Drucksache 18 / 17 985 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ines Schmidt (LINKE) vom 20. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Februar 2019) zum Thema: Verfolgung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Antwort vom 07. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Ines Schmidt (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 17985 vom 20. Februar 2019 über Verfolgung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel Personal in der für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zuständigen Abteilung des LKA stand bis Ende 2016 zur Verfügung? 2. Wie viel Personal steht seit Januar 2017 in dem Bereich zur Verfügung? Zu 1. und 2.: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden im Landeskriminalamt hauptsächlich beim LKA 1 sowie beim LKA 4 in Bezug mit Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung bzw. Zwangsprostitution bearbeitet. Eine Aufbereitung der Daten nach Dezernaten und Kommissariaten des LKA 1 bzw. des LKA 4 liegt nicht vor. Daher wurde das LKA 1 und LKA 4 bei den nachfolgend aufgeführten Zahlen in seiner Gesamtheit betrachtet. aktuelle Dienststelle * Beschäftigtengruppe Vollzeitäquivalent Vollzeitäquivalent Vollzeitäquivalent 2016 2017 2018 LKA 1 - Beamte 224,43 223,43 222,76 Delikte am Menschen Tarifbeschäftigte 31,88 32,07 32,88 LKA 4 - Beamte 339,68 336,93 334,19 Organisierte Kriminalität Tarifbeschäftigte 45,19 44,32 43,09 *Alle Auswertungen erfolgten auf der Basis der im System IPV zum Stichtag 31.12. des Jahres hinterlegten Daten und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wider. Angaben der VZÄ ab dem Jahr 2017 mit beurlaubten Dienstkräften 3. Wie lange müssen Betroffene warten, bis sie zu einem Gespräch (Zeugenbefragung) durch das LKA eingeladen werden? 4. Hält der Senat diese Terminlage für fachlich sinnvoll? Seite 2 von 3 Zu 3. und 4.: In der Regel werden Betroffene umgehend bzw. zeitnah als Opferzeuge vernommen. Bei schriftlichen Vorladungen können die Vorladungszeiten je nach Priorisierung des Vorgangs variieren. Minderjährige Opferzeugen werden in Absprache mit dem Jugendamt bzw. dem Vormund vernommen. Die Priorisierung der Vorladungen hält der Senat für sinnvoll. 5. Hat die Polizei Berlin den für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zuständigen Bereich personell verstärkt? 6. Falls das nicht geschehen ist: Wie wird der Senat sicherstellen, dass schnell ausreichend Personal für diesen Bereich zugewiesen wird? Zu 5. und 6.: Der Personalbestand des LKA 1 und des LKA 4 ist im Betrachtungszeitraum im Rahmen der Prioritätensetzung des Personaleinsatzes beim Landeskriminalamt annährend gleich geblieben, es wird auf die Aufstellung zu Frage 1. und 2. verwiesen. Die Polizei Berlin strebt im Rahmen der Bedarfsplanung eine generelle Stärkung der polizeilichen Strukturen an. Die konkrete Stellenverteilung und der Personalaufwuchs in unterschiedlichen Bereichen sind dabei das Ergebnis eines komplexen Planungsund Entscheidungsprozesses unter Berücksichtigung der inhaltlichen und politischen Schwerpunktsetzung und orientieren sind an den Ergebnissen des zurzeit in Aufstellung befindlichen Haushalts. 7. Mit welchen Maßnahmen wird das bestehende und das zukünftige Personal geschult, damit hier die besonders vulnerablen und traumatisierten Opfer sensibel behandelt werden? Zu 7.: Das LKA 1 verfügt über eine Arbeitsgruppe von Ansprechpartnerinnen und –partnern zum Thema Opferschutz, die gemeinsam mit zwei abteilungsangehörigen Psychologen regelmäßige Inhouse-Fortbildungen zu opferschutzrelevanten Themen entwickelt und anbietet. Darüber hinaus konzipiert die Arbeitsgruppe Checklisten und Standards , die einen einheitlichen Wissens- und Arbeitsstand des Personals sicherstellen. Die Fortbildungen stehen sowohl dem aktuellen Personal, als auch neuen Mitarbeitenden zur Verfügung. Sie betreffen zum einen aktuelle Themen und sorgen zum anderen für eine fortlaufende Auffrischung praxisnahen Wissens durch interne wie externe Referentinnen und Referenten. Fortbildungsthemen betreffen derzeit hauptsächlich den Umgang mit traumatisierten bzw. belasteten Opfern. Dazu gehören die Psychotraumatologie, der Umgang mit Traumafolgestörungen sowie die Besonderheiten von Traumatisierungen nach sexueller Gewalt. Weitere Themen betreffen die Vernehmung traumatisierter Betroffener, die Krisenintervention und die psychosoziale Nachversorgung. Opferschutzvereine und –einrichtungen stellen im Rahmen der Fortbildung ihre Arbeit vor, sodass eine frühzeitige und zielgerichtete Information und Vermittlung der Opfer erleichtert wird. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Fragen des Strafverfahrens, insbesondere die Opferrechte und -pflichten und die psychosoziale Prozessbegleitung. Auch die Mitarbeitenden des LKA 4 können diese Schulungen des LKA 1 nutzen. Selbstverständlich stehen überdies allen Mitarbeitenden die fortlaufend aktualisierten Fortbildungsangebote der Polizeiakademie und des Bundeskriminalamtes zur Verfügung . Seite 3 von 3 Die Fachdienststelle für Sexualdelikte des LKA 1 arbeitet im Alltag eng mit der zuständigen Opferschutzbeauftragten des LKA 1 zusammen, die auch zur o.g. Arbeitsgruppe gehört. Berlin, den 07. März 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport