Drucksache 18 / 17 979 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 21. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2019) zum Thema: Nachfrage zur Anfrage: S-18-17766 „Grüne Stadt Berlin: Genehmigungen von Veranstaltungen in öffentlichen Grünanlagen.“ und Antwort vom 03. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17979 vom 21. Februar 2019 über Nachfrage zur Anfrage: S-18-17-766 „Grüne Stadt Berlin: Genehmigungen von Veranstaltungen in öffentlichen Grünanlagen.“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Pankow von Berlin (BA Pankow) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Auf meine Fragen in der Schriftlichen Anfrage S18-17766 darf ich als Abgeordneter des Abgeordnetenhauses von Berlin eine wahrheitsgemäße Antwort des Senats erwarten, die grundsätzlich auch nicht aufgrund eines anzunehmenden erhöhten Recherchebedarfs abgelehnt werden kann. Im Übrigen erlaube ich mir einen Verweis auf Artikel 45 der Berliner Landesverfassung und behalte mir bei offenkundiger Missachtung meiner Abgeordnetenrechte weitere Schritte vor. Wenn es der Entzerrung der Thematik dienlich ist, beschränken sich im Folgenden meine Fragen in Bezug auf die Handhabung des Grünanlagengesetzes zunächst auf den Bezirk Pankow. Frage 1: Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 6 Grünanlagengesetz (GrünanlG) wurden zum Zwecke der Durchführung einer Veranstaltung in den letzten 5 Jahren im Bezirk Pankow erteilt? Bitte auflisten nach Anmelder, Ort, Datum und Veranstaltungsart (z.B. Sommerfest, Konzert, politische Veranstaltung etc.). Frage 2: Wie viele Anfragen wurden in Pankow in den letzten 5 Jahren negativ beschieden? Bitte einzeln auflisten nach Anmelder, Ort, Datum und Grund der Ablehnung. Antwort zu 1 und zu 2: Das BA Pankow hat hierzu mitgeteilt: 2 „Die Daten stehen nur für die Jahre 2015 bis 2018 zur Verfügung. Ältere Vorgänge könnten nur durch eine umfangreiche Archivrecherche ermittelt werden, für die jedoch keine Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Aufstellung enthält nur Veranstaltungen der vom Fragesteller genannten Art, einschließlich Sportveranstaltungen und Filmaufnahmen, nicht jedoch Genehmigungen zur Durchführung von Bau-, Wartungs- und Pflegearbeiten. Anlage 2015 2016 2017 2018 Pos. Neg. Pos. Neg. Pos. Neg. Pos. Neg. Alt-Blankenburg 2 0 1 0 1 0 1 0 Alt-Karow 30/Hofzeichendamm 0 0 0 0 1 0 0 0 Am Posseberg 1 0 0 0 0 0 0 0 Andreas-Hofer-Platz 0 0 0 0 1 0 1 0 Antonplatz 0 0 1 0 0 0 0 0 Anton-Saefkow-Park 0 0 0 0 1 0 0 0 Arnimplatz 1 0 1 0 1 0 1 0 Arnswalder Platz 2 0 3 0 1 0 2 1 Blankensteinpark 1 0 2 0 0 0 0 0 Bleichröderpark 1 0 1 0 2 0 2 0 Botanischer Volkspark 1 0 1 0 1 0 1 0 Brosepark 0 0 0 0 0 0 1 0 Bürgerpark Pankow 4 0 6 0 6 1 4 2 Buschallee 1 0 0 0 0 0 0 0 Einsteinpark 2 0 1 0 1 0 2 0 Elisabeth-Aue FS 55 1 0 1 0 1 0 1 0 Ernst-Thälmann-Park 5 0 6 0 4 0 6 1 Falkplatz 2 0 1 0 0 0 0 0 Hausburgpark 1 1 1 0 1 0 1 0 Helmholtzplatz 6 0 4 0 4 0 3 0 Humannplatz 1 0 2 0 1 0 0 0 Kollwitzplatz 4 0 4 0 4 0 4 0 Lewaldplatz 0 0 0 0 0 0 1 0 Malchower Aue 0 0 0 0 1 0 0 0 Mauerpark 12 0 13 0 14 2 9 3 Neue Wiesen 1 0 1 0 1 0 1 1 Ossietzkystr. 12-26 0 0 0 0 0 0 2 0 Park am Faulen See 0 0 0 0 0 0 1 1 Park am Weißen See 6 0 3 2 5 0 2 0 Schlosspark Buch 1 0 1 0 1 0 0 0 Schlosspark Niederschönhausen 2 0 3 0 2 0 4 0 Schönholzer Heide 4 0 6 0 3 1 3 0 Spielplatz Am Wasserturm 1 0 0 0 0 0 0 0 Spielplatz Choriner Str. 47 1 0 1 0 1 0 1 0 Spielplatz Conrad-Blenkle-Str. 0 0 0 0 1 0 0 0 Spielplatz Dusekestr. 1 0 0 0 0 0 0 0 Spielplatz Falkenberger Str. 1 0 0 0 0 0 0 0 Spielplatz Fritz-Riedel-Str. 1 0 1 0 0 0 1 0 Spielplatz Lehderstr. 0 0 1 0 0 0 0 0 Spielplatz Mahlerstr. 1 0 0 0 0 0 2 0 Spielplatz Malmöer Str. 0 0 2 0 1 0 1 0 Spielplatz Marienburger Str. 0 0 1 0 1 0 0 2 Spielplatz Seelower Str. 0 0 0 0 0 0 1 0 Spielplatz Senefelderstr. 1 0 1 0 1 0 1 1 Spielplatz Straße 43 0 0 0 0 1 0 0 0 Spielplatz Trelleborger Str. 1 0 1 0 1 0 1 0 Spielplatz Wichertstr. 0 0 0 1 0 0 0 0 Stargarder Str. 27 1 0 0 0 0 0 0 0 3 Teutoburger Platz 0 0 0 0 1 0 0 0 Volkspark Prenzlauer Berg 0 0 1 0 0 0 1 1 Wasserturmplatz 1 0 1 0 0 0 1 0 Werneuchener Wiese 0 0 0 0 0 0 0 1 Wilhelmsruher See 0 0 0 0 1 0 0 0 Wolfgang-Heinz-Str. 1 0 1 0 0 0 0 0 Summe 73 1 74 3 67 4 63 14 In den Spalten „Neg.“ sind nur Vorgänge enthalten, die per Bescheid abgelehnt wurden. In einer Vielzahl weiterer Fälle wurden die Anträge zurückgezogen, nachdem dem Antragsteller im Rahmen der Beratung und Information durch das Straßen- und Grünflächenamt mitgeteilt wurde, dass eine Genehmigung nicht möglich ist. Die Antragsteller können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht namentlich benannt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Informationen Dritten zugänglich gemacht werden und eine Einwilligung zur Datenweitergabe nicht vorliegt.“ Frage 3: Wie viele Anfragen nach § 6 Grünanlagengesetz (GrünanlG befinden sich in Pankow derzeitig im Genehmigungsverfahren? Bitte auflisten nach Anmelder, Ort und Datum. Antwort zu 3: Das BA Pankow hat hierzu mitgeteilt: „Aktuell (Stand: 27.02.2019) befinden sich 6 Anträge für Veranstaltungen in Bearbeitung.“ Frage 4: Kann seitens der Bezirksämter eine generelle Ablehnung zur Sondernutzung von Grünanlagen erfolgen oder sind Ausweichflächen zu benennen? Antwort zu 4: Grundsätzlich wird auf die vorliegende Beantwortung der gleichlautenden Frage 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17766 verwiesen. Das BA Pankow hat ergänzend hierzu mitgeteilt: „Jede Nutzung einer gewidmeten Grünanlage, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, bedarf nach § 6 Absatz 5 Grünanlagengesetz der Genehmigung durch das Straßen- und Grünflächenamt. Eine solche Genehmigung kann im Einzelfall erteilt werden, wenn das überwiegende öffentliche Interesse dies erfordert und die Folgenbeseitigung gesichert ist. Es handelt sich somit in jedem Einzelfall um eine Ermessensentscheidung, bei der alle Aspekte der beantragten Nutzung, vor allem die Auswirkungen auf die Grünanlage und deren Zweckbestimmung zu berücksichtigen sind. Das Straßen- und Grünflächenamt ist nicht verpflichtet, einem Antragsteller, dessen Antrag im Ergebnis der einzelfallbezogenen Prüfung nicht genehmigt werden kann, 4 Ausweichflächen zu benennen oder vorzuschlagen. Dies wäre auch nur bedingt möglich, da bestimmte örtliche Präferenzen, sowie die Intention und Zielgruppe der Veranstaltung nicht Gegenstand des Antrages und daher der Behörde nicht bekannt sind. Im Rahmen einer allgemeinen Beratung können jedoch Hinweise gegeben werden, welche Art Flächen erfahrungsgemäß für eine beantragte Veranstaltung grundsätzlich besser geeignet sein könnten.“ Berlin, den 03.03.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz