Drucksache 18 / 17 978 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 21. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2019) zum Thema: Antisemitismus von Links und Antwort vom 04. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 978 vom 21. Februar 2019 über Antisemitismus von Links -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Im Auftrag der EU führte die FRA im Sommer 2018 eine Online-Umfrage zur Wahrnehmung von Antisemitismus durch, auf welche in Deutschland 1233 Personen antworteten, die sich selber als Juden betrachten. Befragt, welche Täter sie hinter dem jeweils schwersten persönlich erfahrenen antisemitischen Vorfall der vergangenen fünf Jahre vermuteten, antworteten in Deutschland bzw. im Durchschnitt von 12 Ländern der EU (jeweils in Prozent; Mehrfachnennungen waren möglich): DE EU 22 31 "Jemand, den ich nicht beschreiben kann" 41 30 "Jemand, mit extremistisch-muslimischen Ansichten" 16 21 "Jemand mit linken politischen Ansichten" 20 16 "Ein Arbeits- oder Schulkollege" 19 15 "Ein- oder eine Gruppe von Teenagern" 19 15 "Ein Bekannter oder Freund" 20 13 "Jemand mit rechten politischen Ansichten" 12 13 "Jemand anders, den ich beschreiben kann" 3 5 "Ein Kunde oder Auftraggeber" 5 5 "Jemand mit extremistisch-christlichen Ansichten" [FRA - EUROPEAN UNION AGENCY FOR FUNDAMENTAL RIGHTS (Hg.): Experiences and perceptions of antisemitism. Second survey on discrimination and hate crime against Jews in the EU. Wien 2019. Online verfügbar.] 1. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass nach Einschätzung der Betroffenen insgesamt mehr als die Hälfte der antisemitischen Vorfälle durch linke politische Ansichten oder extremistisch-muslimische Ansichten motiviert sind? Zu 1.: Der Berliner Senat nimmt die Ergebnisse der hier erwähnten Studie der “European Union Agency for Fundamental Rights“ (FRA) sehr ernst und bezieht sie in seine strategische Weiterentwicklung der Prävention von Antisemitismus im Land Berlin mit ein. Bezüglich des in der erwähnten Studie dargestellten konkreten Befunds sieht sich der Berliner Senat in seiner Analyse bestätigt, dass es sich bei Antisemitismus um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Antisemitismus seit 2 Generationen und in der gesamten Gesellschaft, also auch in unterschiedlichen politischen Spektren und in verschiedenen Religionsgemeinschaften weitergetragen wird, aber auch zusätzliche Facetten des Antisemitismus durch zugewanderte Menschen hinzukommen . Antisemitismus muss deswegen in jeder Form abgewehrt werden, unabhängig davon von welchen Personen oder Personengruppen er ausgeht. 2. Welche Konsequenzen zieht er daraus für die spezifische Adressierung dieser Tätergruppen? Zu 2.: Der Berliner Senat wird weiterhin seine Maßnahmen zur Prävention von Antisemitismus an alle gesellschaftlichen Gruppen adressieren. Beispielsweise werden in den durch das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus geförderten Präventionsmaßnahmen spezifische Aspekte des Antisemitismus in eingewanderten Communities ebenso adressiert wie der gesamtgesellschaftliche, seit Generationen in Deutschland weitergegebene Antisemitismus. Bei der Bewertung und Bewilligung von Projektanträgen ist das Erreichen der heterogenen Zielgruppen der Berliner Stadtbevölkerung ein wichtiges Kriterium. Die zuständige Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung achtet zudem darauf, dass im Landesprogramm geförderte Maßnahmen gegen Antisemitismus zielgruppenadäquat nicht nur den historischen Antisemitismus in seiner Ausprägung bis 1945 thematisieren, sondern auch aktuelle Formen berücksichtigen. Berlin, den 4. März 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung