Drucksache 18 / 17 987 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 21. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Februar 2019) zum Thema: Aktueller Stand bei der Integration von Geflüchteten und Antwort vom 12. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17987 vom 21.02.2019 über Aktueller Stand bei der Integration von Geflüchteten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat den momentanen Stand bei der Integration von Asylsuchenden und Geflüchteten im Stadtgebiet von Berlin ein? Wie lässt bzw. ließe sich der momentane Integrationsstatus sinnvoll darstellen und Erfolg bzw. Misserfolg sinnvoll quantifizieren? Zu 1.: Für den Senat sind „Geflüchtete“ alle Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder persönlichen Gründen nach Deutschland kommen. In diesem Sinne werden die in der Anfrage als Asylsuchende bezeichneten Personen auch als Geflüchtete verstanden. Diese Definition greift auch das am 11.12.2018 vom Senat beschlossene Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter auf. Danach ist Integration ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, dessen Gelingen von der Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger abhängt. Integration ist auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gerichtet. Zu den für die Partizipation und Integration wichtigsten Handlungsfeldern der Berliner Politik zählt der Zugang zu: a) Bildung, Ausbildung und Spracherwerb, b) Qualifizierung und Arbeit, c) eigenem Wohnraum, d) gesundheitlicher Versorgung, e) Angeboten in den Nachbarschaften und Möglichkeiten des Mitwirkens in Vereinen, Organisationen und Parteien. In diesen Bereichen konnten in den letzten Jahren beachtliche Erfolge erzielt werden. 2 Mittlerweile wohnt knapp ein Drittel aller Geflüchteten außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften. Während im Januar 2016 und auch noch zu Beginn des Jahres 2017 rund 18.000 Menschen in Notunterkünften untergebracht waren, konnten zum Jahresende 2018 sämtliche Notunterkünfte freigezogen werden. Mehr als 11.000 Geflüchtete haben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden. Im Gesundheitsbereich hat der Senat im Januar 2016 für alle Geflüchteten die elektronische Gesundheitskarte eingeführt. Im Bildungsbereich sind seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 bereits über 8.000 Schülerinnen und Schüler aus Willkommensklassen an öffentlichen Schulen in Regelklassen oder Anschlussangebote übergewechselt. Um den Zugang junger Geflüchteter in den Berliner Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern, hat der Senat spezifische berufsqualifizierende Lehrgänge an Oberstufenzentren ausgebaut und eine individuelle Bildungsbegleitung eingerichtet. Bereits im Schuljahr 2018/2019 erhöhte sich die Zahl der Jugendlichen mit Fluchthintergrund, die an berufsvorbereitenden Kursen der Oberstufenzentren teilnehmen, um ein Vielfaches. Gleichwohl sieht der Senat weiteren Handlungsbedarf. Dieser wurde in dem am 11.12.2018 vom Senat beschlossenen „Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter“ detailliert dargelegt (siehe hierzu https://www.berlin .de/lb/intmig/themen/fluechtlinge/fluechtlingspolitik/). Bei der Entwicklung des Gesamtkonzepts war für den Senat auch der Aspekt der Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen von besonderer Bedeutung. Zu diesem Zweck hat der Beauftragte des Senats für Integration und Migration in Abstimmung mit den beteiligten Senatsverwaltungen ein Indikatoren-Set vorgelegt. Dieses Indikatoren-Set soll in Abstimmung mit den anderen Ressorts weiterentwickelt werden und eine Grundlage zur Qualitätssicherung und auch für die regelmäßige Berichterstattung bilden. Die Messung von strukturellen Integrationserfolgen erfolgt im Rahmen des Integrationsmonitorings anhand von Indikatoren aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen wie z. B. der Beteiligung am Arbeitsmarkt und Erfolgsquoten bei Sprachkursen. Die Messung von Integrationserfolgen Geflüchteter setzt die Definition des Merkmals „Flucht“ bei der Erhebung von Daten voraus. Dies ist allerdings nicht bei allen Statistiken der Fall, oft wird nur der Migrationshintergrund erhoben. In der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit wird das Merkmal „Flucht“ mittlerweile erhoben. Für aktuelle Ergebnisse wird auf den 5. Bericht der Länder zum Integrationsmonitoring verwiesen, der Anfang April erscheinen wird (http://www.integrationsmonitoring-laender.de/). Darin sind auch Indikatoren zur Integration Geflüchteter enthalten. 2. Welche Rolle spielt laut Senat der Spracherwerb für einen erfolgreichen Integrationsprozess? Welche anderen Fähigkeiten bzw. Qualifikationen bedingen von Seiten der Asylsuchenden und Geflüchteten einen problemlosen Integrationsprozess? Wie können diese noch stärker gefördert werden? Zu 2.: Der Senat misst dem Erwerb der deutschen Sprache eine sehr hohe Bedeutung zu, denn Sprache ist eine Grundvoraussetzung für Teilhabe und Integration. Kenntnisse der deutschen Sprache sind nicht nur bedeutsam für die Integration in das Bildungsund Ausbildungssystem sowie in den Arbeitsmarkt, sondern auch für die Teilhabe in allen Lebensbereichen. Der Senat verfolgt daher ein Konzept der frühen Sprachförderung für alle Geflüchteten und hält seit 2014 landesfinanzierte Deutschkurse für Geflüchtete ohne Zugang zu Regelinstrumenten des Bundes bereit. Durch das Angebot der landesfinanzierten „Deutschkurse für Geflüchtete“ an den 3 bezirklichen Volkshochschulen konnten mehr als 15.000 Geflüchtete das Erlernen der deutschen Sprache ermöglicht werden. Zwei Drittel der Prüfungsteilnehmenden haben die jeweiligen Prüfungen erfolgreich bestanden. Der Senat setzt auf eine weitere Verbesserung und Ausdifferenzierung der Kursangebote durch die Volkshochschulen. Neben dem Spracherwerb ist auch die erfolgreiche Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt von großer Bedeutung. Eine abgeschlossene und/oder in Deutschland anerkannte Berufsausbildung ist der entscheidende Schlüssel für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Nicht zuletzt ist der Zugang zu einem Hochschulstudium ein Faktor, der die Integration von Geflüchteten erheblich fördern kann. Deswegen setzt sich der Senat dafür ein, dass immer mehr Geflüchtete dazu befähigt werden, ein Hochschulstudium in Berlin aufzunehmen erreichen Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird durch eine stärkere Verzahnung der Unterstützungsstrukturen der verschiedenen Akteurinnen und Akteure sowie eine verstärkte zielgruppengerechte Ansprache weiter gefördert. Der Zugang zum Hochschulstudium wird durch sog. Brückenkurse gefördert. Durch solche Kurse werden für das Studium hilfreiches Wissen und weitere Qualifikationen erworben Der Senat setzt sich für eine Ausweitung und Verstetigung der einschlägigen Finanzierungsprogramme ein. Weitere Aspekte und Strategien, welche die Integration von Geflüchteten fördern, wurden ausführlich im in der Antwort zur Frage 2. bereits erwähnten „Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter“ herausgearbeitet. 3. Welche Erfahrungen hat Berlin insbesondere durch aktive und lebendige Nachbarschaften auf kommunaler Ebene gemacht? In welchen solchen kommunalen Nachbarschaften Berlins wohnen besonders viele bzw. besonders wenige Geflüchtete? Wie werden etwaige zahlenmäßige Unterschiede erklärt bzw. gerechtfertigt? Welche Rückschlüsse können daraus gezogen werden? Zu 3.: Der Senat unterstützt im Rahmen der Programme Soziale Stadt – Quartiersmanagement an 34 Standorten und im Rahmen von BENN – Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften an 20 Standorten den Aufbau aktiver und lebendiger Nachbarschaften und den sozialen Zusammenhalt. Die 20 BENN-Standorte wurden in der Umgebung großer Unterkünfte für Geflüchtete eingerichtet. An den Standorten werden nur die Geflüchteten in LAF-Unterkünften statistisch erfasst. Die Auswahl der BENN-Standorte erfolgte nach den Kriterien: Priorität des Bezirkes, Größe der Flüchtlingsunterkunft, Stärke der Konflikte vor Ort und Sozialstatus des umliegenden Gebietes. So erklären sich unterschiedliche Größen der Standorte und die unterschiedliche Anzahl der Unterkünfte am Standort sowie der dort lebenden Geflüchteten. An diesen Standorten arbeiten lokale Teams. Vor-Ort-Büros dienen als Anlaufpunkt für die Nachbarschaft. Die Teams bauen Netzwerke auf, organisieren Beteiligungsprozesse und Begegnung in der Nachbarschaft. Durch die sozialräumliche Arbeit können Prozesse der Integration und zum Aufbau lebendiger Nachbarschaften gut gesteuert werden. Beide Programme setzen auf zivilgesellschaftliches Engagement und aktive fachübergreifende Zusammenarbeit in der Verwaltung, um die lokalen Herausforderungen zu bewältigen. 4 Im Programm BENN werden neben der Unterstützung von Engagement vor allem Ideen und Bedarfe von Nachbarn und Geflüchteten unterstützt, die die Begegnung und die Erhöhung der Lebensqualität im Stadtteil fördern. So wird der Aufbau von Begegnungsräumen wie z. B. Sprachcafés, gemeinsame Sportaktivitäten, gemeinsames Gärtnern oder z.B. Nähwerkstätten unterstützt. Quartiersmanagement soll negative Folgen von gesellschaftlicher Benachteiligung abmildern oder kompensieren. Damit Quartiere mit besonderen sozialen Integrationsaufgaben ihr Potenzial entwickeln können, aktiviert Quartiersmanagement die Bewohnerschaft und beteiligt sie an der Weiterentwicklung ihres Kiezes. Es werden Projekte in den drei zentralen Handlungsfeldern Bildung, öffentlicher Raum sowie soziale und ethnische Integration gefördert. Darüber hinaus werden die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements sowie die Schaffung von Begegnungen zwischen Neu-Berlinerinnen und Neu-Berlinern und Alt- Berlinerinnen und Alt-Berlinern durch die Willkommenskultur-Projekte der landesfinanzierten Stadtteilzentren und Projekte der Lebendigen Nachbarschaft, der aus dem Infrastrukturförderprogramm geförderten Träger, gestärkt. Damit wurde eine gute Basis zur Integration in den Sozialraum geschaffen. Angaben zur räumlichen Verteilung der in Berlin lebenden Geflüchteten können auf der Grundlage der vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) tagesaktuell erstellten Belegungsmeldung für die im Auftrag des LAF betriebenen Aufnahmeeinrichtungen (AE) nach § 44 Asylgesetz (AsylG) und Gemeinschaftsunterkünfte (GU) nach § 53 AsylG gemacht werden. Diese Unterkünfte dienen vorrangig der Unterbringung von Asylbegehrenden; hierfür kurzfristig nicht benötigte Plätze in diesen Einrichtungen werden für die Unterbringung von bleibeberechtigten Geflüchteten und nachziehenden Familienangehörigen bereitgestellt, sofern wegen einer fehlenden Wohnung oder alternativen bedarfsgerechten Unterbringungsoption anderweitig Obdachlosigkeit drohen würde. Demnach ergeben sich mit Stand 01.03.2018 folgende Belegungszahlen: Bezirk Belegung der AE und GU Mitte 765 Friedrichshain-Kreuzberg 1.081 Pankow 3.329 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.178 Spandau 1.828 Steglitz-Zehlendorf 1.108 Tempelhof-Schöneberg 2.399 Neukölln 1.116 Treptow-Köpenick 1.332 Marzahn-Hellersdorf 3.202 Lichtenberg 3.577 Reinickendorf 893 Die Zielsetzung, die Verteilung von Unterbringungskapazitäten für die vorgenannten Personenkreise innerhalb des Stadtgebietes sowohl unter dem Gesichtspunkt einer bedarfsgerechten Versorgung als auch unter Berücksichtigung bezirklicher Belange 5 auszugestalten, wird in enger Abstimmung zwischen Haupt- und Bezirksverwaltungen erreicht. Der Senat geht dabei von der Prämisse aus, dass in allen Bezirken die grundsätzliche Bereitschaft besteht, sich solidarisch und angemessen an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu beteiligen, für alle in Berlin aufgenommenen Asylsuchenden und Geflüchteten eine menschenwürdige Unterbringung, bedarfsorientierte Versorgung und integrationsfördernde Unterstützung zu gewährleisten. Im Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation wurde der Ansatz einer gesamtstädtischen Belegungssteuerung weiterentwickelt. So sind Maßnahmen zur zielgruppenorientierten Unterbringung von Geflüchteten vorgesehen, die dieser Perspektive entsprechen: Bisher wurden neue Flüchtlingsunterkünfte in erster Linie dort errichtet, wo geeignete Flächen bzw. Immobilien verfügbar sind, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen. Mindestanforderungen hinsichtlich eines integrationsfördernden Umfelds, beispielsweise durch Kontakte mit der Anwohnerschaft bei der Standortwahl spielten häufig nur eine untergeordnete Rolle. Künftig werden weitergehende Aspekte wie ein etwaiger Bedarf an einer Stärkung der lokalen Infrastruktur, die integrationsrelevanten Bedürfnisse und die deckungsgleichen Bedürfnisse von Alt-Wohnbevölkerung und von Geflüchteten stärker berücksichtigt. Dabei geht es beispielsweise um eine ausreichende Beschulung und Kinderbetreuung sowie medizinische Versorgung. Die Belegungssteuerung des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) soll sich darüber hinaus an den unterschiedlichen, von den individuellen Voraussetzungen abhängigen Bedarfen der Geflüchteten beispielsweise in Bezug auf Beratungs- und Betreuungsangebote orientieren, soweit die verfügbaren Unterbringungskapazitäten und die Infrastruktur an den Standorten dies möglich machen. Dafür wird die Unterbringung in ein integratives Konzept eingebunden und im erweiterten Zusammenhang mit der sozialen Eingliederung der Geflüchteten bezirksübergreifend gesteuert. Die Zuständigkeit des LAF für die Standortauswahl von Gemeinschaftsunterkünften und Belegung dieser Einrichtungen ist allerdings auf die in Nr. 14 Absatz 16 der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (Allgemeiner Zuständigkeitskatalog – ZustKat AZG) aufgeführten Personengruppen begrenzt. Während insoweit bezüglich der Unterbringung nicht zwischen den einzelnen in § 1 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aufgeführten leistungsberechtigten Personengruppen in der Zuständigkeit des LAF differenziert wird, sind für die Unterbringung Geflüchteter, die im Ergebnis eines erfolgreich abgeschlossenen Asylverfahrens als Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (GG) oder Flüchtling nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) anerkannt wurden oder für die subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG festgestellt wurde, die dezentralen Leistungs- bzw. Ordnungsbehörden auf bezirklicher Ebene zuständig. Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts und der Erschwernisse, denen Geflüchtete bei der Wohnungssuche häufig begegnen, sind sie - ebenso wie andere Personenkreise – vielfach von Wohnungslosigkeit bedroht. Deshalb hat der Senat am 17.07.2018 den Projektauftrag für die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen (GStU) mit dem Ziel beschlossen, eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Unterbringung aller von Wohnungslosigkeit Bedrohten oder Betroffenen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihren aufenthaltsrechtlichen Titeln sicherzustellen; die darin vorgesehenen Maßnahmen gelten entsprechend auch für die vorgenannten Geflüchteten, die leistungsrechtlich aus der Zuständigkeit des LAF in die Zuständigkeit der Bezirke bzw. Jobcenter gewechselt sind. Ein wesentliches Element dieses Vorhabens besteht in einer IT-gestützten gesamtstädtische 6 Kapazitätsplanung sowie einer ebenfalls softwarebasierten gesamtstädtische Belegungssteuerung. 4. Welche erfolgreichen, vom Berliner Senat oder den Bezirken geförderten Integrationsprojekte und Programme lassen sich aufzeigen? Wo haben sich falsche Ansätze feststellen lassen und wie wurden diese korrigiert? Lassen sich aus den gemachten Erfahrungen seit 2015 Best-Practice Ansätze oder Methoden für zukünftige Integrations- und Bildungsprogramme ableiten? Zu 4.: In Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021 hat der Senat zusammen mit der Stadtgesellschaft das Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter entwickelt und am 11.12.2018 beschlossen. Dabei wurden in mehreren themenbezogenen Facharbeitsgruppen die bisherigen Maßnahmen zur Integration Geflüchteter sowie die vom Berliner Senat oder von den Bezirken geförderten Integrationsprojekte und Programme gemeinsam mit der Zivilgesellschaft kritisch überprüft und weiterentwickelt sowie neue Lösungsansätze entwickelt. Die begonnenen Projekte, die auf dem „Masterplan Integration und Sicherheit“ beruhten, wurden, soweit erfolgreich, fortgeführt, weiterentwickelt und angepasst. Eine wichtige Maßnahme, die bereits im Zusammenhang mit dem Masterplan für Integration und Sicherheit umgesetzt und im Zuge des Gesamtkonzepts fortgeführt wird wurde, ist der Integrationsfonds/ bezirkliches Nachbarschaftsprogramm. Darüber wurden berlinweit rund 450 Maßnahmen finanziert, die Integrationsprozesse im Sozialraum sowie die Beteiligung geflüchteter Personen befördern. Durch gezielte Projektförderung trägt der Integrationsfonds dazu bei, wichtige bezirkliche Strukturen aus- oder aufzubauen sowie innovative und teilweise gesamtstädtisch bedeutsame Lösungsansätze zu realisieren. Die zu 1. erwähnte Wirksamkeitskontrolle dient der Optimierung von Maßnahmen und ihrer Zielerreichung. Es ist dem Senat besonders wichtig, die zur Verfügung stehenden Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Das heißt gleichzeitig, dass weniger erfolgreiche Vorhaben eingestellt werden. Berlin, den 12. März 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales