerung am Wohnort. Flächenbezug: Bezirk - Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen, SenBildJugFam Dezember 2017. Flächenbezug: Bezirk - Eckdaten aus der IST-Statistik der allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2017/18, SenBildJugFam Oktober 2017, Stichtag 29.09.2017 (Schulen und Jahrgangsstufen ) - Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS), SenStadtWohn März 2018, Stichtag 31.12.2017, standortgenaue Informationen zu Anzahl und Art geplanter sowie möglicher Fertigstellungstermine von Neubauwohnungen inklusive Modulare Unterkünfte für Flüchtlingen (MUF). Des Weiteren wurden Standorte für Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (Stand 23.03.2018) gem. Senatsbeschluss S- 1104/2018 vom 27.03.2018 aufgenommen. Aktualisierungen und Hinweise durch den Bezirk im Rahmen des Monitoring 2018 sind darüber hinaus berücksichtigt. - Planungsannahmen zu Haushaltsgröße bei Wohnungsbau und prozentuale Jahrgangsstärken , SenStadtUm - Zumessungsrichtlinie für allgemein bildende, öffentliche Schulen, SenBildJugFam - Raum-Zug-Faktor für allgemein bildende, öffentliche Schulen, SenBildJugFam (unverändert in Anlehnung vgl. Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP) vom 25. Juni 2012 (außer Kraft)) - Schulraumbestand, abgestimmt zwischen den Bezirken und SenBildJugFam In der kommenden Fortschreibung des Maßnahmen- und Finanzcontrollings werden auf den jeweiligen Bezirksdatenblättern nicht mehr die Ergebnisse der Modellrechnung zur Schülerzahlenentwicklung, sondern die Ergebnisse aus dem Monitoring der jeweiligen Bezirke dargestellt. Berlin, den 07. März 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie