Drucksache 18 / 17 980 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 21. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2019) zum Thema: Überdachungen von Freibädern II und Antwort vom 05. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17980 vom 21.02.2019 über Überdachungen von Freibädern II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. In dem benannten Bericht des Tagesspiegels vom 19.02.2019 zur Gemeinde Winterthur (Schweiz) geht es um eine Traglufthalle als dauerhafte Lösung. Bei den durch die BBB geplanten Maßnahmen handelt es sich hingegen um temporäre Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Wasserflächen für einen begrenzten Zeitraum während der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an anderen Standorten. 1. Wie hoch schätzt der Senat die Energiekosten der beiden geplanten Traglufthallen im Prinzenbad bzw. in der Seestrasse über den gesamten Zeitraum der Nutzung von derzeit geplanten 3 Jahren ein? Zu 1.: Gemäß Angaben der BBB wurde die vorläufige Einschätzung der Betriebs-/ Energiekosten für Wasser, Strom, Trinkwasser und Abwasser jeweils für 6 Monate angenommen und anschließend auf 3 Jahre hochgerechnet. Für das Kombibad Seestraße würden unter diesen Voraussetzungen ca. 480.000,00 Euro (132 Euro/m²-Wasserfläche) Betriebskosten anfallen. Für das Interimsbad im Sommerbad Kreuzberg („Prinzenbad“) müsste - unter den angegebenen Voraussetzungen - von ca. 220.000 Euro (238 Euro/m²-Wasserfläche) Betriebskosten ausgegangen werden. 2. Wie hoch sind die Energiekosten für in der Kapazität vergleichbarer Bäder in regulärer Bauweise? Zu 2.: Hierzu kann keine pauschalisierte Aussage getroffen werden. Seite 2 von 3 Die Energiekosten müssen für jedes Bad individuell betrachtet werden. Sie variieren von Bad zu Bad stark, sind beispielsweise abhängig von der Größe des Schwimmbades und differieren je nach der Beckenanzahl, den Wassertiefen, den Wasseraufbereitungsanlagen etc.. 3. Wie hoch wären die Energiekosten für in der Kapazität vergleichbarer Bäder in Leichtbauweise? Zu 3.: In der Machbarkeitsstudie wurde für das Interimsbad im Sommerbad Kreuzberg („Prinzenbad“) ein Vergleich zwischen Leichtbauweise/Gestellzelt und Traglufthalle vorgenommen. Die Betriebskosten sind für beide Varianten nahezu vergleichbar (238,00 Euro/m²- Wasserfläche für die Traglufthalle und 231,00 Euro/m²-Wasserfläche für die Halle in Leichtbauweise/Gestellzelt). 4. Wie lange wäre die maximale Nutzungsdauer von Bädern in Leichtbauweise? Zu 4.: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden keine maximalen Nutzungsdauern betrachtet . Ziel der Überdachungen ist eine temporäre Überbrückung zur Schaffung von zusätzlichen Wasserflächen für einen begrenzten Zeitraum während der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an anderen Standorten. 5. Wie hoch wären die Baukosten an den beiden Standorten, wenn man sich für eine Lösung in Leichtbauweise entschiede? Zu 5.: Für das Kombibad Seestraße ist ausschließlich eine Überdachung für das Außenbecken als Traglufthalle geplant. Eine vergleichende Betrachtung erfolgte für diesen Standort nicht, da eine Grundstücksfläche für das Errichten eines Interimsbades an diesem Standort nicht zur Verfügung steht. Für den Standort Sommerbad Kreuzberg („Prinzenbad“) erfolgte eine Variantenbetrachtung . Die Errichtungskosten bei der Variante Interimsbad in Leichtbauweise/Gestellzelt wurden auf ca. 2,01 Mio. Euro geschätzt. Bei der Variante Interimsbad als Traglufthalle ist von Errichtungskosten von ca. 1,8 Mio. Euro auszugehen. Im Rahmen der weiteren Planung werden beide Alternativen weiter vertieft. 6. Was wäre die Bauzeit bei dieser Lösung? Zu 6.: Für die Errichtung des neuen Interimsbades ist mit einer Bauzeit von mindestens 5 Monaten zu rechnen. Seite 3 von 3 7. Wie hoch wären die Baukosten an den beiden Standorten, wenn man sich für eine Lösung in regulärer Bauweise entschiede? Zu 7.: Die Baukosten für den Neubau eines Bades sind von vielen Faktoren abhängig, wie z. B. von der Art und Weise sowie der Größe der Becken, von der eingesetzten Technik etc.. Beispielhaft ist für die Errichtung eines Badneubaus (mit einem 25-m-Becken) zur dauerhaften Nutzung mit Baukosten von ca. 15 Mio. Euro zu rechnen. 8. Was wäre die Bauzeit bei dieser Lösung? Zu 8.: Je nach Größe des zu errichtenden Schwimmbades, der Lage des Standortes und den weiteren individuellen örtlichen und technischen Randbedingungen ist im Regelfall von einer Planungs- und Bauzeit von ca. 3 Jahren auszugehen. Berlin, den 05. März 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport