Drucksache 18 / 17 984 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Catherina Pieroth und Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 21. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Februar 2019) zum Thema: Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Berlin und Antwort vom 13. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Catherina Pieroth (GRÜNE) und Frau Abgeordnete Anja Kofbinger (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17984 vom 21. Februar 2019 über Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Berlin ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in welchen Bezirken und in welcher Trägerschaft gibt es in Berlin? Zu 1.: Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Berlin sind wie folgt auf die Bezirke aufgeteilt : Bezirk Anzahl Schwangerschaftskon - fliktberatungsstellen davon in Trägerschaft Friedrichshain- Kreuzberg 6 1 1 4 Albatros – Lebensnetz gGmbH Berlin Bezirk Ärztinnen bzw. Ärzte in Arztpraxis Lichtenberg 5 1 1 1 2 Albatros - Lebensnetz gGmbH Balance des Vereins Frau u. Familie e. V. EJF gemeinnützige AG Ärztinnen bzw. Ärzte in Arztpraxis Marzahn- Hellersdorf 7 1 1 5 Immanuel Beratungszentrum Marzahn Bezirk Ärztinnen bzw. Ärzte in Arztpraxis Pankow 7 1 1 1 4 Immanuel Beratung Pankow donum Vitae Berlin-Brandenburg e.V. Humanistischer Verband Deutschland LV Berlin e. V. Ärztinnen bzw. Ärzte in Arztpraxis - 2 - 2 Mitte 10 1 1 1 7 Immanuel Beratung Klosterviertel EJF gemeinnützige AG Bezirk Ärztinnen bzw. Ärzte in Arztpraxis Spandau 4 1 3 Immanuel Beratung Spandau Ärztinnen bzw. Ärzte in Arztpraxis Neukölln 6 1 5 Diakoniewerk Simeon gGmbH Ärztinnen bzw. Ärzte in Arztpraxis Charlottenburg- Wilmersdorf 9 1 1 1 6 donum vitae StudierendenWerk Berlin Bezirk Ärztinnen bzw. Ärzte in Arztpraxis Tempelhof- Schöneberg 8 1 7 ProFamilia LV Berlin Ärztinnen bzw. Ärzte in Arztpraxis Reinickendorf 3 3 Ärztinnen bzw. Ärzte in Arztpraxis Steglitz- Zehlendorf 16 1 15 Bezirk Ärztinnen bzw. Ärzte in Arztpraxis Treptow- Köpenick 3 3 Ärztinnen bzw. Ärzte in Arztpraxis Summen 84 15 5 64 Freie Träger Bezirke Ärztinnen bzw. Ärzte in Arztpraxis 2. Wie ist die personelle Aufstellung in den jeweiligen Beratungsstellen? Wie viele Vollzeitäquivalente sind a. Sozialarbeiter*innen, b. Psycholog*innen, c. Psychotherapeut*innen, d. Ärzt*innen? Zu 2.: Die personelle Ausstattung der Beratungsfachkräfte in den vom Land Berlin geförderten Konfliktberatungsstellen nach den Berufsgruppen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt (Angabe der Vollzeitäquivalente VZÄ). Beratungsstelle Sozialpädagogen/ -innen/ Sozialarbeiter/ -innen in VZÄ Psychologen/-innen/ Psychotherapeuten/ -innen in VZÄ Ärzte/-innen in VZÄ Albatros Lebensnetz gGmbH (Lichtenberg ) 3,22 0,90 0 Albatros Lebensnetz gGmbH (Friedrichshain - Kreuzberg) 5,18 0,93 0 Immanuel Beratungszentrum Marzahn 2,28 0 0 - 3 - 3 Immanuel Beratung Pankow 2,46 0 0 Immanuel Beratung Klosterviertel 3,17 0 0 Immanuel Beratung Spandau 2,79 0 0 Diakoniewerk Simeon gGmbH 2 0 0 donum vitae 0,87 0,63 0 donum Vitae Berlin- Brandenburg e.V. 2,99 0 0 EJF gemeinnützige AG 3,08 0 0 pro familia LV Berlin 5,7 2,69 1,89 Humanistischer Verband Deutschland LV Berlin e. V. 2,42 0,60 0 Balance des Vereins Frau u. Familie e. V. 1,80 0,40 0,50 Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Marzahn- Hellersdorf 4,23 0,50 2,27 Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Friedrichshain- Kreuzberg 5,26 0,30 1,96 Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Charlottenburg- Wilmersdorf 5,44 0,30 2,42 Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Mitte 5,54 0 1,14 Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Steglitz-Zehlendorf 2,05 0,67 1,06 Summe 60,48 7,92 11,24 Summe insgesamt 79,64 Stand: 2018 - 4 - 4 3. Welcher Personalschlüssel existiert für die Beratungsstellen? Zu 3.: Gemäß § 4 Abs. 3 Schwangerenberatungsstellengesetz muss eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle über mindestens eine beim Träger mit der vollen wöchentlichen Arbeitszeit angestellte Fachkraft oder zwei mit mindestens der Hälfte der vollen wöchentlichen Arbeitszeit angestellte Fachkräfte verfügen. Darüber hinaus ist kein Personalschlüssel vorgegeben. Die Zusammensetzung richtet sich nach den Erfordernissen der Beratungstätigkeit . 4. Auf welcher Grundlage wird der (Mehr-)Bedarf von Personal bemessen? 5. Auf welcher Grundlage werden Personalstellen bewilligt? Zu 4. und 5.: Der (Mehr-)Bedarf an Personal bei den Beratungsstellen in Berlin wird entsprechend § 4 Abs. 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) bemessen und im Einzelnen am Beratungsbedarf der jeweiligen Beratungsstelle, wobei insbesondere Wartezeiten und Beratungsanforderungen berücksichtigt werden. 6. Auf welcher Grundlage werden Personalstellen gekürzt? Zu 6.: Bislang wurden keine unbefristeten Stellen gekürzt. Es kommt jedoch vor, dass befristete Stellen nicht verlängert werden, wenn bspw. der Beratungsbedarf der jeweiligen Beratungsstelle eine Weiterbeschäftigung nicht rechtfertigt. Weiterhin kann es vorkommen, dass Personalstellen bzgl. der Eingruppierung angepasst werden. Dies passiert jedoch nur, wenn Personalstellen aufgrund von Kündigung, Ruhestand oder Langzeiterkrankung neu besetzt werden müssen. Grundlage hierfür sind eine gesamtstädtische Planung, bei der die Versorgungssituation hinsichtlich der Erreichbarkeit von Beratungsstellen, der Auslastung in einzelnen Beratungsstellen , Beratungsschwerpunkte sowie die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und das Anliegen, keine Beratungsstelle besser oder schlechter zu stellen (z. B. hinsichtlich der Ausstattung mit Verwaltungsfachkräften oder ärztlichen, psychologischen Fachkräften ) berücksichtigt werden. 7. Gibt es nach Ansicht des Senats Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die überproportional gut besetzt sind und bei denen eine Personalkürzung vertretbar ist? Wenn ja, auf Grundlage welcher Daten kommt der Senat zu diesem Ergebnis? - 5 - 5 Zu 7.: Da jede Beratungsstelle einen unterschiedlichen Einzugsbereich hat, eine unterschiedliche Klientel anspricht und unterschiedliche Beratungsschwerpunkte hat, sind die Beratungsstellen bezüglich der Personalzusammensetzung und Größe unterschiedlich ausgestattet. Einige Beratungsstellen übernehmen besondere Aufgaben, wie zum Beispiel pro familia (u. a. größerer Anteil der Konfliktberatung bei fortgeschrittener Schwangerschaft) oder donum vitae Kurfürstendamm (größerer Anteil der Konfliktberatung bei auffälligen Pränataldiagnostik -Befunden) und verfügen daher im Vergleich zu anderen Beratungsstellen über mehr ärztliches oder psychologisches Personal. Die Senatsverwaltung für Gesundheit , Pflege und Gleichstellung achtet darauf, dass keine Beratungsstelle überproportional besetzt ist. Grundsätzlich kann das auch zu Personalkürzungen führen, z. B. wenn einzelne Beratungsstellen über besser eingruppierte Stellen verfügen als andere Beratungsstellen und dies nicht inhaltlich ausreichend zu begründen ist. Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle überproportional ausgestattet ist. 8. Muss die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung der Stellenausschreibung für Konfliktberatungsstellen zustimmen bzw. kann sie eine Ausschreibung ablehnen? Wenn ja, warum und auf welcher Grundlage können Stellenausschreibungen abgelehnt werden? Zu 8.: Soweit eine Personalstelle in einer Beratungsstelle durch die Senatsverwaltung für Gesundheit , Pflege und Gleichstellung finanziert werden soll, muss die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung einer Einstellung von Personal zustimmen. Voraussetzung für die Einstellung ist ein vorhandener Bedarf sowie die Verfügbarkeit finanzieller Mittel bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann eine Ausschreibung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit , Pflege und Gleichstellung nicht abgelehnt werden, jedoch die Finanzierung des mit der Ausschreibung verbunden Personals. 9. Strebt der Senat an, dass in allen Beratungsstellen die gleiche Anzahl von Personalstellen etabliert wird? Wenn ja, warum? Zu 9.: Nein, dies wird vom Senat nicht angestrebt. 10. Strebt der Senat an, dass Personalstellen entsprechend des Bedarfs in den jeweiligen Beratungsstellen geschaffen werden? Wenn nein, warum nicht? Zu 10.: Ja, der Senat strebt an, dass Personalstellen entsprechend des Bedarfs in den jeweiligen Beratungsstellen geschaffen werden. - 6 - 6 11. In wie vielen und welchen Beratungsstellen wurden in den letzten 12 Monaten Personalstellen gekürzt? Um welche Stellen handelte es sich dabei und warum wurden diese gekürzt? Zu 11.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung führt keine Statistik über nicht bzw. nicht in vollem Umfang bewilligte Zuwendungsanträge. 12. Wie viele Personalstellen und in welchen Beratungsstellen werden mit Bundesmitteln für die Beratung von geflüchteten Menschen finanziert? 13. Wie viele Personalstellen und in welchen Beratungsstellen, die mit Bundesmitteln für die Beratung von geflüchteten Menschen finanziert werden, werden aufgrund auslaufender Bundesmittel nicht verlängert und entfallen damit? Zu Frage 12. und 13.: In Berlin werden keine Personalstellen für die Beratung von geflüchteten Menschen durch Bundesmittel finanziert. Daher entfallen auch keine Personalstellen durch fehlende Bundesmittel . 14. Wie viele Mädchen und Frauen konnten während der letzten fünf Jahre in den Berliner Beratungsstellen nicht beraten werden? (bitte nach Beratungsstelle und Jahr aufschlüsseln). Was waren die Gründe hierfür ? 15. Wie viele Mädchen und Frauen konnten während der letzten 12 Monate in den Berliner Beratungsstellen nicht beraten werden? (bitte nach Beratungsstelle und Monat aufschlüsseln). Was waren die Gründe hierfür? Zu 14. und 15.: Diese Angaben sind nicht Bestandteil der geführten Statistik bei den Beratungsstellen. Allerdings wurde im Jahr 2018 eine einmalige, orientierende Abfrage zum Thema: „ nichtberatene Personen“ gegenüber den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen durchgeführt . Dabei konnte festgestellt werden, dass Frauen und Mädchen, welche sich in einem Konflikt befinden, innerhalb der vorgeschriebenen drei Tage eine Beratung erhalten (ggf. durch Weitervermittlung). 16. Wie viele Beratungsstellen müssen Mädchen und Frauen durchschnittlich kontaktieren, bis sie einen Termin für ein Beratungsgespräch erhalten? Zu 16.: Hierzu liegen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung keine Informationen vor. 17. Wie viele Berliner Beratungsstellen und welche, bieten Konfliktberatung an, stellen jedoch keinen Beratungsschein aus? - 7 - 7 Zu 17.: Es gibt keine Berliner Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, die keine Beratungsscheine ausstellt. 18. Wie viele Mädchen und Frauen, die in einer Beratungsstelle Beratung gesucht haben, die keinen Beratungsschein ausstellt, sich aber dennoch für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, müssen eine andere Beratungsstelle wegen der Ausstellung eines Beratungsscheins aufsuchen? Zu 18.: Hierzu liegen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung keine Informationen vor. 19. Wie hat sich der Anteil der Bevölkerung in Berlin in den letzten 10 Jahren entwickelt? Zu 19.: Nach dem Einwohnerregister hat sich die Bevölkerung in den letzten zehn Jahren - unterteilt in verschiedene Altersgruppen und zusätzlich aufgeschlüsselt für das weibliche Geschlecht - wie folgt entwickelt: 20. Wie hat sich die Anzahl und die Kapazitäten der Beratungsstellen in Berlin in den letzten 10 Jahren entwickelt ? Zu 20.: Die Anzahl der vom Land und von den Bezirken geförderten Schwangerenberatungsstellen und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ist seit 2011 konstant geblieben. Die Kapazität der Beratungsstellen hat sich hinsichtlich der Anzahl der Beratungsfachkräfte (VZÄ) bei den freien Trägern und im Öffentlichen Gesundheitsdienst seit 2011 wie folgt entwickelt: absolut absolut % 1) absolut % 1) %2) absolut % 1) %2) 2017 3.711.931 1.875.924 50,5 741.232 20,0 39,5 861.914 23,2 45,9 2016 3.670.622 1.856.743 50,6 731.078 19,9 39,4 856.421 23,3 46,1 2015 3.610.156 1.830.839 50,7 719.364 19,9 39,3 848.797 23,5 46,4 2014 3.562.163 1.812.044 50,9 712.513 20,0 39,3 846.168 23,8 46,7 2013 3.517.424 1.791.960 50,9 707.859 20,1 39,5 846.151 24,1 47,2 2012 3.469.619 1.770.615 51,0 700.460 20,2 39,6 841.369 24,2 47,5 2011 3.427.111 1.750.682 51,1 693.416 20,2 39,6 835.710 24,4 47,7 2010 3.387.564 1.731.932 51,1 689.398 20,4 39,8 830.677 24,5 48,0 2009 3.369.670 1.722.971 51,1 692.471 20,6 40,2 831.263 24,7 48,2 2008 3.362.843 1.719.435 51,1 700.939 20,8 40,8 835.956 24,9 48,6 1) Anteil an Bev. insgesamt 2) Anteil an Bev. weiblich insgesamt Quelle: Einwohnerregister insgesamtJahr alle Altersgruppen 15 - unter 45 Jahre Bevölkerung nach dem Einwohnerregister 2008 bis 2017 weiblich 15 - unter 50 Jahre - 8 - 8 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Beratungsfachkräfte (VZÄ) 88,33 87,56 82,4 83,36 81,92 86,27 88,19 94,01 Vor 2011 liegen keine vergleichbaren Daten vor. 21. Sind nach Ansicht des Senats die Beratungsangebote für Schwangere in Konfliktsituationen entsprechend dem Bevölkerungszuwachs ausgebaut worden und entsprechend den tatsächlichen Bedarfen vorhanden? Wenn ja, woran misst der Senat dies? Wenn nein, welche Maßnahmen plant der Senat, um die Angebote entsprechend auszubauen? Zu 21.: Die Beratungsangebote für Schwangere in Konfliktsituationen sind in den letzten Jahren entsprechend des Bevölkerungszuwachses ausgebaut worden. Der Senat beabsichtigt, das auch zukünftig sicherzustellen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 4 Abs. 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Den hier vorgeschriebenen Stellenschlüssel an Beratungsfachkräften legt der Senat für die gesamtstädtische Bedarfsplanung zu Grunde. Darüber hinaus werden weitere Ressourcen zur Verfügung gestellt, wie z. B. Verwaltungsfachkräfte , um zu gewährleisten, dass die Beratungsfachkräfte in vollem Umfang für ihre zentralen gesetzlichen Beratungsaufgaben eingesetzt werden können. Zur Einschätzung der regionalen Bedarfslage innerhalb Berlins werden die jährlich von den Beratungsstellen übermittelten Beratungsstatistiken und Sachberichte herangezogen. Danach erfolgt eine kontinuierliche berlinweite Anpassung des Angebots über alle Beratungsstellen hinweg. Hier werden insbesondere Wartezeiten bei den Beratungsstellen und besondere Anforderungen an die Beratung (wie zum Beispiel im Falle der Beratung bei Geflüchteten) berücksichtigt. 22. Wie hoch ist der Anteil der vom Land Berlin bezahlten Schwangerschaftsabbrüche an der Gesamtzahl der durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche? (bitte absolute Zahlen und prozentualer Anteil für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 aufführen) 23. Auf Grundlage welcher Daten kommt der Senat zu dem Ergebnis, dass rund 98% aller Schwangerschaftsabbrüche durch das Land Berlin bezahlt wurden (vgl. Gesundheitsberichterstattung Berlin, kurz informiert 2018/04)? Zu 22. und 23.: Bei der Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung handelt es sich um Angaben aus der Bundesstatistik. Die Anzahl der staatlich finanzierten Abbrüche ergibt sich aus den Abrechnungsdaten der Berliner Sozialämter. Hierbei handelt es sich um eingereichte und abgerechnete Fälle im jeweiligen Jahr. Sowohl bei den eingereichten als auch bei den abgerechneten Fällen kann es sich auch um Fälle zurückliegender Jahre handeln. Daraus können größere Schwankungen über die Jahre resultieren. Für das Jahr 2018 liegen noch keine Daten vor. - 9 - 9 24. In wie vielen Fällen wird die Sprachmittlung bei Schwangerschaftskonfliktberatungen übernommen von a) dem betroffenen Mädchen/ der betroffenen Frau selbst, b) der Beratungsstelle, c) der Krankenkasse, d) dem Land Berlin, e) anderen? (bitte benennen) Zu 24.: Hierzu liegen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung keine Informationen vor. 25. Werden den Beratungsstellen anfallende Kosten für Sprachmittlung finanziert? Wenn ja, durch wen? Zu 25.: Ja, die Kosten für die Sprachmittlung werden als Honorarkosten durch die Beratungsstellen abgerechnet und über Zuwendungsmittel aus dem Titel 68406 finanziert. Weiterhin werden einige Beratungsstellen kostenfrei durch den Gemeindedolmetscherdienst (GDD) unterstützt. 26. Werden Beratungsstellen Angebote der Supervision für ihre Mitarbeitenden finanziert? Wenn ja, durch wen? Zu 26.: Die Schwangerenberatungsstellen der freien Träger können Mittel für eine Supervision mit dem Zuwendungsantrag bei der Bewilligungsbehörde beantragen. Diese Supervisionskosten werden durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung aus den Zuwendungsmitteln für die Schwangerenberatungsstellen finanziert. 27. Wie viele Beratungsstellen und welche, stellen eine medizinische Indikation bei der Frau fest und ein Gutachten aus, für Schwangerschaftsabbrüche, die über der 14. Schwangerschaftswoche liegen? Jahr 2014 2015 2016 2017 Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung (Anzahl) 8.643 8.494 8.871 9.289 nicht staatlich finanzierte Abbrüche (Anzahl) 776 1.065 1.811 210 staatlich finanzierte Abbrüche (Anzahl) 7.867 7.429 7.060 9.079 Kostenaufwand in Mio. EUR 2,70 2,73 2,64 3,43 Anteil staatlich finanziert (in Prozent) 91,0 87,5 79,6 97,7 (Datenquelle: StBA / SenGPG IE / Darstellung: SenGPG - I A -) Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung, staatlich finanzierte Fälle und Kostenaufwand für Leistungen nach dem Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen in Berlin 2014 - 2017 - 10 - 10 Zu 27.: Grundsätzlich können alle Ärztinnen und Ärzte Gutachten bei einer medizinischen Indikation erstellen. Darüber, wie viele Ärztinnen und Ärzte diese Gutachten erstellen, liegt dem Senat keine Information vor. In den Beratungsstellen können medizinische Indikationen dann festgestellt werden und Gutachten erstellt werden, wenn dort ärztliches Personal vorhanden ist. Das ist in zwei Beratungsstellen der freien Träger der Fall (pro familia und Balance) sowie in den Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung. Auch hier liegen keine Informationen vor, welche dieser Beratungsstellen in welchem Umfang diese Tätigkeiten durchführen. 28. Wie viele dieser Frauen müssen nach Kenntnis des Senats aufgrund mangelnder Kapazitäten von Beratungsstellen pro Monat abgelehnt werden? Zu 28.: Hierzu liegen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung keine Informationen vor. 29. In wie vielen Berliner Kliniken und welchen werden Schwangerschaftsabbrüche bei medizinischer Indikation der Frau und einer Schwangerschaft über der 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt? Zu 29.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat zu dieser Frage Ende 2018 25 Kliniken befragt. Von 23 Kliniken liegen bisher Rückmeldungen vor. Gemäß den bisherigen Rückmeldungen, werden in neun Kliniken Schwangerschaftsabbrüche in hohen Wochen vorgenommen. Von den neun Kliniken haben sich nur vier für eine Veröffentlichung entschieden. Aus diesem Grunde werden auch nur diese namentlich erwähnt: Name der Klinik Abteilung Gynäkologie Campus Charité Klinikum Mitte Martin Luther KH Vivantes Kaulsdorf KH DRK Kliniken Westend 30. Wie viele Schwangerschaftsabbrüche über der 14. Schwangerschaftswoche bei medizinischer Indikation der Frau wurden in den letzten Jahren und in den letzten 12 Monaten durchgeführt? (Angaben bitte für 2014, 2015, 2016, 2017, für 2018 bitte monatlich aufschlüsseln) Zu 30.: In den Auswertungen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) wird nicht nach - 11 - 11 Abbrüchen ab der 14. Schwangerschaftswoche (SSW) unterschieden. Hier ist differenziert nach 12. bis 15. SSW. Aus diesem Grund ist in der folgenden Tabelle die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche ab der 12. SSW dargestellt. (die entsprechenden Statistischen Berichte des AfS sind abrufbar unter: https://www.statistik-berlinbranden - burg.de/statistiken/statistik_sb.asp?sageb=23000&PTyp=700&creg=B&anzwer=10&bok=1 &bbok=1 Für das Jahr 2018 liegen noch keine Daten vor, eine monatliche Aufschlüsselung ist nicht möglich. 31. Auf Grundlage welcher Eckpunkte erarbeitet der Senat die Ausführungsbestimmungen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz ? Welche Qualitätskriterien werden berücksichtigt? Zu 31.: Die Ausführungsbestimmungen des Landes Berlin zum Schwangerschaftskonfliktgesetz richten sich in erster Linie nach den rechtlichen Anforderungen, die durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz aufgestellt werden. Hier sind auch die wichtigsten Qualitätskriterien geregelt, wie z. B. Anforderungen an die (Konflikt-)Beratungsstellen wie Wohnortnähe und Pluralität, Anforderungen an die Durchführung der Beratung sowie hinsichtlich der Qualifikation der Beratungskräfte, der Beratungsfachkräfteschlüssel sowie die Berichtspflichten. Diese sind Grundlage für die Berliner Ausführungsvorschriften. 32. Wann sollen die Ausführungsbestimmungen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz in Berlin vorliegen und in Kraft treten? Zu 32.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung arbeitet derzeit an einer Neufassung des Schwangerenberatungsstellengesetzes (SchwBG), dem Berliner Ausführungsgesetz zum SchKG. Das Inkrafttreten wird für Ende 2019 angestrebt. dar.: Anzahl Anzahl 2017 208 208 2016 215 215 2015 213 213 2014 193 193 (Datenquelle: AfS Berlin-Brandenburg / Darstellung und Berechnung: SenGPG - I A -) Jahr In Deutschland gemeldete Schwangerschaftsabbrüche ab der 12. Schwangerschaftwoche (SSW) von Frauen mit Wohnsitz in Berlin 2014 - 2017 nach rechtlichem Grund des Abbruchs (medizinische Indikation) Schwangerschaftsabbrüche insgesamt ab der 12. SSW Medizinische Indikation - 12 - 12 33. Wie wurden die im Doppelhaushalt 2018/2019 zum Ausbau der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zur Verfügung gestellten Gelder eingesetzt? Zu 33.: Die Beratungsstellen wurden in 2018 gegenüber dem Jahr 2017 wie folgt personell gefördert und ausgebaut: Zuwendungsempfänger bewilligt Beraterfachkräfte gem. Stellenplan 2017 in VZÄ bewilligt Beraterfachkräfte 2018 in VZÄ Albatros - Lebensnetz gGmbH 3,60 4,12 Albatros - Lebensnetz gGmbH 4,51 5,18 Beratung + Leben GmbH (Marzahn) 2,00 2,28 Beratung + Leben GmbH (Pankow) 2,25 2,46 Beratung + Leben GmbH (Spandau) 3,00 3,17 Beratung + Leben GmbH (Wedding) 2,5 2,79 Caritas (Mitte) 1,55 1,57 Caritas (Kreuzberg) 1,00 1,00 Caritas (Wilmersdorf) 1,00 1,22 Donum Vitae Berlin- Brandenburg e.V. (Pankow) 2,83 2,99 EJF - gemeinnützige AG (Mitte ) 2,64 3,08 BALANCE - Frau und Familie e.V. (Lichtenberg) 2,94 2,97 Humanistischer Verband Deutschland (Pankow) 2,73 3,02 pro familia e.V. (Schöneberg) 10,97 10,92 SKF (Neukölln) 2,67 2,73 Diakoniewerk Simeon gGmbH 2,00 2,00 Donum Vitae e.V. (Charlottenbg .-Wilm.) 1,50 1,96 Für das Jahr 2019 liegen noch keine Daten vor. Berlin, den 13. März 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung